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Familie will Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegenEilantrag gegen Tötung von über 100 Vögeln abgelehnt

FREIENSTEINAU (ls). Susanne und Sven Amend aus Freiensteinau sind verzweifelt: 154 verschiedene Vögel wie Pfauen, Eulen, Nandus, Seriema und einge mehr hatte das Ehepaar noch zu Beginn des Jahres, dann brach die Geflügelpest aus und 16 der insgesamt 17 Pfauen verendeten. Nun sollen die restlichen Vögel – mit Ausnahme der Tauben – getötet werden. So jedenfalls will es das Vogelsberger Veterinäramt, was sich auf die Geflügelpestverordnung bezieht, wo das vorgeschrieben ist. Familie Amend ging gerichtlich gegen die Tötungsanordnung vor, die blieb vor dem Verwaltungsgericht allerdings erfolglos.

Für die Familie Amend startete das neue Jahr mit einer schlechten Nachricht: 16 der 17 Pfauen ihrer privaten Vogelhaltung sind verendet. Die Behörden stellten dabei den Geflügelpesterreger des Virus-Subtyps H5N8 fest, ein hochpathogener Virusstamm, der starke Erkrankungen verursacht, die meist zum Tod der Tiere führen. Am 3. Januar sei der Tod der Pfauen der Polizei gemeldet worden, drei Tage später – so erklärt des der Kreis auf Anfrage – habe das Untersuchungsergebnis vorgelegen.

Das Hessische Umweltministerium und das Veterinäramt ordneten daraufhin gleich weitere Schutzmaßnahmen an, damit sich das Virus nicht weiter verbreitet. So mussten Schutzzonen um den Ausbruchsort eingerichtet werden, in denen verschärfte Kontrollmaßnahmen gelten. Unter anderem müssen innerhalb von zehn Kilometern um andere gehaltene Vögel bis zur Aufhebung des Beobachtungsgebiets in geschlossenen Ställen oder unter Schutzvorrichtungen gehalten werden, ein Freilauf ist untersagt.

Geflügelpest in Freiensteinau: 16 Pfauen einer privaten Vogelhaltung verendet

Für Familie Amend hat der Ausbruch allerdings noch weitreichendere Folgen: Die über 100 anderen Vögel – mit Ausnahme der Tauben – müssen ebenfalls getötet werden, so jedenfalls will es die Geflügelpestverordnung. „Ist die Geflügelpest amtlich festgestellt, werden unverzüglich die nach der Geflügelpestverordnung vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen. Hierzu gehört in allererster Linie die Anordnung der sofortigen Tötung aller im Bestand gehaltenen Vögel, um eine Weiterverbreitung der Tierseuche zu verhindern“, erklärt das Umweltministerium auf Anfrage von OL dazu. Dazu seien die Behörden per Verordnung verpflichtet, einen Ermessensspielraum gebe es nicht.

Tötung sei effektivste Maßnahme gegen die Tierseuche

„Die Tötung ist die effektivste Maßnahme, um den Schutz benachbarter Bestände zu gewährleisten. Eine Quarantäne oder gründlichste Reinigung ohne die vorhergehende Tötung der betroffenen Tiere, die ständig hohe Mengen an Virus ausscheiden, ist für die Seuchenbekämpfung unwirksam.“ Deshalb sei für die zuständige Behörde gesetzlich bindend vorgeschrieben, dass die Vögel getötet werden müssen und anschließend eine sehr gründliche Reinigung und Desinfektion des Betriebes vorgenommen werden muss, bevor nach einer Sicherheitsfrist wieder neue Vögel gehalten werden dürfen.

Die Inkubationszeit der Geflügelpest betrage 21 Tage. „Das bedeutet, dass kein Zeitpunkt bestimmt werden kann, zu dem alle Vögel eines Bestandes gleichzeitig infiziert sind. Die Tierseuche kann sich schnell, aber auch sehr langsam in dem betroffenen Bestand verbreiten“, erklärt das Ministerium. Der Seuchenherd würde möglicherweise über einen sehr langen Zeitraum bestehen bleiben und die einzelnen, infizierten Vögel würden weiter Virus ausscheiden, so dass über einen langen Zeitraum die Gefahr bestehen würde, dass Wildvögel oder Nachbarbestände infiziert werden könnten.

Auch müssten die Tiere – und auch Tiere benachbarter Tierhalter – über einen längeren Zeitraum in Ställen oder geschützten Ausläufen gehalten werden, die dafür häufig ohne weiträumigen Auslauf nicht geeignet sind. „Dadurch können Betriebe, die auf den Verkauf von Geflügel oder Eiern angewiesen sind, diese nur unter erschwerten Bedingungen vermarkten“, erklärt das Ministerium. Durch die Keulung des Bestandes soll verhindert werden, dass durch andere Vögel das infektiöse Virus weiter an andere empfängliche Wildvögel weitergegeben werde. Tauben seien hier ausgenommen, da sie für das Virus weniger empfindlich sind und entsprechend für die Übertragung keine Rolle spielen.

