Gesellschaft4

Vorsitzender des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild DeutschlandKirchplatz 10: Wismar macht sich für Enteignung stark

ALSFELD (ol). Jan-Patrick Wismar, der Vorsitzende des Regionalverbandes Mittelhessen von Stadtbild Deutschland, schlägt bezüglich des Haus am Kirchplatz 10 in Alsfeld eine Enteignung des Eigentümers vor. Ein solcher Schritt habe zwar hohe Hürden, sei jedoch im Einzelfall möglich.

Gemäß § 13 Hessisches Denkmalschutzgesetz besteht eine Erhaltungspflicht, heißt es in der Pressemitteilung des Vorsitzenden. In dieser gesetzlichen Regelung heiße es, dass „Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer sowie Unterhaltungspflichtige von Kulturdenkmälern verpflichtet sind, diese im Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln.“

Dieser Unterhaltungspflicht komme der Eigentümer nicht nach und werde ihr auch nicht nachkommen. Zwar steht das Eigentum unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes, jedoch könne hierzu § 26 des hessischen Denkmalschutzgesetzes, sprich die Enteignung angewandt werden. In diesem Paragrafen heißt es:
“Die Enteignung ist zugunsten des Landes, eines Landkreises, einer Gemeinde oder einer rechtsfähigen Stiftung zulässig, soweit sie erforderlich ist, damit 1. ein Kulturdenkmal in seinem Bestand oder Erscheinungsbild erhalten bleibt.”

Dieser Fall liege (noch) vor. Antragsberechtigt sei hier die Denkmalfachbehörde. Laut Grundgesetz Art. 14 Abs. 3 GG ist eine Enteignung zwar (eigentlich) nur zum Wohle der Allgemeinheit möglich und müsste eine Entschädigung nach sich ziehen. Im vorliegenden Fall sollte laut Wismar jedoch auf das berechtigte Interesse der Allgemeinheit am Erhalt des Kulturgutes hingewiesen werden, sowie die Vermeidung von Gefährdung der Stabilität des Denkmals beziehungsweise herabfallender Bauteile. Bei weiterem Verfall drohe der Verlust des Gebäudes. Dies sei für jedermann ersichtlich, dafür benötige es keinen Doktortitel.

Alsfeld als Modellbeispiel

Alsfeld könnte hier laut Wismar als Modellbeispiel dienen, da eine Enteignung zum Bauerhalt bisher „ein zahnloser Tiger“ ist, rechtlich jedoch durchaus möglich sei. „Weitere Ersatzvornahmen beziehungsweise eine teilweise Sanierung des Gebäudes durch die Öffentlichkeit sind den Bürgern Alsfelds vermutlich kaum vermittelbar, würde die Sanierung doch durch Steuergelder finanziert werden“, so Wismar.

Fachwerk-Mahnwache mit wenig Resonanz

Zwar könnten diese Kosten nach den erfolgten Erhaltungsmaßnahmen wieder beim Eigentümer eingefordert werden, dieser gibt jedoch selbst an, über keine finanziellen Mittel zu verfügen, Ergo: Die Stadt bleibe auf diesen Kosten sitzen.

Auch sieht das Landesgesetz die Möglichkeit zu Sofortmaßnahmen zur Gebäudeerhaltung vor. Gemäß § 12 Durchsetzung der Erhaltung heißt es:

„1.Kommen Eigentümer, Besitzer oder sonstige Unterhaltungspflichtige ihren Verpflichtungen nach § 11 nicht nach und tritt hierdurch eine Gefährdung des Kulturdenkmals ein, können sie von den Denkmalschutzbehörden verpflichtet werden, erforderliche Erhaltungsmaßnahmen durchzuführen.

