Stadtverordnetenversammlung beschließt Änderungen bei Grund- und GewerbesteuernAmtliche Bekanntmachung der Stadt Alsfeld Hebesatzsatzung der Stadt Alsfeld
Die Stadtverordnetenversammlung von Alsfeld hat in ihrer Sitzung am 7. November neue Hebesätze für die Grundsteuer und die Gewerbesteuer beschlossen. Ab dem Haushaltsjahr 2025 beträgt der Hebesatz für land- und forstwirtschaftliche Betriebe 336,92 Prozent, für Grundstücke 368,71 Prozent und für die Gewerbesteuer 425,00 Prozent. Diese Änderung tritt am 1. Januar 2025 in Kraft.