Saison-Kurzarbeitergeld sichert Jobs im Winter1.060 Bauarbeiter im Vogelsbergkreis müssen ihren Job nicht an den „Winter-Nagel“ hängen
Im Vogelsbergkreis können dank der Saison-Kurzarbeitergeld-Regelung rund 1.060 Bauarbeiter ihre Jobs auch bei Frost behalten. Die Arbeitsagentur zahlt zwischen Dezember und März ein Ausfallgeld von bis zu 67 Prozent des Nettolohns. Diese Regelung hilft, die Fachkräfte in der Branche zu halten und den Betrieben, im Frühjahr auf erfahrene Mitarbeiter zurückzugreifen.