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Änderungen der Kita-Satzung im Ausschuss diskutiert - Was Eltern jetzt dazu wissen müssenNeue Kita-Satzung in Alsfeld: Das soll sich ändern

ALSFELD (ls). Es ist ein großes Versprechen der Landesregierung: Ab August sollen in Hessen alle drei Kindergartenjahre bei einer täglichen Betreuung von sechs Stunden gebührenfrei sein. Der Sozialausschuss und der Finanzausschuss der Stadt Alsfeld beschäftigten sich in einer gemeinsamen Sitzung am Mittwochabend mit der entsprechenden Satzungsänderungen, die bald gültig werden könnten. Was Eltern jetzt dazu wissen müssen.

Ab August ist die sechsstündige Kitabetreuung für die Eltern von Kindern ab drei Jahren kostenfrei. Dazu will das Land pro Kind im Monat 136 Euro für eine sechsstündige Betreuung übernehmen. Um die Satzung der Stadt Alsfeld entsprechend anzupassen, berieten am Mittwoch die Ausschussmitglieder. Schon im September des letzten Jahres lud Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule zu einem Pressegespräch über das Thema ins Rathaus ein.

Damals erklärte der Rathauschef, dass Eltern für eine Ü3-Ganztages-Betreuung von sechs Stunden in den Kindergärten der Stadt rund 110 Euro im Monat zahlen würden. Mit der Änderung der Kostenübernahme durch das Land, erklärte Paule damals, würde sich auch das Angebot ändern, zusätzliche Betreuungsstunden müssten allerdings weiterhin von den Eltern übernommen werden. Er sprach von drei geplanten Modulen. Die wurden jetzt – mit ein paar weiteren Änderungen – in der neuen Satzung beachtet. Kommt die Satzung so wie bislang geplant, können die Eltern aus folgenden Möglichkeiten wählen.

Ü3-Betreuung günstiger, U3-Betreuung teurer

Modul 1 sieht dabei eine Betreuungszeit von bis zu sechs Stunden von 7 Uhr bis 13 Uhr vor – ohne Essen. Dabei würden die Kosten von 135,60 Euro komplett vom Land übernommen werden, sodass auf die Eltern keine Gebühren fallen. Das gilt allerdings nur für Kinder über drei Jahren. Für die U3-Betreuung würden weiterhin 160 Euro anfallen.

Modul 2 gilt ab einer Betreuungszeit von mehr als sechs Sunden bis höchstens neun Stunden und rechne auch das Mittagessen mit ein. Die Kostensatzung sieht hier einen Preis von 185,60 Euro an, mit Anzug der Übernahme des Landes würden dabei 50 Euro pro Monat auf die Eltern zukommen. Für Kinder unter drei Jahren kostet das Modul 210 Euro – als knapp 50 Euro mehr als bisher.

Modul 3 betrifft nur die städtische Kita Wichtelland, die ein Betreuungsangebot für mehr als neun Stunden und bis zu maximal elf Stunden anbietet – auch hier mit dem Mittagessen. Das Angebot steht allerdings nur für Kinder über drei Jahren zur Verfügung und würde 215,50 Euro im Mont kosten. Mit Abzug der Gebührenfreiheit würden für die Eltern dabei 80 Euro Zusatzkosten bleiben.

Versteckte Zusatzkosten

Für die Busbeförderung in die städtischen Kitas Berfa und Angenrod sieht die neue Satzung einen monatlichen Anstieg von 20 auf 30 Euro vor. Außerdem soll auch die Abholung der Kinder neu geregelt werden. Würden sie nämlich später abgeholt werden, so könne nach einem einmaligen schriftlichen Hinweis an die Eltern pro angefangenen 15 Minuten ein zusätzlicher Betreuungsbetrag von 15 Euro anfallen. Ergo: Die Kinder sollen pünktlich abgeholt werden, sonst kostet es extra. Auch die Kosten der Verpflegung würden bei allen drei Modulen nochmal extra berechnet werden.

Auch wer mehrere Kinder gleichzeitig in einer Kita hätte, für den würde es günstiger werden. Statt der vorherigen Hälfte der Kosten für das zweite Kind, soll nach der neuen Satzung die Summe der Kostenbeiträge bei zwei betreuten Kindern auf 80 Prozent reduziert werden. Bei drei Kindern auf 65 Prozent und bei vier oder mehr betreuten Kindern auf 50 Prozent. In der alten Satzung aber war noch jedes weitere Kind nach den ersten beiden gebührenfrei.

Bevorzugte Aufnahme von Kindern berufstätiger Eltern

Entgegen der alten Satzung sieht die neue nur Ferien in den gesetzlichen Sommerferien von bis zu drei Wochen vor. In den Oster- und den Herbstferien bleibt weiterhin bis zu einer Woche und auch vor und zwischen Feiertagen könne kann die Kita geschlossen werden. Weiterhin besteht die Schließung zwischen Weihnachten und Neujahr. Für die Platzvergabe sollen künftig weitere Maßnahmen maßgeblich werden: „Danach werden ferner (…) bevorzugt die Kinder berufstätiger und in beruflicher Aus-, Fort- und Weiterbildung befindlicher Erziehungsberechtigter (…) aufgenommen, die aus diesem Grund auf einen Betreuungsplatz angewiesen sind“, heißt es in der Satzung.

Die einzige Vorgabe: Die Berufstätigkeit solle durch den Arbeitgeber nachgewiesen werden. Das soll auch für Eltern in Ausbildung und Studium gelten. Außerdem sollen Kinder von Alleinerziehenden bevorzugt aufgenommen werden und auch Geschwisterkinder, wenn das erste Kind bereits in der Einrichtung ist. Ansonsten soll auch hier einzig der Zeitpunkt der Anmeldung über die Aufnahme entscheiden.

All diese Sachen könnten mit der neuen Kitasatzung in Kraft treten. Darüber entscheiden und abstimmen wird die Alsfelder Stadtverordnetenversammlung am kommenden Donnerstag.

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