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Infektionsschutzgesetz gilt ab dem 1. OktoberNeue Besuchsregelung am Kreiskrankenhaus Alsfeld

ALSFELD (ol). Im Zuge des am 1. Oktober in Kraft tretenden neuen Infektionsschutzgesetzes, passt das Alsfelder Krankenhaus seine Besuchsregelungen und Hygienemaßnahmen an. Die Besuchszeit wird verkürzt und die Besucherzahl pro Patient begrenzt.

Ab Samstag, dem 1. Oktober, gilt das neue Infektionsschutzgesetz und entsprechend am Kreiskrankenhaus des Vogelsbergkreises in Alsfeld (KKA) eine neue Besuchsregelung. Weiter heißt es in der Pressemitteilung des Kreiskrankenhauses, dass aufgrund der ebenso wieder eingeführten Testpflicht, vor Ort das Testzentrum der City Ambulanz wieder errichtet wird.

Wie das Krankenhaus mitteilt, sind Besuche täglich von 14 bis 17 Uhr möglich, auf der Intensivstation von 15 bis 17 Uhr. Pro Patient und Tag sind zwei Besucher erlaubt. Weiterhin ist – unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus – ein Antigen-Schnelltest aus einem zertifizierten Testzentrum nötig, der maximal 24 Stunden alt sein darf.

Zu diesem Zweck wird das Testzentrum der City Ambulanz vor dem KKA wieder eröffnet. Dort kann man sich zwischen 14 und 16.30 Uhr testen lassen. Im Testzentrum erhalten Besucher dann ein Armband, das beim Betreten der Station beim Pflegepersonal vorgezeigt werden muss.

Weiterhin muss beim Besuch im KKA eine FFP2-Maske ohne Ventil getragen werden. Nur in besonderen medizinisch begründeten Ausnahmefällen könne nach Rücksprache mit dem KKA von den Besuchsregelungen abgewichen werden. Wichtig ist, dass die geltenden Abstands- und Hygieneregeln unbedingt zu beachten sind. Das heißt, der Mindestabstand von 1,50 Meter zum Patient, der besucht wird, ist einzuhalten.

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