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Gutachten bestätigtA49-Planung entspricht Europäische Wasserrahmenrichtlinie

DANNENROD (ol). Immer wieder ist es Gegenstand der Diskussionen um den Weiterbau der geplanten A49 durch den Vogelsberg: Die Europäischen Wasserrahmenrichtlinien. Während sich Gegner der Autobahn für einen Verstoß der Richtlinien und einer Gefährdung des Grundwassers aussprechen, zeigt nun ein Gutachten: Die Planung wird den Wasserrahmenrichtlinien gerecht – sowohl in der Bauzeit, als auch für den späteren Betrieb.

Die Planung zum Weiterbau der A49 zwischen der Anschlussstelle Stadtallendorf-Nord und der Verknüpfung mit der A5 am Ohmtaldreieck wird allen Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie gerecht. Das teilt die Deges, die mir dem Bau beauftragt wurde, in einer Pressemitteilung mit. Sowohl für die Bauzeit als auch für den späteren Betrieb wurden die Anforderungen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, die den Schutz des Grundwassers und der Trinkwasserversorgung verlangt, vollumfänglich berücksichtigt.

Das sei das Ergebnis des Fachbeitrags zur Wasserrahmenrichtlinie, den die Deges auf Bitten des Hessischen Wirtschafts- und Verkehrsministerium nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts diesen Sommer bei einem unabhängigen Gutachterbüro in Auftrag gegeben hatte. Das Gutachten liege nun vor und sei auf der Internetseite des Unternehmens, des Verkehrsministeriums wie auch unter www.lueckenschluss-a49.de abrufbar.

Hintergrund: Der Planfeststellungsbeschluss für die A49 zwischen der Anschlussstelle Stadtallendorf-Nord und dem Ohmtaldreieck stammt aus dem Jahr 2012. Die dem Beschluss zugrundeliegende Planung hat die damaligen Anforderungen des Wasserrechts berücksichtigt und die entsprechenden Auflagen und Maßnahmen sind planfestgestellt. Zum Zeitpunkt der Planfeststellung war der Fachbeitrag zur Europäischen Wasserrahmenrichtlinie noch nicht vorgeschriebener Bestandteil der Planfeststellung; dies ist erst seit 2015 der Fall.

Kritiker der A49 hatten daraus den Vorwurf abgeleitet, die Planung und die Planfeststellung zur A49 würde nicht dem aktuellen Planungsrecht entsprechen und die vorliegende Planung zur A49 wäre heute nicht mehr genehmigungsfähig. Das Bundesverwaltungsgericht hat entsprechende Klagen abgewiesen. Das Hessische Wirtschafts- und Verkehrsministerium hatte die Deges dennoch gebeten, einen eigenen Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie bei einem unabhängigen Gutachter in Auftrag zu geben. Dieses wasserrechtliche Gutachten liegt nun vor.

5 Gedanken zu “A49-Planung entspricht Europäische Wasserrahmenrichtlinie

  1. Hat jemand ernsthaft eine positive Resonanz des BUND Vogelsberg auf das von einem neutralen Experten gefertigte Gutachten erwartet ?

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  2. Somit wäre das Thema „Gefährdung des Grundwassers“ vom Tisch. Nur kommen jetzt die Gegner wieder jammernd an und werden es nicht akzeptieren. Da sie keine Ahnung davon haben sondern nur wie immer einen billigen Grund suchen um die Meinung der Minderheit mit Gewalt durchzusetzen.

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  3. Von Seiten der Planung ist alles rechtens. Wann geht endlich die Räumung des Waldes los. Die Menschen befinden sich dort widerrechtlich und es sollte doch möglich sein, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, damit die Rodung endlich stattfinden kann.

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  4. Es ist ganz einfach. Wenn man will, dass der Bau der A49 im Einklang mit der Wasserrahmenrichtlinie ist, dann ist er eben im Einklang. Wenn man etwas finden will,das entgegen der Wasserrahmenrichtlinie steht, findet man selbstverständlich auch etwas. 🤷‍♂️

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  5. Damit ist das Hauptargument der Kritiker beigelegt. Auch Frau Schlemmer, die immer wieder betonte, dass die A49 heute nicht mehr genehmigt werden würde, sollte nun sehr sehr kleine Brötchen backen.

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