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Kein Joint am Volksfest - Voting im TextKiffen auf dem Alsfelder Pfingstmarkt wird ausdrücklich verboten

ExklusivALSFELD (jal). Der Konsum von Cannabis ist in Teilen vor Kurzem erlaubt worden. Auf dem Alsfelder Pfingstmarkt bliebt das Kiffen jedoch weiterhin ausdrücklich verboten. Bürgermeister Stephan Paule verweist dabei auf den Jugendschutz und das Hausrecht.

Wer sich nach dem Inkrafttreten der teilweisen Cannabis-Legalisierung vom 1. April darauf gefreut hatte, legal mit einem Joint über den Alsfelder Pfingstmarkt dieses Frühjahr zu schlendern, der wird enttäuscht sein. Das Kiffen auf dem Volksfest soll weiterhin verboten bleiben. Das teilte Bürgermeister Stephan Paule nach entsprechenden Beratungen von Behörden und Organisatoren des Festes gegenüber Oberhessen-live mit.

Hintergrund sind die Einschränkungen, die es in dem neuen Gesetz gibt. Demnach ist der Konsum in Sichtweite von Schulen und Sportstätten sowie in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen nicht gestattet. Der Festplatz grenzt direkt an das Schulgelände der Geschwister-Scholl-Schule sowie den Lindensportplatz.

Der Pfingstmarkt sei eine Familienveranstaltung, sagt Bürgermeister Stephan Paule. Und weiter: „Da die Abstände zu Schul- und Sporteinrichtungen zum Einen und die Abstände zu anderen Besuchern – insbesondere zu Kinder und Familien – andererseits auf dem Festgelände nicht gewährleistet werden können, wird der Cannabiskonsum auf dem gesamten Festgelände im Rahmen des Hausrechtes untersagt.“ Wie immer gebe es auf dem Festgelände einen Sicherheitsdienst, der bei Verstößen gegen das Hausrecht Platzverweise aussprechen könne.

Überlegungen, das Kiffen auf Volksfesten ausdrücklich zu verbieten, auch wenn es sich durch das gesetzliche Verbot des Konsums in Nähe von Kindern eigentlich sowieso aus dem bestehenden Gesetz ableiten ließe und somit Rechtssicherheit zu schaffen, gibt es gerade auch in anderen Gegenden des Landes. Eines der prominentesten Beispiele dürfte das Münchner Oktoberfest sein. Die bayrische Landesregierung stieß entsprechende Regelungen an, damit Joints auf der Wies’n und anderen Volksfesten per Landesrecht verboten werden können. Denn auch wenn der legale Konsum von Cannabis durch ein Bundesgesetz geregelt ist, so haben die Länder mit eigenen Verordnungen dazu in der konkreten Umsetzung Gestaltungsspielraum.

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7 Gedanken zu “Kiffen auf dem Alsfelder Pfingstmarkt wird ausdrücklich verboten

  1. Die konservativen Weltuntergangsszenarien sind mal wieder hanebüchen!
    Seit einem Monat riecht es genauso nach Cannabis in der Stadt wie vorher auch. Beruhigt Euch mal wieder alle.

    Zwei Phrasen möchte ich bei der Gelegenheit aber noch dreschen:

    1. haben wir keine größeren Probleme (sagen CDU und UWA ja immer, wenn was nicht ihren Köpfen entsprungen ist) und
    2. mit dem Alkoholausschank an mindestens zwei Stellen auf dem Pfingstmarktgelände machen die Betreiber richtig fett Geld

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    1. Es ist ein riesiger Unterschied, ob sich ab den Abendstunden ein paar Leute die Birne mit Bier weghämmern, oder ob es den ganzen Tag gut wahrnehmbar für Kinder und Jugendliche nach Cannabis riecht.

      Der Geruch von Zigaretten und Alkohol ist halt doch etwas anderes.

      Im Übrigen ist es eine schwachsinnige Whataboutism-Argumentation, die Legalisierung einer Droge damit zu rechtfertigen, dass andere Drogen es auch sind.

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      1. Ich glaube das hast Du etwas missverstanden. Es geht gar nicht darum, das eine mit dem anderen zu rechtfertigen. Der Bürgermeister bringt ja das Argument mit dem sog. familienfreundlichen Fest selbst. Konsequent wäre es da dann aber nur auch sämtliche Drogen , Alkohol und Nikotin zu verbieten.

        Die Bundesregierung gibt an, dass im Jahr 2023 alleine durch Alkoholismus ein volkswirtschaftlicher Schaden von 57 Milliarden Euro in Deutschland entstanden ist.
        Familienfreundlich ist das nicht, würde ich sagen.
        Beim Cannabis sind die konservativen Parteien anders aufgestellt, das ist ihr gutes Recht. Aber dann bitte nicht über das Argument der „Famlienfreundlichkeit“, denn das geht im Kontext von Genussmitteln leider fehl.

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    2. @ Irrlicht-Dingsbums:

      Du machst es ja schon wieder genauso. LOOOOOL. Eine „neue“ legale Droge rechtfertigen wollen, weil eine andere ja schon 12 Trilliarden Euro volkswirtschaftlichen Schaden verursacht hat.

      Merkst du was? Google mal Whataboutism :-)

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      1. Achtung! Achtung! ⚠️

        Bitte ab sofort keine Dinge mehr in einen Kontext setzten.
        Ein Leser von OL ist bei „W“ im Langenscheidt‘schen Wörterbuch angekommen.

        Darf man noch sagen, dass deine Alkoholgenuss-Relativierung eine ziemliche Verharmlosung eines gewaltigen Problems darstellt? Eher nein, stimmts?!
        Das wäre bei „V“ im Duden zu finden.

  2. zumindestens mal eine klare aussage, ob die kontrollierbar ist, steht in den sternen, hoffentlich folgen der noch mehr im kreis

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  3. Wie soll das gemacht werden ,und was soll das für eine Kontrolle sein. Ich würde sagen nicht durch zu führen. Cannabis ist schon so verbreitet in der Bevölkerung also was soll das?.

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