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Geplanter Zweckverband im Vogelsberg vorerst auf Eis:Jugendarbeit muss neu überdacht werden

LAUTERBACH/VOGELSBERGKREIS (aep). Jetzt gilt: alles wieder neu überdenken in Sache Vogelsberger Jugendarbeit. Denn am Dienstag stellte sich heraus: Der Vogelsbergkreis darf keinen Zweckverband für kommunale Jugendarbeit und schulbezogene Jugendsozialarbeit gründen. Vorerst nicht. Das berichtete am Mittwoch der Erste Kreisbeigeordnete und Jugenddezernent Peter Zielinski bei einer Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses in Lauterbach. Die Nachricht verändert jetzt erst einmal Tagesordnungen für Gemeindeparlamente.

In  vielen Kommunen des Vogelsbergs stand der Beitritt zu dem angedachten Zweckverband bereits als Thema für kommende Sitzungen an – mit grundsätzlich positivem Tenor, sollte der Zweckverband „Regionale Daseinsvorsorge Jugend und Bildung“ der Jugendarbeit doch insgesamt Auftrieb geben.

Allein: Bei einem Gespräch mit der Kommunalen Aufsicht im Regierungspräsidium Gießen habe er viele Bedenken vorgetragen bekommen, erklärte Zielinski den Ausschussmitgliedern. Und schloss daraus, dass die geplante Gründung des Zweckverbandes auf der Basis der mit einigen Kommunen bereits abgestimmten Satzung  nicht weiter verfolgt werde. Der Zweckverband sollte die schulbezogene Jugendsozialarbeit auf neue Weise gemeinsam gestalten. Nun ist klar: „Der Landkreis kümmert sich – wie bisher – direkt um die schulbezogene Jugendsozialarbeit“, macht der Erste Kreisbeigeordnete deutlich.

Die Idee grundsätzlich begrüßt

Grundsätzlich habe die Kommunalaufsicht beim Regierungspräsidium den Ansatz der interkommunalen Zusammenarbeit begrüßt, erläuterte Zielinski, insbesondere vor dem Hintergrund der demographischen Herausforderungen. Die Bedingungen in der Satzung könnten aber für diesen Wirkungsbereich nicht umgesetzt werden. Und die Kommunalaufsicht stellte klar: Dabei handele es sich nicht um eine freiwillige Leistung, sondern um eine Pflichtaufgabe, die nicht so einfach übertragen werden könne. „Das wird kritisch gesehen.“ Diese Feststellung habe aber durchaus positive Aspekte: „Man hat uns Möglichkeiten eingeräumt, dass der Kreis diese Aufgabe weiter übernimmt. Das ist ein Paradigmenwechsel.“ Heißt konkret: Die drei neuen Stellen für diese Aufgabe könnten im Stellenplan für 2015 konkret festgeschrieben werden. Das Regierungspräsidium habe auch Bedenken bei den gewünschten Kündigungsmöglichkeiten gehabt – vorgesehen war diese Möglichkeit nach frühestens fünf Jahren – sowie bei der Finanzierung von konkreten Dienstleistungen.

Das Jugendamt werde mit den bisher im Bereich der schulbezogenen Jugendsozialarbeit tätigen Vertragspartnern, der Beratungsstelle B:24, die Dekanate in Alsfeld und Schotten,  Verhandlungen über die Fortsetzung der Arbeit im jeweiligen Bereich führen. Dabei werde das im Rahmen der Zweckverbandsgründung besprochene inhaltliche Konzept der schulbezogenen Jugendsozialarbeit einheitlich und flächendeckend umgesetzt. Mit den Kommunen solle es künftig „niedrigschwelligere“ Verträge geben.

Das habe die Kommunalaufsichtsbehörde empfohlen: zunächst mit öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen das Ziel der interkommunalen Zusammenarbeit im Rahmen der kommunalen Jugendarbeit weiter zu verfolgen. Die Kommunen, welche geplant hatten, über den Zweckverband Dienstleistungen im Bereich der kommunalen Jugendarbeit oder in anderen Bereichen zu beauftragen, habe der Jugenddezernent bereits schriftlich gebeten mit ihm in Kontakt zu treten, damit hierzu Verhandlungen aufgenommen werden können.

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