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Wahl in den Gemeinsamen Ausschuss des Deutschen BundestagesBrand ins Notparlament für Verteidigungsfall gewählt

VOGELSBERG (ol). Der osthessische Bundestagsabgeordnete Michael Brand wurde vom Deutschen Bundestag in den Gemeinsamen Ausschuss gewählt. „Wir alle arbeiten dafür, dass wir möglichst nie als Gremium einberufen werden müssen – umso mehr nehme ich diese Berufung ernst und werde auch weiterhin dafür arbeiten, dass Frieden und Freiheit in Deutschland und Europa erhalten bleiben“, sagte Brand zu seiner Wahl.

In der Pressemitteilung heißt es, der Gemeinsame Ausschuss aus Bundestag und Bundesrat wäre das Notparlament Deutschlands im Verteidigungsfall. Er besteht aus 32 Bundestagsabgeordneten und 16 Mitgliedern des Bundesrates; Brand sei einer der 32 stellvertretenden Mitglieder des Ausschusses aus den Reihen des Bundestages.

Der Gemeinsame Ausschuss trete zusammen, wenn dem rechtzeitigen Zusammentreten des Bundestages unüberwindliche Hindernisse entgegenstehen. Vorsitzender sei der Präsident des Deutschen Bundestages. Die Bundesregierung müsse den Gemeinsamen Ausschuss über ihre Planungen für den Verteidigungsfall unterrichten. Der Artikel 53a war im Zusammenhang mit der Verabschiedung der sogenannten Notstandsgesetze 1968 in das Grundgesetz aufgenommen worden.

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