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In Helpershain und EngelrodErrichtung und Betrieb von fünf Windrädern am Standort „Goldner Steinrück“ genehmigt

ULRICHSTEIN/LAUTERTAL (ol). Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von fünf Windrädern im Vogelsbergkreis am Standort „Goldner Steinrück“ in Ulrichstein, Gemarkung Helpershain, und Lautertal, Gemarkung Engelrod, immissionsschutzrechtlich genehmigt. Eingereicht hatte den Antrag die HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung mbH mit Sitz in Wiesbaden.

Die geplanten fünf Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 haben eine Nabenhöhe von 166 Metern, einen Rotordurchmesser von 150 Metern, eine Gesamthöhe von 241 Metern und eine Nennleistung von 5,6 Megawatt je Anlage, wie das RP mitteilt. Die Genehmigung berechtigt ferner zum Bau der erforderlichen Baustellen- und Wartungseinrichtungen an den beiden Standorten und einer Baustelleinrichtungsfläche in Helpershain. Ebenso genehmigt wurden die mit der Durchführung der Maßnahme verbundenen Rodungs-, Wiederaufforstungs-, Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen.

Vier der Standorte der Windenergieanlagen befinden sich auf dem Gebiet der Stadt Ulrichstein in der Gemarkung Helpershain, einer auf dem Gemeindegebiet der Gemeinde Lautertal in der Gemarkung Engelrod. Der Bereich ist als „Goldner Steinrück“ bekannt. Hier werden bereits 64 Windenergieanlagen unterschiedlichster Bauart und
-größe betrieben. 18 dieser Bestandsanlagen werden nun stillgelegt und rückgebaut und durch die neuen, größeren und vor allem wesentlich effizienteren Windenergieanlagen ersetzt.

Die Gesamtleistung der abzubauenden Altanlagen beträgt 9,8 Megawatt, die der fünf Neuanlagen 28 Megawatt. Nach Berechnungen der Betreiberin wird sich der erzeugte Stromertrag auf circa 80 Millionen Kilowattstunden pro Jahr in etwa verfünffachen. Dies entspricht dem Verbrauch von circa 20.000 Drei-Personen-Haushalten.

Das Genehmigungsverfahren für die fünf Anlagen des Windparks „Goldner Steinrück“ fand laut Pressemitteilung als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt, sodass interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Naturschutzverbände die Möglichkeit hatten, die Antragsunterlagen einzusehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einzubringen. Davon wurde auch Gebrauch gemacht und ein Teil davon wurde im Genehmigungsverfahren berücksichtigt.

Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse in das Verfahren eingeflossen sind. Dabei sei eine Vielzahl von Umweltbelangen wie zum Beispiel der Schutz von Wasser und Boden, Immissionsschutz (insbesondere Lärm und Schattenwurf), Naturschutz- und Forstrecht, Fragen des Baurechts, des Denkmalschutzes, der Luftverkehrssicherheit und vieles mehr geklärt worden.

Als wichtigstes Themenfeld stellte sich – wie es häufig bei Vorhaben zur Nutzung der Windenergie der Fall ist – der Naturschutz und hier insbesondere der Artenschutz heraus. Dem Naturschutz kam in diesem Verfahren aufgrund der Lage des Standortes innerhalb des Vogelschutzgebietes „Vogelsberg“ eine ganz besondere Bedeutung zu, so das RP.

Um die Gefährdung von Rotmilanen, aber auch anderen Tierarten durch die Windenergieanlagen zu minimieren, wurde laut RP ein umfangreiches Maßnahmenkonzept erarbeitet, welches in den Genehmigungsbescheid aufgenommen wurde. Es beinhaltet beispielsweise, dass einzelne Anlagen temporär abgeschaltet werden.

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