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Gebühren für die Nutzung öffentlichen Raums sollen entfallenStadt Alsfeld entlastet Gastronomie und Handel in der Corona-Krise

ALSFELD (jal). Wer öffentlichen Raum für Geschäfte nutzt, weil er zum Beispiel als Restaurantbetreiber Tische auf einen Gehweg stellt oder als Ladenbesitzer Werbetafeln vor sein Geschäft, der muss eine so genannte Sondernutzungsgebühr bezahlen. Die Stadt Alsfeld will nun prüfen, auf welche dieser Gebühren verzichtet werden kann – um die städtische Wirtschaft in der Corona-Krise zu entlasten.

Einstimmig und in großer Einigkeit beschloss das Alsfelder Stadtparlament am Donnerstag, dem Magistrat aufzutragen, zu prüfen, wie genau auf welche Arten von Sondernutzungsgebühren verzichtet werden kann. Denn die Gebühren komplett auszusetzen, hieß es auf der Sitzung, ginge nicht. Eine Änderung soll es dem Magistrat zudem ermöglichen, solche Entscheidungen in Zukunft allein zu fällen. Etwa 12.000 Euro, so wird geschätzt, dürften der Stadt durch diese Maßnahme entgehen.

Zudem soll die Magistrat sich beim Bund und dem Land Hessen für ein Hilfsprogramm stark machen, um den städtischen Haushalt in der Krise zu stützen. Weil die gesamte Wirtschaft unter der Krise leidet, bleiben auch Steuereinnahmen für die Stadt aus. Wo genau die Reise hingehe, wisse man noch nicht, sagte CDU-Fraktionsvorsitzender Alexander Heinz. Ein Nachtragshaushalt sei eventuell nötig, aber aktuell gebe es noch keine belastbaren Zahlen, um Gewissheit zu haben.

Der Antrag ist von allen vier Fraktionen des Alsfelder Stadtparlaments unterschrieben. Es sei nicht die Zeit für „parteipolitische Scharmützel“, sagte Heinz. Die Politik wolle ein Zeichen setzen, in dieser Krise zusammenzustehen. In ihrem Antrag danken die Stadtverordneten ausdrücklich auch den städtischen Mitarbeitern. „Magistrat und Verwaltung haben schnell und bestimmt gute Maßnahmen getroffen und Bürgerinnen und Bürger gut informiert“, heißt es darin.

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