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Stadtverordnetenversammlung am DonnerstagabendHeinz Heilbronn soll Ehrenbezeichnung erhalten

ALSFELD (akr). Die Bronzene Anstecknadel der Stadt Alsfeld hat er bereits bekommen, auch mit der silbernen wurde er vor drei Jahren ausgezeichnet. Im selben Jahr verlieh man ihm darüber hinaus noch den Ehrenbrief des Landes Hessen und jetzt soll eine weitere Ehrung folgen: Heinz Heilbronn soll für seine mehr als 20-jährige ehrenamtliche Tätigkeit die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtverordnetenvorsteher und Ehrenvorsteher“ verliehen werden. Das haben die Stadtverordneten am Donnerstagabend einstimmig beschlossen. Aber auch weitere Punkte standen auf der Tagesordnung.

Heinz Heilbronn ist ein Urgestein der Alsfelder Politik: Von 2006 bis zum 3. Mai diesen Jahres war er Mitglied der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld. Als Stadtverordnetenvorsteher war er von 2007 bis März 2016 und als stellvertretender Stadtverordnetenvorsteher bis zu seinem Ausscheiden im Mai diesen Jahres im Amt. Doch das war noch nicht alles. Von April 1997 bis zum August 2016 war er Mitglied des Ortsbeirates Altenburg und während der Zeit von 2001 bis April 2016 Ortsvorsteher des Alsfelder Stadtteils. Derzeit ist Heilbronn zudem noch als Alsfelder AWO-Vorsitzender aktiv.

Heinz Heilbronn im Jahr 2014, damals noch als Stadtverordnetenvorsteher. Foto: aep/archiv

In einer Sitzung hat der Magistrat beschlossen, der Stadtverordnetenversammlung vorzuschlagen, Heilbronn sowohl die Ehrenbezeichnung „Ehrenstadtverordnetenvorsteher“ als auch die Bezeichnung „Ehrenortsvorsteher“ zu verleihen, immerhin ist er jetzt schon mehr als 20 Jahre ehrenamtlich tätig. Der Ortsbeirat Altenburg befürworte die Verleihung und auch die Alsfelder Stadtpolitiker stimmten am Donnerstagabend einstimmig dafür.

Finanzielle Unterstützung für die Entsorgung von Windeln

Ebenfalls einstimmig beschlossen wurde der Änderungsantrag der CDU/UWA-Koalition bezüglich der Windelsäcke, den die Parlamentarier am Dienstagabend im Ausschuss bereits einstimmig empfohlen hatten- allerdings noch mit einer kleinen Änderung der SPD. Die hatte nämlich einen Änderungsantrag zum Alternativantrag der Koalition eingereicht. In dem „zusammengestellten Antrag“ (mit der Ergänzung der SPD) wird der Magistrat beauftragt, für Kleinkinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr und Personen, die unter Inkontinenz leiden, ab dem Haushaltsjahr 2020 die Erstattung der Mehrkosten für eine zusätzliche Restmülltonne und aus Kostengründen nicht für eine größere, zu ermöglichen. Aus Gründen der Nachhaltigkeit solle es nach wie vor keine kostenlosen Windelsäcke geben.

 

Carsten Weitzel stellte den Änderungsantrag der SPD vor. Die alternativen Restmüllsäcke konnten sich allerdings wieder nicht durchsetzen. Foto: akr

Der Nachhaltigkeitsgedanke solle zudem damit unterstrichen werden, dass Eltern von Kleinkindern bis zum vollendeten dritten Lebensjahr, die sich für wiederverwendbare Stoffwindeln entscheiden, einen Zuschuss bis zur Höhe der Erstattung der Mehrkosten erhalten – gegen Vorlage entsprechender Nachweise, also Kassenzettel oder Rechnungen.

Förderrichtlinien für „Lokale Ökonomie“ empfohlen

Dass die Stadt Alsfeld an dem europäischen Förderprogramm „Lokale Ökonomie“ teilnehmen möchte, um die Wettbewerbsfähigkeit der lokalen Wirtschaft zu fördern, wurde bereits im Mai in der Stadtverordnetenversammlung besprochen und bewilligt. Am Donnerstagabend stimmten die Stadtpolitiker jetzt den Förderrichtlinien zu. Inhaltlich richtet sich das Förderprogramm an die Branchen Einzelhandel, Dienstleistungen, Handwerk, Gastronomie, Kultur- und Kreativwerkstatt sowie Freiberufler. Diese sollen unter anderem in ihrer Wettbewerbsfähigkeit gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen beziehungsweise gesichert werden.

Der Höchstförderbetrag, von dem kleinere und mittlere Unternehmen in der Innenstadt profitieren können, liegt bei 25.000 Euro, der Mindestförderbetrag bei 2.000 Euro. Der maximale Fördersatz liegt bei 50 Prozent. „Fußgängerzonen- und einkaufsstraßentypische Geschäfte, Läden und verbrauchernahe Dienstleistungen mit Laufkundschaft, die zur Wahrnehmung einer innerstädtischen Einkaufszone beitragen“ können mit 25 Prozent gefördert werden. Eine Förderquote von 50 Prozent sei möglich, wenn sie zu den Mindestöffnungszeiten durchgehend (Montag bis Freitag 10 Uhr bis 18 Uhr und Samstag 10 Uhr bis 14 Uhr) geöffnet haben.

Wer welche Zuwendungen erhält, das entscheidet ein Förderausschuss. Dieser sollte zunächst aus folgenden Personen bestehen: Dem Bürgermeister der Stadt Alsfeld, drei weiteren Mitgliedern des Magistrats, dem Vorsitzenden des Ausschusses für Wirtschaft und Stadtmarketing, dem Vorsitzenden des Haupt-und Finanzausschusses, einem Vertreter der Stabsstelle Wirtschaftsförderung, einem Vertreter der Stabsstelle Bauen und Liegenschaften, einem Vertreter der örtlichen VR Bank Hessenland sowie der Sparkasse Oberhessen und je einem Vertreter der IHK und der Kreishandwerkerschaft Vogelsberg.

Jede Fraktion solle ein Mitglied in den Ausschuss schicken, äußerte sich der SPD-Fraktionsvorsitzende Dr. Christoph Stüber am Dienstag im Ausschuss und nach einer kurzen Diskussion einigte man sich, die Zusammensetzung des Förderausschusses zu ändern. Somit werden die drei Magistratsmitglieder und die zwei Ausschussvorsitzenden durch jeweils einen Vertreter der vier Fraktionen im Stadtparlament ersetzt. Dem stimmten die Parlamentarier in der Stadtverordnetenversammlung einstimmig zu. Und weil die nächste Ausschusssitzungen bereits Anfang August stattfinden sollen, wurden die Fraktionen gebeten, bis Ende Juli einen Vertreter zu wählen.

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