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Eingeschränkter Regelbetrieb ab 2. JuniSo öffnen Alsfelds Kitas nach Corona-Schließung wieder

ALSFELD (ls). Nach elf Wochen Corona-bedingter Schließung geht es am 2. Juni für viele Kinder endlich wieder los: Die Kitas öffnen – allerdings nur in einem eingeschränkten Regelbetrieb, der sich allerdings unterscheiden können. In Alsfeld ziehen die kirchlichen und städtischen Kitas an einem Strang – und das bedeutet: Kinder unter drei Jahren, die in einer U3-Gruppe sind, dürfen ab Dienstag wieder alle zurück in die Kitas, für Kinder in Ü3- oder aber gemischten Gruppen gibt es da nochmal andere Regelungen.

Über all das informiert Alsfelds Bürgermeister in seinem Video-Update zu den neuen Änderungen der Corona-Verordnungen des Landes Hessen, die am 2. Juni in Kraft treten. Bereits in der vergangenen Woche hatte Hessens Sozialminister Kai Klose darüber informiert, dass man gemeinsam mit den kommunalen Trägern Konzepte entwickeln wolle.

„Wir gehen diesen Schritt Hand in Hand mit den Kommunen. Es ist ein Weg, der vor Ort ein Höchstmaß an Flexibilität und Gestaltungsspielraum ermöglicht, eben weil die Situation so unterschiedlich ist. Unsere Verordnung beruht deshalb auf dem Konzept der kommunalen Familie. Gemeinsam mit ihnen wollen wir die beste Betreuung vor Ort, die unter den Bedingungen, die uns diese Pandemie aufzwingt, möglich ist“, erklärte der Sozial- und Integrationsminister.

Jetzt wurde es mit der neuen Verordnung konkret. Das heißt: Anspruch auf Kita-Betreuung haben Familien, die bereits in den vergangen Wochen Anspruch hatten und in denen beide Elternteile berufstätig sind. Auch Kinder von alleinerziehenden Studierenden, Kinder mit Behinderung oder aber Kinder, bei denen das Jugendamt eine solche Entscheidung zur Sicherung des Kindeswohls getroffen hat dürfen ebenfalls wieder in die Kita. Außerdem gab das Land den Kita-Trägern die Möglichkeit, weitere freie Plätze im Rahmen der Betreuungskapazitäten zu vergeben.

So geht es ab dem 6. Juni in Alsfelds Kitas weiter

Was genau das für die Alsfelder Kitas, egal unter kirchlicher oder aber städtischer Trägerschaft bedeutet, das erklärte nun Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule ganz konkret – und zwar für alle Kitas: die Krabbelstube Flohhütte, die Kita Wichtelland in Alsfeld und Leusel, die Kita Angenrod, die Kita Bechtelsberger Strolche in Berfa, die ev. Kita Altenburg, die ev. Kita Krebsbach, die ev. Kita Rodenberg und die ev. Kita Arche Noah am Lieden.

In den Betreuungsgruppen in denen ausschließlich Kinder unter drei Jahren sind, dürfen im Regelbetrieb nur zwölf Kinder betreut werden – durch die neuen Regeln ändert sich hier entsprechend nichts: Alle Kinder haben Betreuungsanspruch. Anders hingegen läuft das bei Kita-Gruppen für Über-Dreijährige und altersgemischten Gruppen. Im ganzen Vogelsberg gilt hier: maximal 13 Kinder dürfen zusammen in eine Gruppe.

Ein Betreuungsanspruch besteht für:

  1. Kinder von Eltern, die beide berufstätig sind und von denen mindestens ein Elternteil in systemrelevanten Berufen arbeitet (Liste der berechtigten Berufsgruppen nach Coronaverordnung)
  2. Kinder von Schülerinnen und Schülern sowie von Studierenden
  3. Kinder von alleinerziehenden Berufstätigen
  4. Kinder, deren Betreuung in einer Kindertageseinrichtung aufgrund einer Entscheidung des zuständigen Jugendamtes zur Sicherung des Kindeswohls dringend erforderlich ist, mit Bescheinigung des Jugendamtes
  5. Kinder, bei denen ein besonderer Härtefall besteht, wie beispielsweise erkrankte Eltern. Hier wird allerdings eine Bescheinigung des Jugendamtes benötigt
  6. Kinder mit festgestelltem Integrationsbedarf – sogenannte I-Kind

Wenn dann in den Gruppen noch Platz ist, dann können und dürfen auch weitere Kinder betreut werden. Auch hier gibt es Einschränkungen, denn wenn es mehr Interessenten als Betreuungsplätze gibt, dann sollen folgende Kriterien greifen:

  1. Kind ist im Kindergartenjahr vor der Einschulung (Vorschulkind)
  2. Kind von Eltern, die beide berufstätig sind, aber nicht unter die systemrelevanten Berufe fallen
  3. Kind, dessen Geschwisterkind schon betreut wird
  4. Kind psychisch kranker Eltern
  5. Kind mit besonderem Unterstützungsbedarf
  6. Kind aus Familien mit erzieherischen Hilfen

Unter Beachtung der Hygienevorschriften des Ministeriums werden Kinder immer in den gleichen Gruppen durch feste Erzieherinnen in den festgelegten Räumen betreut. Bedingt durch Personalausfälle, weil beispielsweise Erzieherinnen zur Risikogruppe zähle, könne es in den Kitas allerdings zu verkürzten Öffnungszeiten kommen. Außerdem dürfen Eltern die Kitas nicht betreten, die Kinder sollen an den Eingängen von den Eltern mit Mund- und Nasenmaske an die Betreuerinnen übergeben werden.

Die neuen Vorgaben und auch die Umsetzungsregelungen der Stadt gelten bis zum 5. Juli – und ganz nebenbei: Auch die Betreuung durch Tagespflegepersonen darf wieder stattfinden, da müssen Eltern allerdings selbst Kontakt zu den Tagespflegepersonen aufnehmen und dort bezüglich der Betreuung anfragen, sollte das nicht schon bereits geschehen sein. Genauere Informationen dazu gibt Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule in seinem Video-Update oder aber schriftlich gibt es all das nochmal auf der Homepage der Stadt Alsfeld.

Paules Video-Update mit besonderem Blick auf die Kita-Öffnungen

Ein Gedanke zu “So öffnen Alsfelds Kitas nach Corona-Schließung wieder

  1. Oh nein, das Bedeutet wieder hamstern und wieder von vorne alles nochmal, KITAS sind Paradise für Viren u. Bakterien.

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