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Bericht aus der Arbeit des MagistratsAlsfelds Bürger vor Verkehrslärm schützen: Das ist der aktuelle Stand

ALSFELD (akr). In der Stadtverordnetenversammlung im März stimmten die vier Fraktionen einem gemeinsamen Antrag zu, dass Alsfelds Bürger vor dem Verkehrslärm geschützt werden müssen – und zwar mit Tempolimits, Blitzern, Mautstationen und Lärmschutzwänden. Das ist der aktuelle Stand.

Ursprünglich waren es im März diesen Jahres zwei Anträge von SPD und CDU/UWA-Koalition mit der gleichen Intension, im Ausschuss wurde ein gemeinsamer daraus und in der Stadtverordnetenversammlung war es dann schließlich ein gemeinsamer Antrag aller vier Fraktionen, der bei einer Enthaltung angenommen wurde.

Gemeinsam gegen den Verkehrslärm

In diesem gemeinsamen Antrag fordern die Fraktionen vom Magistrat, sich für den Schutz der Bürger vor Verkehrslärm bei den zuständigen Stellen einzusetzen – und falls die Maßnahmen in der städtischen Zuständigkeit liegen, sie vorbereitet und umgesetzt werden sollen. Mautstationen, Lärmschutzwände, Blitzer, Tempolimits und Co.: Auf all das sollte der Magistrat hinwirken.

Rund vier Monate später gab Rathauschef Stephan Paule nun in seinem Bericht aus der Arbeit des Magistrats einen aktuellen Sachstand zu dem Beschluss der Stadtverordneten in Sachen Verkehrslärm.

Lärmschutzwand an der A5

„In Alsfeld muss die Lärmsituation in autobahnnahen Bereichen als dauerhaft problematisch eingestuft werden“, heißt es in dem Bericht. Die Stadt Alsfeld hatte die zuständigen Behörden und Straßenbaulastträger wiederholt und inhaltlich begründet auf diesen Sachverhalt hingewiesen – unter anderem im Rahmen der Beteiligung am Lärmaktionsplan Mittelhessen. Bislang leider weitgehend ohne Erfolg. Der Magistrat der Stadt Alsfeld sei nach wie vor von der Notwendigkeit gezielter Lärmschutzmaßnahmen im Bereich der A5 überzeugt und bekräftigt an dieser Stelle seine dahingehenden Forderungen aus der Vergangenheit.

Um die Anwohner der laut Bericht besonders belasteten Ortslagen von Altenburg, Alsfeld und Eifa besser vor Lärm zu schützen, wurde gemäß aktueller Beschlusslage der Alsfelder Stadtverordnetenversammlung die Errichtung von Schallschutzwänden auf den entsprechenden Streckenabschnitten der A5 nördlich von Eifa sowie zwischen Altenburg und Alsfeld gefordert.

Das Lärmschutz durchaus klimaneutral, ressourcenschonend und lebensfreundlich aussehen könne, zeige ein Pilotprojekt entlang der A14. „Wunsch ist, dass auch in unserer Region ähnlich nachhaltige Ansätze seitens des Bundes und seinen Gesellschaften verfolgt werden.“ Da im Falle des Lärmschutzes vertiefter Gesprächsbedarf bestehe, sei von Seiten der Stadt Alsfeld die Autobahn GmbH des Bundes angeschrieben worden. Die Stadt habe nicht nur um eine Stellungnahme gebeten, sondern auch um Terminvorschläge für ein „konstruktives Abstimmungsgespräch“.

Nächtliches Tempolimit für Lkw

Die Zuständigkeit für die Anordnung liegt laut Stadt bei der Straßenverkehrsbehörde des Vogelsbergkreises und dem Regierungspräsidium. Um eine Geschwindigkeitsreduzierung aufgrund von Verkehrslärm anordnen zu können, ist eine Lärmberechnung und die daraus resultierenden Überschreitungen der Schwellenwerte notwendig. Im Jahr 2018 fand im Ortsteil Eifa eine solche Berechnung statt, im Ergebnis wurden die Werte jedoch nicht überschritten, wie es im Bericht heißt. Daher sei die Anordnung einer Geschwindigkeitsreduzierung nicht möglich gewesen.

