Blaulicht1

10.000 Euro Kosten allein für den FeuerwehreinsatzUmschlagplatz nach wie vor untersagt

ALSFELD (ol). Nach der Altöl-Havarie in Alsfeld hatte das Regierungspräsidium Gießen den Umschlagplatz der Firma Altöl Bär-Kessel verboten, von dem das Unglück seinen Lauf nahm. Auf Anfrage teilte das Präsidium am Donnerstag mit, dass diese sogenannte Betriebsuntersagung der Anlage nach wie vor Bestand habe.

„Die nach Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigte Anlage darf erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn der genehmigungskonforme Zustand durch Umsetzung der geforderten Maßnahmen zur Säuberung des Betriebsgeländes wiederhergestellt, die gutachterliche Prüfung zur Betriebssicherheit der Anlage erfolgt ist und das Regierungspräsidium Gießen die Erfüllung der Maßnahmen sowie die Wiederaufnahme des Betriebes bestätigt hat“, so, laut Pressemeldung, die ausführliche Erläuterung von Pressesprecher Thorsten Haas.

10.000 Euro seien allein die Kosten für den Feuerwehreinsatz. Foto: privat

Er teilte jedoch auch mit, dass die Firma Altöl Bär-Kessel nach wie vor Abfälle sammeln und befördern dürfe. „Untersagt ist der Umschlag von Altölen“, sagte Haas. Diesen Zustand hatte das Regierungspräsidium bei einer Überprüfung am Mittwoch auch festgestellt. „Bei der gestrigen unangemeldeten Überwachung konnte durch das Regierungspräsidium Gießen ein Umschlagbetrieb nicht festgestellt werden, wohl aber Betrieb aus der Sammel- und Befördertätigkeit“, sagte der Pressesprecher.

Auch weiterhin ist der Umschlag von Altölen auf dem Gelände der Firma Altöl Bär-Kessel untersagt. Foto: privat

Wie Haas weiter mitteilte, hatte der Betreiber am 22. Dezember der Behörde mitgeteilt, dass er alle Auflagen zur Wiederherstellung der Anlage vollumfänglich erfüllen wolle. Der Pressesprecher hatte jedoch festgestellt, dass die geforderten Maßnahmen der Anordnung insgesamt noch nicht umgesetzt seien und eine sicherheitstechnische Prüfung noch nicht durchgeführt worden sei. „Ein Wiederinbetriebnahme der Umschlaganlage kann daher derzeit nicht erfolgen“, sagte Haas. Wie er abschließend mitteilte, wolle das Regierungspräsidium Gießen die Umsetzung der Untersagungsanordnung weiterhin eng überwachen. Derweil seien erste Zahlen zu den Kosten der Havarie aufgetaucht. So informierte Alsfelds Bürgermeister Stephan Paule, dass alleine die Gebühren für den Feuerwehreinsatz über 10.000 Euro betragen würden.

Ein Gedanke zu “Umschlagplatz nach wie vor untersagt

Comments are closed.

Schreibe einen Kommentar

Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.

Einloggen Anonym kommentieren