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Bürgermeister und Ordnungsamt bitten darum, den Jahreswechsel 2020/2021 zuhause und in Ruhe zu begehenOrdnungsamt macht auf Feuerwerksverbot in der Alsfelder Altstadt aufmerksam

ALSFELD (ol). In der historischen Alsfelder Altstadt gilt ein generelles Verbot für das Abbrennen von Feuerwerk, und zwar ganztägig am 31. Dezember und am 1. Januar 201. Darauf macht das Ordnungsamt noch einmal in einer Pressemitteilung aufmerksam.

Als örtliche Ordnungsbehörde der Stadt Alsfeld spricht sich Bürgermeister Stephan Paule auch dafür aus, in diesem Jahr auf das Abbrennen von Feuerwerkskörpern im kompletten Stadtgebiet zu verzichten: „Obwohl für viele Menschen Feuerwerk und ausgelassenes Feiern zum Jahreswechsel gehören, ist es in Zeiten der momentanen Pandemie nicht statthaft. Als Gemeinschaft müssen wir uns alle das Ziel setzen, die Corona-Pandemie durch das Senken der Infektionszahlen einzudämmen und das Gesundheitssystem durch das Abwenden vermeidbarer Verletzungen zu schonen“.

Neben dem Infektionsschutz durch das Meiden von Menschenansammlungen sollen insbesondere die alljährlichen kleinen und größeren Silvesterverletzungen vermieden werden, die die stark belasteten Gesundheitsdienste noch zusätzlich belasten würden. Außerdem gilt auch an Silvester die Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Bürgermeister und Ordnungsamt bitten darum, den Jahreswechsel 2020/2021 zuhause und in Ruhe zu begehen.

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