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Umweltschutzorganisationen fordern konsequente Maßnahmen für umweltschonende WasserwirtschaftSGV und AG Burgwald setzen sich für Klimaanpassung und Transparenz im Bereich der Wasserwirtschaft ein

VOGELSBERG (ol). Die Umweltschutzorganisationen SGV und AG Burgwald fordern von den Landtagskandidaten konsequente Maßnahmen zur Klimaanpassung und umweltschonenden Wasserwirtschaft, darunter Reduzierung der Grundwasserentnahmen, Einbau von Betriebswassersystemen und stärkere ortsnahen Wasserversorgung.

Alle Fachleute und Entscheider kennen mittlerweile die Fakten. Der Klimawandel verändert den natürlichen Wasserkreislauf nach wie vor erheblich. Die Folgen in Form von Dürreperioden und heftigen Starkregen sind auch in Hessen unübersehbar. In den Mittelgebirgen mit ihren starken Oberflächenabflüssen schrumpfen die Grundwasservorräte. Wichtige Feucht- und Nassgebiete sind gefährdet, die Trockenfallzeiten in den Gewässern werden länger, während immer mehr Grundwassergewinnungsanlagen in Schwierigkeiten geraten. Doch die erfolgversprechenden Gegenmaßnahmen lassen auf sich warten, obwohl sie bereits in den 90ern entwickelt wurden, so heißt es in einer Pressemitteilung der Schutzgemeinschaft Vogelsberg.

Schon seit vielen Jahren kämpfen die Schutzgemeinschaft Vogelsberg e.V. und die Aktionsgemeinschaft „Rettet den Burgwald“ e.V. deshalb Seite an Seite für eine umweltschonende Wasserwirtschaft. Obwohl es aufgrund verschiedener Blockaden viel zu lange gedauert hat, können sich die nunmehr auf dem Papier erzielten Ergebnisse als Teilerfolg verbuchen lassen, heißt es. Stellvertretend hierfür seien der „Zukunftsplan Wasser“ des Landes und die darin festgeschriebenen Maßnahmen genannt. Nehme man diese ernst, müssten alle Kommunen zusammen mit dem Land, den Versorgern, der Land- und Forstwirtschaft und dem Naturschutz bereits emsig an deren praktischer Umsetzung arbeiten. Aber genau das geschieht vielfach nicht, heißt es weiter.

Verantwortlich dafür sei unter anderem der hessische Landtag, der gerade unlängst einen Antrag für die gesetzliche Pflicht zur sparsamen Trinkwasserverwendung mit der Regierungsmehrheit abgelehnt hätte (vgl. Antrag zur Änderung von § 37 Hessisches Wassergesetz, der von fast allen im Umweltausschuss befragten Wasserexperten stark befürwortet wurde). Der sich zudem weigere, die gesetzliche Vorgabe zur ortsnahen Wasserversorgung (vgl. § 50 Wasserhaushaltsgesetz, Absatz 2) in Hessen anzuordnen. Und der nichts dafür tue, die Landesregierung zu bewegen, wenigstens in Bauprojekten des Landes und in vom Land geförderten Neubauten, die Vorgabe des Zukunftsplans zum Einbau eines Betriebswassersystems zu realisieren. Dass in der Bevölkerung wegen dieser Verweigerungshaltung die Glaubwürdigkeit der Politik bei solch grundlegenden Entscheidungen leide, scheine übersehen zu werden. Das sollte sich durch die Landtagswahlen 2023 ändern, so die Vertreter des SGV.

Die SGV und die AG Burgwald befragen deshalb seit dieser Woche die Landtagskandidaten der aktuell im Landtag vertretenen Fraktionen. Die beiden Naturschutzorganisationen wollen anhand von sieben Wahlprüfsteinen wissen, ob die Kandidaten im Landtag späterhin konsequent für die Klimaanpassung einer umweltschonenden Wasserwirtschaft arbeiten werden. Dazu zählten das Reduzieren der Grundwasserentnahmen bei Erreichen von Grenzgrundwasserständen, das sparsame Verwenden und das Ersetzen von Trinkwasser durch Betriebswasser und der Vorrang der ortsnahen Versorgung gegenüber einem Fernwasserbezug. Und da alle Maßnahmen des Zukunftsplans nur bei einer finanziellen Unterstützung durch ein längerfristiges Landesförderprogramm machbar sein dürften, sollen sich die Kandidaten zur Einführung einer zweckgebundenen Wasserabgabe äußern. Denn nur so ist ein solches Programm finanzierbar, auch da für die Klimaanpassung der Wasserwirtschaft enorme Summen benötigt werden, heißt es weiter.

Abgefragt werde auch die Bereitschaft, sich für mehr Transparenz für die Öffentlichkeit bei allen Vorgängen, um das Gemeingut Wasser einzusetzen. Denn solange Umweltverbände erst mit dem Umweltinformationsgesetz drohen müssten, um ausreichend Bescheid zu wissen, sei eine ausreichende Transparenz nicht gegeben. In diesem Sinne werden SGV und AG Burgwald deshalb auch die Antworten der Landtagskandidaten veröffentlichen, hieß es. Alle Wählerinnen und Wähler sollten vor ihrer Wahlentscheidung die Haltung der Bewerberinnen und Bewerber kennen.

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