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Alsfelder Stadtverwaltung weist auf „Satzung zum Schutz der Baum- und Grünbestände“ hinWer im Stadtgebiet Bäume fällen will, muss Regeln beachten

Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Alsfeld auf die „Satzung zum Schutz der Baum- und Grünbestände“ hin. Danach tragen insbesondere Baum- und Grünbestände wesentlich zur Lebensqualität in der Stadt Alsfeld und ihren Ortsteilen bei und dürfen deshalb nicht ohne Weiteres gefällt werden.

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Stadt räumt Fehler ein: Alternativen zur Lindenfällung gab es - doch die standen außer FrageLindenfällung: Stadt räumt Kommunikationsfehler ein

Drei Linden am Ludwigsplatz müssen einem Schwertransport für Windräder weichen, das ist bekannt. In der Bevölkerung sorgte der Beschluss für teilweise heftiges Entsetzen und zu Verwirrung. Die Stadt hatte verkündet, es gebe zum Ende der Bäume keine Alternativen. Die gab es allerdings doch – wie die Stadt jetzt selbst einräumt.