Aufgrund des Beschlusses vom März hat die Ordnungsbehörde schließlich einen neuen Antrag auf Tempo 30 für Lkw in der Ortsdurchfahrt Eifa und Lingelbach an die zuständige Straßenverkehrsbehörde des Vogelsbergkreises geschickt, diese habe Hessen Mobil mit der neuen Berechnung beauftragt. Ein Ergebnis liege noch nicht vor.

Ein Blick auf die Ortsdurchfahrt von Eifa.

Maßnahmen zur Reduzierung von Mautausweichverkehr

Die Ordnungsbehörde habe die Thematik Mautausweichverkehr beim Regionalen Verkehrsdienst (RVD) der Polizei angesprochen. Der RVD und die Ordnungsbehörde vertreten laut Bericht gemeinsam die Auffassung, dass es sich bei dem Lkw-Verkehr zum geringsten Teil um Mautausweichverkehr handelt. Vielmehr würden die Fahrer durch falsch eingestellte oder nicht geeignete Navigationsgeräte über diese Straßen geleitet.

Besonders die ausländischen Lkw seien von diesem Umstand betroffen, was jedoch auch nicht durch Kontrollen abzustellen sei. Nicht zu vergessen sei, dass die Straßen als Landesstraßen dem öffentlichen Verkehr gewidmet und nicht grundsätzlich für den Lkw-Verkehr gesperrt sind. Weiterhin gelte, dass viele Fahrzeuge von dem Verbot ausgenommen sind, beispielsweise der Ziel- und Quellverkehr, der Anliegerverkehr und auch der Durchgangsverkehr im Umkreis von 75 Kilometern. Die Ordnungsbehörde habe dennoch beim RVD um Kontrollen hinsichtlich Mautausweichverkehr gebeten.

Stationäre Geschwindigkeitmessanlage in Eifa

Die Verkehrsüberwachung, besonders die Überwachung von Geschwindigkeitsüberschreitungen, unterliege strengen Vorschriften. Nach dem Erlass des Hessischen Ministeriums seien stationäre Messstellen nach den Kriterien Unfallhäufungsstelle, schutzwürdige Örtlichkeiten und Zonen (beispielsweise Fußgängerüberwege, Seniorenheime, Schulen, Kindergärten, etc.) Lärmschutz auszuwählen. Unfallhäufungsstellen liegen laut RVD in Eifa und Lingelbach nicht vor.

„Als schutzwürdige Örtichkeit kann die Bushaltestelle in Eifa in das Prüfverfahren aufgenommen werden, in Lingelbach ist das durch die Lage in der Königsstraße nicht der Fall“, heißt es in dem Bericht. Weitere „schutzwürdige Einrichtungen“ seien in Eifa und Lingelbach nicht zu verzeichnen. Die Ordnungsbehörde habe gemeinsam mit dem RVD insgesamt fünf Messstellen für eine Verkehrszählung in Eifa und Lingelbach festgelegt, um Daten zur Verkehrssicherheit aufgrund von Geschwindigkeitsüberschreitungen zu erhalten.

Diese Verkehrszählungen sollen je nach Verfügbarkeit des Gerätes zeitnah stattfinden und ausgewertet werden. Sollten sich aus den Verkehrszählungen Sicherheitsmängel ergeben, würden die Standorte in das Verfahren aufgenommen und zur Anhörung an die zuständigen Stellen weitergeleitet.

Vekehrsleitsysteme und Stauinfos

Einen nicht minder wichtigen Abstimmungsbedarf wird in der intelligenten Leitung des hohen Verkehrs- und Lkw-Aufkommens gesehen, steht im Bericht aus der Arbeit des Magistrats geschrieben. Mit der Entwicklung des Industriegebietes „Am weißen Weg“ an der Autobahnauffahrt Alsfeld-Ost gewinne dieses Thema für Alsfeld an konkreter Bedeutung.