2. Erfordert der Zustand eines Kulturdenkmals zu seiner Instandhaltung, Instandsetzung oder zu seinem Schutz Maßnahmen, ohne deren unverzügliche Durchführung es gefährdet würde, können die Denkmalschutzbehörden diejenigen Maßnahmen selbst durchführen, die zur Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für den Bestand des Kulturdenkmals geboten sind. Eigentümer und Besitzer sind verpflichtet, solche Maßnahmen zu dulden. Eigentümer, Besitzer und sonstige
Unterhaltungspflichtige können im Rahmen des Zumutbaren zur Erstattung der entstandenen Kosten herangezogen werden.“

Letzteres wäre dann (wieder) durch eine Zwangsversteigerung möglich, wie es in der Pressemitteilung weiter heißt. Dennoch sollte hier laut Wismar bedacht werden, ob dies dem Gebäudeerhalt auf lange Sicht wirklich nutzt oder man sich nur im Kreis dreht.
Ein bekanntes Beispiel hierfür sei Schloss Reinhardsbrunn in Thüringen. Dessen Eigentümer kam laut Wismar einer Denkmalerhaltung ebenfalls nicht nach, somit wurde er vor wenigen Jahren durch das Land Thüringen enteignet.

Auch Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule hat das Wort Enteignung als letzten Schritt schon mal in den Mund genommen, verwies jedoch ebenso auf die hohen Hürden und den Kreis, der so einen Schritt prüfen müsse. Auch die Deutsche Stiftung Denkmalschutz verwies gegenüber OL auf die Schwierigkeiten bei einer Enteignung – und auf den Punkt, dass das Haus noch nicht saniert sei, wenn es enteignet würde.

„Was noch fehlt, ist ein bisschen die Unterstützung der Alsfelder“

4 Gedanken zu “Kirchplatz 10: Wismar macht sich für Enteignung stark

  1. Das ist Normal der Mann ist Geschäftsmann und will Geld verdienen möglichst viel, das ist sein Recht.

    3
    10
  2. Ach, der Herr Wismar. Das ist das typische Gerede von Menschen die keine Verantwortung tragen und die Vorschläge die sie machen auch nicht bezahlen müssen.
    Natürlich ist es schade, dass ein solches altes Haus so erbärmlich dasteht. Aber und da schließe ich mich dem vorigen Kommentar an, ist eine Erhaltung bzw. Sanierung nur dann machbar, wenn es auch finanzierbar und sinnvoll ist. Beides ist hier nicht gegeben.
    Hat sich eigentlich schon mal jemand Gedanken darüber gemacht, was die Anwohner dieses Gebäudes denken?
    Die müssen doch jeden Tag ein mulmiges Gefühl haben, wenn sie ihr Haus oder ihre Wohnung betreten oder die Kinder zum Spielen auf die Straße schicken.
    Außerdem sinkt der Wert ihrer Immobilie. Da sollte auch mal die Denkmalschutzbehörde darüber nachdenken. Das ist kein Denkmal mehr sondern eine Ruine die die Allgemeinheit gefährdet.

    Also, liebe Stadt Alsfeld: Irgendwie das Eigentum erlangen und weg mit diesem Schandfleck!

    19
    11
  3. Der Herr Wismar hat gut reden, denn er muss von dem Ganzen ja nichts bezahlen.
    An wem bleibt es wieder hängen? Am Steuerzahler. Und der muss momentan noch für ganz andere „Probleme“ bluten.
    In Alsfeld wurden bereits andere Fachwerkhäuser dergestalt verändert, dass man die Fassade stehen ließ, aber dahinter eine nutzbare Verwendung mit modernen Baustoffen und Grundrissen geschaffen hat.

    In Anbetracht der Situation, dass das Museum schon mehrere Millionen Euro gekostet (verschlungen mag man ja nicht sagen) hat, kann man sich ausmalen oder aus rechnen, was eine „denkmalgerechte“ Sanierung dieses Gebäudes kosten wird.
    Als Eigentümer eines Denkmals sage ich auch: Erhaltung ja, aber icht um jeden Preis. Zumal im konkreten Fall eine vernünftige Nutzung noch nicht einmal konkret benannt werden kann, sondern aus meiner Sicht nur „Luftschlösser“ für eine solche gebaut wurden.

    58
    11
    1. Es gibt 2 Kaufinteressenten, welche das Gebäude für die genannte Summe sanieren und umbauen würden. Daran soll es nicht scheitern.

      Es liegt alleine an den horrenden Summen, welche der Eigentümer für das Gebäude haben möchte (100.000 Euro). Die Kaufsumme von ihm lag bei ~ 25.000-30.000 Euro. Er hat nichts in das Gebäude investiert, selbigem wird ein momentaner Wert von 0,00 Euro begutachtet.

      Ich habe dir Vorgehensweise, sodass kein „Alsfelder dafür bluten muss“ auch erklärt….

      20
      6

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren