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Weihnachtsmarkt: Beschwerde beim VerwaltungsgerichtshofKassel entscheidet: noch einmal an einen Tisch?

ALSFELD (aep). Jetzt hat es der Verwaltungsgerichtshof in Kassel in der Hand, ob in Alsfeld über die Vergabe der Glühweinstände neu nachgedacht werden muss. Denn dort ist jetzt über den Hessischen Städte- und Gemeindebund eine Beschwerde der Stadt Alsfeld gegen den Eilentscheid des Verwaltungsgerichts Gießen eingegangen. Das teilte Bürgermeister Stephan Paule heute in einer Pressekonferenz mit. Gegebenenfalls müssen alle Beteiligten noch einmal an einen Tisch.

 

Zur Erinnerung: Gestern Abend wurde bekannt, dass das Verwaltungsgericht Gießen in jener Eilentscheidung der Klage des Weinguts Koch teilweise Recht gegeben hat, das auf dem Wege durchsetzen will, doch auf dem Alsfelder Weihnachtsmarkt mit einem Glühweinstand präsent zu sein. Am Freitag eröffnet der Markt – so dass jetzt jede Entscheidung in dem Fall den Zusatz „eilt“ trägt und vorläufiger Natur ist.  Jedenfalls hat das Verwaltungsgericht der Stadt aufgetragen, bis Donnerstag, 14 Uhr, über die Vergabe der Stände einen neuen Bescheid zu erlassen, da der bisherige nicht rechtskonform sei.

Die Stadt legte daraufhin Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof ein. Er könne nicht anders, erläuterte der Bürgermeister heute im Pressegespräch gemeinsam mit der Wirtschaftsbeauftragten Monika Kauer und der TCA-Leiterin Simone Schneider, denn wenn die Stadt nach dem Eilentscheid aus Gießen nun gegen die Vereinbarung mit dem neuen Veranstalter entscheidet, würde sie vertragsbrüchig – was entsprechende Regressforderungen nach sich ziehen könnte.

Zwei Frauen und ein Mann sitzen an einem Tisch.

Foto: aep

Morgen Vormittag, so ergab eine Nachfrage von Oberhessen-live in Kassel, werde der Verwaltungsgerichtshof über die Beschwerde entscheiden. Und wenn der Verwaltungsgerichtshof dem Bescheid des Verwaltungsgerichts folgt, dann muss es ganz besonders flott gehen in Alsfeld, erläuterte Paule: Dann muss die Stadt die Bewerber an einen Tisch bitten und der Magistrat blitzschnell entscheiden, wer denn nun darf – und wenn nicht, warum. Gegebenenfalls müsse er dies als Magistratsvorsitzender selbst tun, weil die Zeit extrem drängt. Dass das klagende Weingut Koch nicht automatisch nun einen Platz eingeräumt bekommt, liege in den Feinheiten des Gießener Entscheids begründet, das nur generell die Vergabe der Plätze kritisierte. Wäre es der einzige Anbieter, müsste das Weingut einen Platz erhalten. Da es mehrere Anbieter gibt, muss halt neu ausgewählt werden.

Wohin die neue Entscheidung nur gehen kann, stellte Paule aber auch klar: Der Marktplatz ist voll und könne schon aus Gründen des Brandschutzes nicht mehr Buden aufnehmen. Ausweichplätze oder Tauschoptionen seien nicht vorgesehen. Nicht zuletzt gebe es ein fertiges Konzept – und den Vertrag, der erfüllt werden müsse.

Aber egal, wie das Kasseler Gericht morgen entscheidet, das Klageverfahren läuft unabhängig davon weiter und werde Auswirkungen auf künftige Weihnachtsmärkte haben. Und die Stadt habe durchaus gute Argumente für ihren Vertrag mit dem neuen Veranstalter, stellte Monika Kauer fest. Denn das Verwaltungsgericht habe zwar bemängelt, dass man vertraglich das Mitwirkungsrecht an den Glühweinständen komplett abgegeben und ein Monopol habe. Tatsächlich aber habe die Stadt dieses Recht doch bereits vorher ausgeübt – mit der Vergabe des Rechts an einen Veranstalter. Kauer: „Wir haben unsere Einflussmöglichkeit zu einem früheren Zeitpunkt ausgenutzt.“

Die Vorgeschichte ist auch bei Oberhessen-live nachlesbar.

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