Die Stadtverordnetenversammlung und der Magistrat fordern daher die Installation von effizienten Verkehrsleitsystemen auf den Autobahnen A5/A7 und A49 unter Einbeziehung der lokalen Umleitungsstrecken entlang der Bundestraßen B 49/ B254 und B62. Da im Falle der Verkehrsleitthematik vertiefter Gesprächsbedarf bestehe, wurde von Seiten der Stadt die Autobahn GmbH des Bundes angeschrieben. Auch hier habe man nicht nur um eine Stellungnahme gebeten, sondern auch um Terminvorschläge für ein „konstruktives Abstimmungsgespräch“.

6 Gedanken zu “Alsfelds Bürger vor Verkehrslärm schützen: Das ist der aktuelle Stand

  1. Mein Zitat ist von Paul Henri Spaak.
    Natürlicher Verstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzen, aber keine Bildung den natürlichen Verstand.

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    1. Puh… 😮‍💨

      Wenn man nicht mal ein Zitat ohne 500 Rechtschreibfehler bringen kann, sollte man auch kein Zitat mehr bringen.

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  2. Diese Artikel, aus dem Bericht des Magistrats und den dann gemeinsamen Antrag der Stadtverordnetenversammlung ist eine Verhöhnung der Alsfelder Bürger.
    Es wird systematisch durch geplante Bauvorhaben die Situation der Alsfelder Bürger verschlechtert und jetzt stellt man sich als die Unschuldsengel dar. Das ganze geschieht bewusst, wie ja auch im Artikel zu lesen. Das verwerfliche daran ist, dann auch noch zu schreiben dass man ja nichts ändern kann weil ja andere zuständig sind. Das Industriegebiet was eine zusätzliche, enorme Belastung für jeden bringt, wird von der Stadt verursacht, man schiebt aber die Verantwortung für die Folgen an andere ab.
    Dieser Satz, ……ist eine Lärmberechnung und die daraus resultierenden Überschreitungen der Schwellenwerte notwendig…… , ist reinstes Alibigetue. Lärmberechnung heißt nichts anderes als theoretische Berechnungen und bevor überhaupt was passiert gibt es sogenannte Auslösewerte die noch ca, 10 dB höher liegen. Aber auch dann wird nichts passieren weil die Lobby viel zu stark ist.

    Aber bei der Änderung des Bebauungsplans in der Goldschmiedswiese (ehem. BGS Gelände) trägt die Stadt, der Magistrat, die Standverordneten und der Bürgermeister, für die Auswirkungen und den Lärm alleine die Verantwortung. Ein ganzes Wohngebiet soll in urbanes Gebiet umgewandelt werden, damit ein Wohnen mit Gewerbelärm möglich ist. Statt das Gewerbegebiet mit in die Neuplanung einzubinden und auch dort nach Lösungen gegen den Lärm zu suchen , passiert das Gegenteil (Abends und Nachts fahren Schwerlaster zum umzubrücken in die Goldschmiedswiese) .
    Wenn man sich die TA Lärm anschaut und dann sich noch die Auslösewerte vor Augen hält, weiß man dass dieser Lärm nichts bei Wohngebäuden und Altersheimen zu suchen hat.
    Hat sich denn überhaupt jemand von der SPD und ALA darüber mal Gedanken gemacht?

    Dieser Artikel ist reine Augenwischerei. Man macht das Gegenteil und fängt an sich die Hände in Unschuld zu waschen.

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  3. Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten. Der Kranke leitet niemals unter ihr. Die schmerzhaft leiden , sind immer die anderen.

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      1. @Hallo 2018:

        Werner rotzt immer seinen Zweizeiler gespickt von Fehlern und wenig Substanz rein…
        Ich verstehe auch nicht, wie jemand in diesem Alter mit so schlechten Manieren im Internet unterwegs sein muss.

        Würde mir wünschen, dass die Familie sich mehr um ihn kümmert.

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