Familie sammelt Unterschriften gegen die Tötung

Die Keulung der anderen Vögel war bereits für den vergangenen Donnerstag vorgesehen, konnte allerdings verhindert werden – unter anderem aufgrund der laufenden Gerichtsprozesse. Zwischenzeitlich richtete die Familie eine Petition ein, um die Tötung zu verhindern. „Wir möchten keine unschuldigen Tiere verlieren. Wenn ein Vogel positiv ist, kann man es nicht ändern. Aber keine gesunden Tiere. Wir brauchen Hilfe, dass uns die Testung genehmigt wird“, war das Ziel der Aktion, mit der mittlerweile über 9.000 Stimmen gesammelt werden konnten.

Vom Verwaltungsgericht hatte die Argumentation der Familie keinen Bestand, der Eilantrag gegen die Tötung der Tiere wurde abgelehnt. Dabei hatte die Familie argumentiert, dass eine vorsorgliche Tötung unnötig und unverhältnismäßig sei, da die erkrankten Pfauen nicht gemeinsam mit den anderen Vögeln gehalten wurden. Außerdem argumentierte sie, dass auch hier ein Ausnahmetatbestand erfüllt sei, weil es sich bei den Eulen um seltene Arten handele, die zum größten Teil artgeschützt seien.

„Einrichtungen, die Vögel zur Arterhaltung oder zur Erhaltung seltener Rassen halten, gehören zu den Einrichtungen, die eine Genehmigung zur Ausnahme von der Tötung erhalten können“, erklärt das Umweltministerium. Das sei allerdings keine reine Formalie, sondern bedürfe einer detaillierten Planung und einer „baulichen Schaffung der konzeptionellen Voraussetzungen und Vorkehrungen“. So etwas müsse im Vorfeld eines Seuchenausbruchs und spätestens drei Monate nach der Inbetriebnahme der Einrichtung mit der Behörde abgestimmt werden. Darauf würden Tierschützer regelmäßig hingewiesen werden.

Fehlende Ausnahmegenehmigung führt Ablehnung des Antrags

Damit argumentierte auch das Gießener Verwaltungsgericht: Die Familie habe keine solche Ausnahmegenehmigung beantragt unter welcher mildere Mittel wie Quarantäne oder Testungen möglich sind. Außerdem, so heißt es in der Begründung des Gerichts, werde der Vogelbestand durchaus als ein gemeinsamer Bestand betrachtet. „Die offenen (Durchgangs-) Volieren und Ställe erfüllten nicht die hier anzusetzenden hohen Anforderungen an eine strikte Trennbarkeit der Tiere“, heißt es dazu.

Die Tierseuche könne insbesondere auch durch Menschen, Geräte oder Wildvögel verbreitet werden, sodass ein direkter Kontakt zwischen den infizierten Pfauen und den anderen Vögeln für eine Ansteckung nicht notwendig sei. Im konkreten Fall, so jedenfalls berichtet es das Vogelsberger Veterinäramt, hätte das Wassergeflügel des Bestands Zugang zu öffentlichem Gewässer gehabt, wodurch die Gefahr bestehe, dass sich Wildvögel mit dem Virus infizieren.

Familie Amend ist enttäuscht über die Entscheidung des Verwaltungsgerichts, das teilen sie am Telefon mit und lasen dabei ein mit ihrem Anwalt abgestimmtes Statement vor. Enttäuscht sei man darüber, dass keine Differenzierung zwischen infizierten und erkrankten Tieren gemacht werde durch eine Testung. Am Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel wollen sie Beschwerde einlegen, das ist binnen der nächsten beiden Wochen möglich.

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14 Gedanken zu “Eilantrag gegen Tötung von über 100 Vögeln abgelehnt

  1. @Tatsaechlich ! tatsächlich verfüge ich nicht Mal über einen PC mit Tastatur, sondern schreibe alle meine Kommentare auf einem kleinen Smartphone, weil es mir die Superlöhne in D
    noch nicht ermöglichten , einen nachhaltigen 900€ -Desktop PC mit Riesenmonitor anzuschaffen.
    Für evtl. Schreibfehler ist deshalb das Schreibprogramm und meine beginnende Kurzsichtigkeit verantwortlich.
    Im Gymnasium hatte ich jedenfalls in den meisten Diktaten eine – 1 -.

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    1. Fitz, wenn Sie ihre inflationären Kommentare in ein Smartphone tippen, sind Sie damit gefühlte 18 Stunden täglich beschäftigt. Wie wollen Sie neben Ihrer Hauptbeschäftigung als „Dummbabbler“ denn da noch einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung oder wenigstens einem Minijob nachgehen?
      Und typisch: Selbst für die Schreibfehler machen Sie andere(s) verantwortlich. Und so weiß jetzt niemand, ob Sie auf dem Gymnasium – das Sie wahrscheinlich wegen guter Führung vorzeitig verlassen durften – im Diktat eine -1 oder nur eine 1- hatten. Bleiben Sie kurzsichtig!

