Blaulicht4

Eine Ergänzung zum bereits bestehenden DeutschkursIntegrationskurs startet mit Brandschutzübung

ANTRIFTTAL (ol). Ein weiterer Kurs für Flüchtlinge startete mit umfangreichen Informationen über Brandschutz und Verhalten bei Bränden.

Gemeindebrandinspektor Franz-Josef Kreuter lehrte dabei auch den praktischen Umgang mit dem Feuerlöscher. Das berichtete die Gemeinde Antritfttal in einer Pressemeldung. „Gefördert wird dieser Kurs mit Mitteln der Hessischen Landesregierung und soll in mehreren Einheiten Hilfen geben, sich in der Gesellschaft und auf dem Arbeitsmarkt leichter zurecht zu finden“, erläutert Bürgermeister Dietmar Krist. Der Kurs sei eine Ergänzung zum bereits bestehenden Deutschkurs und eine wertvolle Ergänzung zu den verpflichtenden Angeboten, die vom Vogelsbergkreis durchgeführt werden.

4 Gedanken zu “Integrationskurs startet mit Brandschutzübung

  1. Ist das nicht eindeutig (mutwillig) Umweltverschmutzung ? Können durch die Pulverreste andere geschädigt werden? Was wäre passiert wenn ein Privatmann das gemacht hätte? Ist das strafbar? Diese Fragen sind doch zu klären. Siehe Kommentar @schinderhannes 01.12.2016 Umweltschutz bei Löschübungen.Ganz klare Frage ist das zulässig oder nicht?

  2. Ein versierter Feuerwehrmann sollte wissen was er tut. Das hat mit Meckern nix zu tun, das ist Realität und danach müssen sich die Feuerwehren bei jeder Übung und jedem Einsatz halten. Der gute Wille alleine zählt nicht, wenn ich unseren Neubürgern von vornherein etwas zeige was nicht korrekt ist.

  3. Umweltschutz bei Löschübungen

    Unter Beachtung der nachfolgenden Regeln bestehen gegen das Üben mit Feuerlöschern keine Bedenken.
    Übungen dürfen nur so durchgeführt werden, dass jede vermeidbare Beeinträchtigung von Gewässern unterbleibt.
    In Wasserschutz- und Grundwassereinzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen müssen Löschübungen unterbleiben.
    Im Zuflussbereich von und auf Oberflächengewässern, in Vorbehaltsgebieten für die öffentliche Wasserversorgung, in Karstgebieten sowie Feuchtbiotopen, müssen Übungen mit Schaum-Feuerlöschern unterbleiben.

    Der Einsatz von Schaum-Feuerlöschern oder Pulver-Feuerlöschern für Löschvorführungen ohne Übungs- und Erprobungscharakter muss unterbleiben.

    Übungen mit Pulver-Feuerlöschern müssen auf befestigten Flächen durchgeführt werden. Nach Beendigung müssen Pulverreste zusammengekehrt und ordnungsgemäß entsorgt werden

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