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Alsfelder Stadtverwaltung weist auf „Satzung zum Schutz der Baum- und Grünbestände“ hinWer im Stadtgebiet Bäume fällen will, muss Regeln beachten

ALSFELD (ol). Aus aktuellem Anlass weist die Stadtverwaltung Alsfeld auf die „Satzung zum Schutz der Baum- und Grünbestände“ hin. Danach tragen insbesondere Bäume und anderes Grün zur Lebensqualität in der Stadt Alsfeld und ihren Ortsteilen bei – und dürfen deshalb nicht ohne Weiteres gefällt werden.

In der Pressenotiz der Stadtverwaltung in Alsfeld heißt es, nach der „Satzung zum Schutz der Baum- und Grünbestände“ der Stadt Alsfeld gelten Bäume, außer zu Teilen Obst- und Nadelbäume, mit einem Umfang von mehr als 80 cm, gemessen in einem Meter Höhe über dem Boden, als besonders geschützt. Bei mehrstämmigen Bäumen zähle die Summe der Stammumfänge. Geschützt seien ebenfalls Grünbestände, die in „rechtsgültigen Bebauungsplänen zur Erhaltung festgesetzt“ sind.

Es ist daher verboten, die Bäume oder Grünbestände, die in den Geltungsbereich der Satzung fallen, zu entfernen „oder in ihrem Weiterbestand zu beeinträchtigen“ – indem man zum Beispiel die Baumkrone erheblich stutzt. Wer einen Baum ohne Genehmigung fällt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße in Höhe bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Zur Beantragung der Fällung eines Baumes im Stadtgebiet muss vorab ein formloser Antrag gestellt werden. Dieser sei zu richten an: Magistrat der Stadt Alsfeld, Abteilung 22, Markt 7, 36304 Alsfeld oder an liegenschaften@stadt.alsfeld.de. Nähere Infos zur Satzung findet man auf der Homepage der Stadt oder telefonisch bei Bernd Schmidt unter der Rufnummer 06631/182-352.

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