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  2. Helge Fitz, sie fangen also um 23:31 mit dem ersten Kommentar zu diesem Artikel an und schreiben um 0:12 Uhr den letzten 3-Zeiler.

    Halten Sie Ihre literarischen Ergüsse wirklich für so exzellent, dass Sie eine 3/4 Stunde über diesen 5 Sätzen brüten müssen? Lesen Sie doch lieber ein Buch oder schauen ein wenig fern.

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    1. @Braunhirn, wann ich was schreibe, können Sie getrost mir überlassen.
      Wann haben Sie sich das letzte Mal übergeben ?
      Gehen Sie doch Mal zu Ihrem Spiegel !
      ( Geht mich zwar auch nichts an, aber ich nehme an,dass Sie sich dann besser fühlen, Babyface )

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    2. @Braunbirne- dass würde Ihnen den Durchmarsch in den Alsfelder Kreistag vermutlich um einiges erleichtern.
      Das wird leider nur in Ihren “ feuchten “ Träumen“
      passieren.

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  3. Ich würde die Vögel zu einem sicheren Ort bringen und verstecken, bzw. unter einer persöhnlichen Quarantäne stellen, ist ja unmenschlich, solche edelele Vögel wie Eulen zu töten :(

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  4. Wie kann denn ein Tier im Käfig für andere Tiere eine akute infektiöse Gefahr darstellen ?
    Falls sich Menschen finden lassen ( wovon ich überzeugt bin ), die eine Testung privat finanzieren, warum sollte dann dieser Testung mit irrationalen Entscheidungen von oben übergriffig das Bein gestellt werden ?

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    1. „…mit irrationalen Entscheidungen von oben übergriffig das Bein gestellt…“

      Man sollte zunächst einmal prüfen, ob von der Gesetzeslage her eine andere Entscheidung der Behörden überhaupt möglich wäre. Der Vorgang selbst ist natürlich entsetzlich. Ich habe in der Hessenschau die Verzweiflung der Vogelhalter mit angesehen und leide wirklich mit. Aber mancher Schweine- oder Rinderzüchter musste zusehen, wie sein gesamter Bestand gekeult und seine Existenz vernichtet wurde.
      Angesichts der Corona-Toten und des Leids der Hinterbliebenen würde man sich natürlich andererseits ein paar drastischere Maßnahmen gegenüber Maskenverweigerern, Impfgegnern und Verschwörungsdemagogen wünschen. Warum keult man nicht ein paar von denen [Vorsicht, Ironie!]?

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      1. @ Why Not = Gehen Sie mal wieder auf’s Klo, es drückt schon wieder auf Ihr Kleinhirn !💩

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      2. Gehen Sie mal zu einem guten Fotografen und lassen ein neues Passbild machen. Das Scheißhaufen-Emoji gibt zwar Ihre innere Haltung sehr gut wieder, wird aber Ihrem langen Gesicht nicht wirklich gerecht. Und passen Sie auf, dass Sie vom Daumendrücken nicht inkontinent werden. Wenn bei Ihnen der Stuhl aufs Kleinhirn drückt (irgendwoher muss diese Idee ja kommen), leiden Sie bestimmt auch schon an Mundstuhl. Und deshalb reden Sie nur Sch****!

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  5. Ich drücke ganz fest die Daumen, dass die / der Entscheider am Verwaltungsgericht mit Tieren zusammen aufgewachsen ist !👃

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    1. ALM = Animal Lives Matter
      Dass mir mein Tier viel lieber sei
      statt Dir als Mensch sei Sünde,
      das Tier bleibt mir im Stürme treu,
      ein Mensch nicht Mal im Winde
      Wer gesunde Tiere keult, verdient alsbald einen schweren CoVid- Infektionsverlauf
      Da sei Gott für

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      1. Wie bereits an anderer Stelle festgestellt: Fitz hat einen Schnellkurs für Gebrauchslyriker absolviert und versucht seine hohlen Beiträge dichterisch zu verdichten! Nur mit den „Ü“s klappt es noch nicht so richtig. Endlich hat er das Ü und das Ö/Ä usw. auf seiner Tastatur entdeckt (früher immer nur ue, oe, ae) und haut den Umlaut nun auch da rein, wo er gar nicht hin gehört. Unsinn mit Umlaut, sozusagen. Und schon dreht Fitz seine Base Cap nach hinten und w-Ü-nscht allen Keulern gesunder Tiere in Gottes Namen „einen schweren CoVid-Infektionsverlauf“ an den Hals. Der Mann ist und bleibt einfach unm-Ö-glich!

        P.S.: Hoffentlich liest Ehefrau Fitz das schöne Gedicht. „Dass mir mein Tier viel lieber sei statt dir als Mensch, sei Sünde…“ Vielleicht der Anstoß für einen Neuanfang und ein besseres Leben.

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