Aufstallungspflicht für Geflügelhaltungen in Ober-MoosGeflügelpest im Vogelsbergkreis
Die Geflügelpest H5N1 breitet sich in der Region um den Ober-Mooser See aus, was zu strengen Schutzmaßnahmen für Geflügelhaltungen in Ober-Moos führt. Alle Geflügelhalter sind verpflichtet, ihre Bestände aufzustallen und Hygienemaßnahmen zu beachten, um eine Ausbreitung zu verhindern.