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Biberbauwerk könnte in Grebenhain für Hochwasser sorgen - RP Gießen und Vogelsbergkreis verständigen sich auf AusnahmegenehmigungZweiter Biber-Damm bei Grebenhain muss aus Sicherheitsgründen entfernt werden

GREBENHAIN (ol). Der unter Naturschutz stehende Biber ist am Waaggraben zwischen Grebenhain und Crainfeld heimisch geworden. Erkennbar ist das an den Gehölzen und Fraßspuren, der großen Biberburg und einem Damm im Gewässer. Mit einem solchen Damm kann aber auch die Gefahr eines Hochwassers für einen benachbarten Ort steigen. Das ist jetzt in Grebenhain der Fall, weshalb der Damm mit einer naturschutzrechtlichen Ausnahmeregelung entfernt werden muss.

In der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums heißt es, im Besonderen handelt es sich dabei um einen Zweitdamm, den der Biber gebaut hat. Dieser werde nun entfernt, wie das Dezernat für Naturschutz im Regierungspräsidium mitteilt. Die dafür erforderliche naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung nach dem Bundesnaturschutzgesetz habe der Vogelsbergkreis der Gemeinde Grebenhain erteilt.

„Wir freuen uns natürlich über jeden einzelnen Biber, der sich wieder bei uns in Mittelhessen ansiedelt“, sagt Dezernatsleiter Gerhard Schulze-Velmede, „denn es handelt sich um eine seltene und streng geschützte Art.“ Durch Dammbauten verändere sich eine flache Wiesenlandschaft stark, was aus Biologen-Sicht wünschenswert sei. Große Teile der Flächen seien dauerhaft überflutet. Das wiederum werte den Lebensraum für viele vom Wasser profitierende Arten auf.

Der Biber von Grebenhain habe es jedoch ein wenig übertrieben. Zusätzlich zu seinem ersten, den Lebensraum sichernden Damm habe der Nager unweit der Straßenbrücke an der L3178 ein zweites Bauwerk errichtet. „Der erhöhte Wasserstand, der daraus resultiert, reicht über die Vorfluter bis an den Rand der Ortslage“, berichtet Gerhard Schulze-Velmede weiter. „Bei einem stärkeren Niederschlag gehen wir davon aus, dass Teile der angrenzenden Ortslage Grebenhain hochwassergefährdet sind.“

Dieser zweite Damm habe allerdings keinen Einfluss auf den Erhaltungszustand der Population und diene dem Biber nur dazu, seinen Aktionsradius zu erweitern. Im öffentlichen Interesse und aus zwingenden wirtschaftlichen Gründen haben sich die Naturschutzbehörden des Vogelsbergkreises und des Regierungspräsidiums Gießen darauf verständigt, diesen für die Überflutung mitverantwortlichen Biberdamm entfernen zu lassen.

„Die Maßnahme wird, wenn sich die aktuelle Hochwasserlage etwas entspannt hat, kurzfristig durchgeführt werden“, kündigt der RP-Dezernatsleiter die Maßnahme an. Die Genehmigung enthalte auch eine Erlaubnis, neue Biberdämme an dieser Stelle zu entfernen, die sich bereits im Entstehungsstadium befinden.

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