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Haushaltsberatungen des VogelsbergkreisMöglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Schulkindbetreuung

VOGELSBERGKREIS (ol). Im Rahmen der Haushaltsberatungen des Vogelsbergkreises wurden auch Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Schulkindbetreuung diskutiert. Nach einem Modell, das die Kreisverwaltung durchgerechnet hat, bekäme jede Grundschule mit einem Betreuungsangebot jährlich einen Sockelbetrag in Höhe von 5000 Euro sowie 150 Euro pro betreutem Kind bei Betreuungszeiten bis mindestens 16 Uhr.

In der Pressemitteilung der Linken Vogelsberg heißt es, Schulen die früher Schluss machen erhalten den gleichen Grundbetrag aber nur 75 Euro pro Kind und Jahr. Die Obergrenze der Förderung durch den Kreis betrage 50 Prozent der Elternbeiträge. Noch gebe es keine Einigung, aber die Chancen stehen nicht schlecht. Bislang finanziere der Kreis in erster Linie die entsprechenden Räumlichkeiten mit Nebenkosten.

„Wir begrüßen diesen Vorschlag außerordentlich“, erklärt Dietmar Schnell, Kreistagsabgeordneter der Linken, „wir waren ja die ersten, die für eine solche Förderung öffentlich eingetreten waren, nachdem verschiedene Schulen auf das Problem hoher Kosten für die Eltern aufmerksam gemacht hatten. Die Linke hätte eine soziale Staffelung begrüßt, freue sich aber, dass im Interesse der Eltern und Kinder nun endlich Bewegung in die Sache komme. Es solle den Schulkonferenzen überlassen bleiben, ob die Gelder für eine Ermäßigung der Elternbeiträge oder für eine Verbesserung der Betreuung beispielsweise durch mehr qualifizierte Kräfte, eingesetzt werden.

„Aus unserer Sicht wäre es die Aufgabe des Landes, hier für eine auskömmliche finanzielle Ausstattung zu sorgen“, sagte Schnell weiter, „solange das aber nicht geschieht, sollten Eltern und Schulen nicht im Regen stehen gelassen werden. Wir würden daher einem entsprechenden Beschluss in der Dezembersitzung des Kreistages zustimmen.“

Ein Gedanke zu “Möglichkeiten einer finanziellen Beteiligung an den Kosten für die Schulkindbetreuung

  1. >> Es solle den Schulkonferenzen überlassen bleiben, ob die Gelder für eine Ermäßigung der Elternbeiträge oder für eine Verbesserung der Betreuung beispielsweise durch mehr qualifizierte Kräfte, eingesetzt werden. <<
    Es ist doch immer das alte Lied: Eine wichtige Reform wird in Angriff genommen. Natürlich muss es der "große Wurf" – hier im Sinne einer Ganztagsbetreuung für alle Kita- und Grundschulkinder – sein. Aber da die Finanzausstattung hinten und vorn nicht reicht, wird die zu kurze, weil schlecht gestrickte, Decke hin und her gezogen: Zwischen Land, Kommunen und Eltern als Kostenträgern ebenso wie zwischen Betreuungsumfang, Betreuungsqualität und Höhe der Elternbeiträge. Am Ende sind alle unzufrieden, weil niemand wirklich auf seine Kosten kommt, und es heißt mal wieder: "Na ja, besser als nichts!"
    Wenn man doch weiß, dass die Mittel nicht für alle und alles reichen – Warum beschränkt man das Angebot nicht zunächst auf diejenigen (z.B. berufstätige Alleinerziehende, doppelt Berufstätige mit niedrigem Einkommen, Hartz-IV-Empfänger*innen, deren berufliche Integrationschancen durch die Kinderbetreuung gleich Null sind, Migrantenfamilien mit Sprachproblemen usw.), bei denen der Bedarf am größten ist, und sorgt dann aber für ein kostenfreies gutes Ganztagsprogramm?

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