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Seit 23. JuniBeim Saunabesuch in der Welle wird wieder gewedelt

LAUTERBACH (ol). Ein Besuch in der Sauna: das ist Wohlfühlen, den Körper pflegen und der Gesundheit frönen. Echtes Wohlgefühl stellt sich ein, wenn nach dem Aufguss die heiße Luft in der Sauna verwedelt wird. Gerade darauf musste in den vergangenen Monaten aufgrund der Corona-Pandemie jedoch verzichtet werden. Doch das ändert sich jetzt: Seit diesem Mittwoch ist das Wedeln wieder erlaubt.

Das teilt das Freizeitzentrum Lauterbach in einer Pressemitteilung mit. In Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und dem Deutschen Sauna-Bund, dürfe das Wedeln während den Aufgüssen wieder durchgeführt werden. Ab Mittwoch, den 23. Juni dürfen sich die Besucher der Sauna im Freizeitzentrum Lauterbach wieder auf verwedelte Aroma-Aufgüsse freuen.

Saunaaufgüsse mit Wedeln würden auf der Grundlage der „Richtlinien zur Durchführung von Saunaaufgüssen in öffentlichen Saunaanlagen“ durchgeführt. Aufgrund der hohen Temperaturen im Saunaraum findet eine thermische Desinfektion statt. Das Aufgusswasser werde vorsichtig und flächig auf die bis zu 400 Grad Celsius heißen Steine verteilt und verdampfe unmittelbar. Somit finde das Verwedeln im hohen Temperaturbereich statt und es sei anzunehmen, dass analog zu einer in diesem Temperaturmilieu nachgewiesenen signifikanten Reduzierung von Bakterien auch Viren in ähnlichem Umfang abgetötet werden. Unverändert gelte jedoch, dass die Hygiene- und Abstandsregeln eingehalten werden müssen.

Ein Verwedeln könne zu zusätzlichen Verdünnungseffekten führen. Der maximal zwölf-minütige Aufenthalt in der Schwitzkabine reduziere ein mögliches Infektionsrisiko ebenfalls. Der Aufguss sollte unter Verzicht auf Sprechen durchgeführt werden. Nach dem Aufguss werde der Saunaraum gründlich gelüftet. Darüber hinaus habe sich unter Saunagängern seit Jahrzehnten die Verhaltensweise etabliert, Saunabesuche bei Anzeichen von Infektionssymptomen zu unterlassen.

Zuletzt bleibe festzustellen, dass dem Deutschen Sauna-Bund während der letzten Öffnungsphase bei etwa 20 Millionen Saunabesuchen kein einziger Infektionsfall, der ursächlich durch den Besuch einer öffentlichen Saunaanlage zurückzuführen war, bekannt geworden ist.

Die zunehmende hohe Durchimpfung der Gäste führe zur weiteren Abnahme der Gefährdung und mache öffentliche Saunaanlagen im Vergleich zu anderen Branchen (Einzelhandel, etc.) in Bezug auf das Infektionsgeschehen zu einem relativ sicheren Ort.

Für den unbeschwerten Saunabesuch gelten verschiedene Regelungen und Hygienemaßnahmen, weshalb es für die Sauna zwei Zeitfenster gebe: Dienstag bis Freitag von 14 bis 17.30 Uhr und von 18.30  bis 22 Uhr sowie am Samstag, Sonn- und Feiertag von 10 bis 15 Uhr und von 16 bis 21 Uhr. Die Besucher können vorab die aktuelle Belegung der Sauna auf der Internetseite einsehen. Pro Zeitfenster seien in der Sauna 50 Gäste gleichzeitig erlaubt.

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