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Feuerwehr-Förderverein-Klage: Streitwert auf 346.409€ festgelegtStadt soll Klage gegen Feuerwehr-Förderverein erwidern

LAUTERBACH (tsz). Es geht weiter in der Geschichte rund um die Klage des Fördervereins der Freiwilligen Feuerwehr gegen die Stadt Lauterbach. Jetzt wurde über den weiteren Umgang damit im Haupt- und Finanzausschuss diskutiert. Das Ergebnis: Die Klage soll erwidert werden.

Über die Gründe der Klage fühlt sich vor allem die SPD-Fraktion im Ausschuss im Dunkeln gelassen. Zwar wolle und müsse man die Klage erwidern, dennoch scheint es Differenzen zu geben. „Die Vorgeschichte, und ob das vermeidbar gewesen wäre, das interessiert uns sehr“, fragte sich Cornelia Hentz-Döring auch vertretend für die Lauterbacher SPD. „Was wir nicht nachvollziehen können, ist, dass so ein tiefer und nicht klärbarer Konflikt entstanden ist, vor allem zwischen zwei älteren Freunden“, sagte sie mit dem Blick auf Bürgermeister Rainer-Hans Vollmöller und Feuerwehrchef Hans-Jürgen Schütz.

Der Grund des Streits ist eine Meinungsverschiedenheit zwischen dem Feuerwehrförderverein und der Stadt. Dabei geht es um drei Fahrzeuge, die vor gut zehn Jahren für und 350.000 Euro neu angeschafft worden sind. Die Stadt gab damals 75.000 Euro dazu, den Rest stemmte der Feuerwehrförderverein zusammen mit einem Unterstützer. Hans-Jürgen Schütz sagte im Gespräch mit OL, es habe zwar eine „Absichtserklärung“ der Wehr gegeben, die Fahrzeuge der Stadt zu schenken. „Das haben wir dann aber nicht gemacht, weil wir sie neu und nicht gebraucht gekauft haben“, sagte er. Nun beschuldigt er die Stadt, sich die Fahrzeuge „widerrechtlich als Besitz einverleibt“ zu haben und möchte vor Gericht klären lassen, wem die Fahrzeuge gehören.

„Das trifft mich menschlich sehr persönlich“

„Es gibt eindeutige Erklärungen, es hat auch mehrfache Gespräche gegeben, die waren sehr fruchtlos, was ich sehr bedaure“, sagte Bürgermeister Vollmöller nun bei der Ausschusssitzung. Vollmöller deutete an, dass es Dokumente gebe, die die Position der Stadt untermauerten, auf die er an dieser Stelle aber nicht genauer eingehen könne. „Ich habe hier eine Aufgabe für die Stadt Lauterbach zu erfüllen und keine persönliche Befindlichkeit“, sagte der Bürgermeister – räumte mit Sicht auf die Klage jedoch gleichzeitig ein: „Das trifft mich menschlich sehr persönlich.“

Auf Nachfrage seitens der FDP wurde über die juristischen Folgen einer Erwiderung der Klage gesprochen. Die Erwiderung sei deshalb notwendig, da das Gericht sonst das Verfahren für ein Versäumnisurteil einleiten könne. Das würde bedeuten, dass in der Klage ein Urteil ohne den Standpunkt der Stadt und nur auf der Grundlage der Argumente des Fördervereins gefällt werden könnte. Um das zu vermeiden muss die Stadt in einer gerichtlich angeordneten Frist die Klage erwidern.

Stadtverordnete sollen Klage erwidern

Der Streitwert der Klage wurde vorläufig auf 346.409 Euro festgelegt. Dazu kommen noch die Kosten für den gerichtlichen Aufwand. „Damit entstehen jetzt auch wieder Kosten, für die man sich am Ende vielleicht ein kleines sinnvolles Feuerwehrgerät hätte anschaffen können“, kommentierte Daniel Schmidt von der Grünen-Fraktion den Streitwert.

Am Ende stimmte der Ausschuss für eine Erwiderung der Klage und die Vertretung der Stadt durch die Rechtsanwälte Weiß & Partner aus Bad Homburg. Die endgültige Entscheidung fällt allerdings erst in der nächsten Stadtverordnetenversammlung. Der Sitzung wohnten auch knapp zehn Leute der heimischen Feuerwehr bei. Trotz der Entscheidung die Klage zu erwidern war man sich fraktionsübergreifend einig, dass die Arbeit der Freiwilligen Feuerwehr Lauterbach eine wichtig ist und auch in Zukunft aufrecht erhalten muss.

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