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Wasserschutzgebiets-Kooperation Maar – Stadtwerke Lauterbach und LandwirteGemeinsam für sauberes Trinkwasser

LAUTERBACH-MAAR (ol). Wasser ist das wertvollste Lebensmittel. Gesundes, einwandfreies und unbelastetes Trinkwasser hat deshalb oberste Priorität für den Verbraucher. Es wird in Mittelhessen fast ausschließlich aus Grundwasser gewonnen. Dessen kollektive Nutzung erfordert besonders in den für die Wassergewinnung vorgesehenen Gebieten Auflagen für die Grundstücksnutzer, um Einträge von Schadstoffen in den genutzten Grundwasserkörper zu vermeiden. Für Maar wurde jetzt eine Vereinbarung getroffen.

Jene Auflagen orientieren sich im Wesentlichen am Nitrat im geförderten Grundwasser. Nitrat kommt vor allem aus der landwirtschaftlichen Düngung und kann im Körper zu Nitrosaminen umgewandelt werden, die gesundheitsschädigend wirken können. Das vom Regierungspräsidium Gießen im Juni 2015 neu ausgewiesene „Wasserschutzgebiet für die Trinkwassergewinnungsanlage Brunnen Maar der Stadt Lauterbach“ beinhaltet deshalb auch strenge Auflagen vor allem für die Landwirtschaft.

Die Wasserschutzgebietsverordnung eröffnet aber auch die Möglichkeit, innerhalb von Wasserschutzgebieten so genannte Kooperationen zwischen den Wasserversorgern, Landwirten und beteiligten Behörden zu schließen. Diese Kooperationsvereinbarungen enthalten – wie die Wasserschutzgebietsverordnungen – Auflagen für die landwirtschaftliche Nutzung, die allerdings anders als in der Verordnung individuell entsprechend den jeweiligen Standortbedingungen vereinbart und relativ flexibel angepasst werden können. „Ziel der Kooperation ist, nicht mit Verboten die Landwirte als Verursacher hoher Nitratwerte im Grundwasser anzuprangern, sondern sie in den Bemühungen um eine bessere Grundwasserqualität mit ins Boot zu nehmen“, erläutert Gerd Einloft, zuständiger Bearbeiter im Gießener Regierungspräsidium. Erreicht werde dies mittels angepasster Bewirtschaftung und Düngung durch die Landwirte. Im Gegenzug verpflichtet sich der Wasserversorger zu kostenloser Beratung, Ausgleichszahlungen und regelmäßigen Bodenuntersuchungen. Fachlich begleitet wird die Kooperation durch ein Ingenieurbüro und einen Arbeitskreis, dem Vertreter des Wasserversorgers, Landwirte, Landwirtschaftsverwaltung und Vertreter des RP-Dezernates Grundwasserschutz angehören. Gemeinsam überprüfen sie die Einhaltung der individuell vereinbarten Auflagen, erarbeiten Dünge- und Anbauempfehlungen, beraten und begleiten die Landwirte.

So folgten viele Landwirte kurz vor den Weihnachtsfeiertagen der Einladung der Stadtwerke Lauterbach, um sich über die Rahmenbedingungen einer Wasserschutzgebiets-Kooperation zu informieren. In den Wortmeldungen wurde deutlich, dass bei den Landwirten die Bereitschaft besteht, sich für den Grundwasserschutz zu engagieren und dabei auch notwendige Einschränkungen in der Landbewirtschaftung hinzunehmen. Schließlich gab es eine breite Zustimmung für weitere Schritte zum Abschluss einer Kooperation.

Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich verwies darauf, dass es bereits etwa 70 Wasserschutzgebiets-Kooperationen in Hessen gibt, die laut einer Studie der Universität Gießen zu über 80 Prozent erfolgreich arbeiten. Er äußerte sich erfreut darüber, dass mit „der zu erwartenden zusätzlichen Wasserschutzkooperation in Lauterbach voraussichtlich ein weiteres effektives Instrument des Grundwasserschutzes im Vogelsbergkreis etabliert wird.“ Dies führe auch dazu, dass „Überwachung und Vollzug des gesetzlichen Grundwasserschutzes im Wege freiwilliger Vereinbarungen zu mehr Akzeptanz unter den Betroffenen und in der Bevölkerung führen.“

95 Prozent des benötigten Trinkwassers würden hierzulande aus Grundwasservorkommen gedeckt. Gerade deshalb sei die dauerhafte Sicherung der Grundwasserressourcen eine wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge, heißt es abschließend dazu aus dem Regierungspräsidium.

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