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Energiepreispauschale: Diakonisches Werk und Dekanat Vogelsberg stellen gemeinsames Hilfskonzept vorMehreinnahmen aus Kirchensteuern für Menschen in Not

VOGELSBERG (ol). Auch im Vogelsberg stehen Mittel aus den Einnahmen der Kirchensteuer aus der Energiepreispauschale zur Verteilung an Bedürftige bereit. Das Diakonische Werk stellt nun gemeinsam mit dem Dekanat Vogelsberg ein Konzept vor. Ab Januar können sich Menschen mit Unterstützungsbedarf bei der Diakonie melden.

Das Diakonische Werk Vogelsberg erhält rund 70.000 Euro von der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN). Das sind zusätzliche Kirchensteuereinnahmen aus der staatlichen Energiepreispauschale. Die Verteilung dieser Mittel erfolgt über einen entsprechenden Verteilerschlüssel an armutsbezogene Arbeitsgebiete der regionalen Diakonie. Ziel ist eine schnelle und nachhaltige Unterstützung von Betroffenen. Die Angebote starten ab Januar 2023.

Die Auszahlung der Energiepreispauschale führte zu erhöhten Steuereinnahmen der Kirchen, so auch bei der EKHN. Der Großteil dieser 3,93 Millionen Euro ging an die regionalen Diakonischen Werke in Hessen und Nassau gGmbH (RDW HN). Anteilig waren dies rund 3,2 Millionen Euro.

Die EKHN beschloss die Weitergabe der zusätzlichen Mittel an die Diakonischen Werke, um Entlastung zu schaffen für Menschen, die durch die aktuelle Energiepreisentwicklung stark belastet sind. Die Mittel werden zweckbestimmt verausgabt.

Beratung und langfristige Unterstützung

Ziel ist, sowohl eine kurzfristige als auch eine nachhaltige Unterstützung anzustreben. „Die Hilfen sollen dort ankommen, wo sie dringend benötigt werden“, erläutert Fred Weißing, Leiter der regionalen Diakonie „In der Beratung in unserem Diakonischen Werk schauen wir auf die individuelle Lebenssituation.

Optimalerweise können so auch zusätzliche Maßnahmen zur Existenzsicherung eingeleitet werden.“ Dies können Ansprüche auf dauerhafte staatliche Hilfen oder eine Verhandlung mit Energieversorgern sein. „Dadurch erreichen wir eine auf längere Zeit angelegte Unterstützung, von der die Menschen letztendlich auch mehr haben. Wir vervielfältigen damit quasi den Effekt“, so Weißing weiter.

Angebote der regionalen Diakonie grundsätzlich jedem offen

„Diese scheinbar hohe Summe vermittelt den Eindruck, dass hierdurch viele Menschen erreicht und unterstützt werden können. Umgerechnet sind dies jedoch nur ein paar Euro, die an Steuermehreinnahmen pro Gemeindeglied auf dem Gebiet des Dekanates Vogelsberg eingenommen wurden und verteilt werden können“, erläutert Weißing. Natürlich stehe das Angebot auch Menschen offen, die nicht in der evangelischen Kirche als Mitglied registriert sind.

Hoher Bedarf in der Region

Laut Weißing melden sich bereits jetzt Bürger, die stark durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten oder Mehraufwendungen für Energie wie Strom und Gas betroffen sind. „Es ist davon auszugehen, dass vor allem Menschen und Familien mit geringeren und mittleren Einkommen in wirtschaftliche Schieflagen geraten und Hilfen benötigen. Eventuell vorhandene Rücklagen sind durch die Pandemie aufgebraucht. Aber auch bei Bürger:innen, die schon in unsere Unterstützungsangebote eingebettet sind, steigt der Kostendruck“, berichtet Weißing aus der Beratungspraxis.

Gemeinsam im Sozialraum

Das Angebot ist an den Bedarfen in der Region ausgerichtet; Angebot und Modalitäten wurden im Vorfeld zwischen Kirche und Diakonie abgestimmt: Dorettes Seibert, Dekanin im Evangelischen Dekanat Vogelsberg: „Kirche und Diakonie vor Ort nehmen damit alle Menschen in den Blick und überlegen weitere Möglichkeiten, aus dem Erlös Projekte in den Kirchengemeinden zu unterstützen.“ Beispielhaft dafür könne die Aktion #wärmewinter sein.

Als Beispiele für konkrete Antragsstellungen nennt Weißing ALG II Empfänger mit Stromschulden. Niedriglohnempfänger und Menschen aus der Mitte der Gesellschaft mit Energieschulden (Heizung, Strom). „Aber auch, wer seine Energiekosten bezahlt hat, damit z.B. das Gas oder der Strom nicht abgestellt werden, und sich dadurch in einer Notlage befindet darf uns ebenfalls gern kontaktieren. Trauen Sie sich einfach und sprechen uns auf Ihre Notlage an.“

Gestiegener Kostendruck auch bei den Diakonischen Werken

„Wir haben derzeit viele Anfragen. Das ist auch gut so, denn grundsätzlich stehen wir allen Menschen zur Seite und unterstützen sie in ihrer ganz persönlichen Situation – unabhängig von den zusätzlichen Mitteln der Energiepreispauschale“, fasst Weißing die aktuelle Situation zusammen, weist aber auch auf eine große Belastung der Diakonischen Werke hin:

„Auch die regionalen Diakonischen Werke selbst müssen erhöhte Kosten stemmen und mehr für Energie einkalkulieren. Daher benötigt die Diakonie auch weiterhin Unterstützung durch Spenden, um ihre Arbeit auch zukünftig und langfristig durchführen zu können.“

Daher lädt Weißing herzlich ein „alle, die nicht auf die staatliche Energiepauschale angewiesen sind, ihre Pauschale oder einen Teil davon für einen guten Zweck und im Besonderen an uns zu spenden. Die Klientinnen und Klienten danken es Ihnen.“ Mit den Mitteln werden Betroffene vor Ort und durch die Arbeit des Diakonischen Werkes unterstützt. (Spendenkonto: Diakonisches Werk Vogelsberg, Sparkasse Oberhessen, IBAN DE61 5185 0079 0360 1443 56 BIC HELADEF1FRI)

Rund um das Antragsverfahren

Grundbedingung für einen Antrag aus diesem Topf ist ein 1. Wohnsitz im Vogelsbergkreis. Antragsteller können Einzelpersonen und Familien sein. Die Höhe der Antragshilfen ist gedeckelt.  Da Diakonie und Kirche bestrebt sind, möglichst viele Menschen zu erreichen und größtmögliche Gerechtigkeit zu erzielen, wird es in der Regel um einmalige Hilfsleistungen gehen.

Der Schwerpunkt liegt auf einer ausgiebigen Beratung. Antragssteller:innen sollten ihr Familieneinkommen und die Anzahl der Personen in ihrem Haushalt dokumentieren und ihre Personalausweise mitbringen. Der Termin ist in der Regel auf 45 bis 60 Minuten angesetzt. Da kein Bargeld in den Beratungsstellen der Diakonie bevorratet wird, werden die Hilfen in der Regel per Überweisung getätigt. Das Projekt ist auf 12 Monate angelegt und endet ggf. auch schon früher, wenn die Mittel restlos verausgabt sind!

Bedürftige können die Beratungsstellen in Lauterbach (06641 – 646690) oder Alsfeld (06631 – 72031) kontaktieren, die Termine werden nach Eingang abarbeitet.

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