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Alfred Lerg bekommt Urkunde für sein 25-jähriges Jubiläum25 Jahre im Ortsgericht von Landenhausen

WARTENBERG (tsz). 25 Jahre Tätigkeit beim Ortsgericht in Landenhausen, dafür wurde der Ortsgerichtsvorsteher Alfred Lerg am vergangenen Donnerstag mit der Überreichung einer Urkunde geehrt.

„Es ist freudiges Ereignis, zu dem wir heut ein kleiner Runde zusammengekommen sind“, eröffnet der Bürgermeister der Gemeinde Wartenberg Dr. Olaf Dahlmann die Feierstunde im Rathaus in Angersbach. Der Anlass: Das 25-jährige Jubiläum von Alfred Lerg in seiner Tätigkeit beim Ortsgericht in Landenhausen. In Anwesenheit des Bürgermeister, sowie des Direktors des Amtsgerichtes, Klaus Schwaderlapp, und dem Geschäftsleiter des Amtsgerichtes, Jens Götting, bekam Lerg für seine Arbeit feierlich eine Urkunde überreicht.

Seine Anfänge in der Tätigkeit beim Ortsgericht fand er am 19. Oktober 1994, damals als Ortsgerichtsschöffe. Der Grund: Seine berufliche Laufbahn als Architekt. Da die Ortsgerichte unter anderem auch mit der Schätzung von Grundstücken beauftragt sind, bot dieser Punkt eine Brücke zwischen seinem Beruf und der Arbeit im Ortsgericht. „Ich konnte dann dort auch mit meinem Wissen zur Seite stehen“, erzählt Lerg während der Feierstunde. Seit nunmehr sechs Jahren ist er nicht mehr nur Schöffe im Landenhäuser Ortsgericht, sondern Vorsteher. Damit kann Lerg auf eine Zeit von 25 reinen Jahren als Ehrenbeamter zurückblicken. „Es ist eine Form der gelebten Bürgernähe“, beschreibt Schwaderlapp die Arbeit des Ortsgerichtes, bevor er Lerg feierlich die Urkunde übergibt.

Was sind Ortsgerichte?

Ortsgerichte in ihrer Form gibt es seit 1953 nur in Hessen. Sie bestehen jeweils aus einem Ortsgerichtsvorsteher und mindestens vier Schöffen, die vom Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes auf Vorschlag der Gemeinde ernannt werden. Die Amtszeit beträgt dabei 10 Jahre.

Zu den Aufgaben der Ortsgerichtsmitglieder gehören die Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften, die Erteilung der Sterbefallsanzeigen, die Sicherung des Nachlassen, das Mitwirken bei Festsetzungen und der Erhaltung von Grundstücksgrenzen, sowie die Schätzung von Grundstücken und ähnlichem.

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