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Neue Erkenntnisse zum Feuerwehreinsatz in den Alsfelder Erlen200 Kilogramm Maisstärke für milchige Schwalm verantwortlich

ALSFELD (pw). Zur milchigen Gewässerverunreinigung der Schwalm gibt es neue Erkenntnisse. Wie die bei dem Regierungspräsidium Gießen angesiedelte Obere Wasserbehörde mitteilte, wurde die weiße Verfärbung durch etwa 200 Kilogramm Maisstärke verursacht. Diese wurde von einem Gewerbebetrieb mit Wasser vermischt in einen Regenwasserkanalschacht eingeleitet.

Nach Angaben der Behörde setzt der Betrieb die Stärke sonst zur Herstellung von Leim ein. „Mit Wasser vermischte Maisstärke ist gesundheitlich unbedenklich, auch für Fische“, so der stellvertretende Sprecher des Regierungspräsidiums Thorsten Haas. Wie er schilderte, sind wegen der derzeit relativ geringen Wassertemperaturen kaum noch Fischnährtierchen vorhanden, auf die sich die Verunreinigung hätte gegebenenfalls schädlich auswirken können. Außerdem bestehe durch die derzeit geringen Wassertemperaturen auch kaum die Gefahr einer für Fische potenziell schädlichen Sauerstoffzehrung durch biologische Umwandlungsprozesse im Gewässer.

Das verunreinigte Wasser gelangte nach Angaben der Behörde über einen Kanal in das Regenrückhaltebecken „Obere Elpersweide“ und von dort über einen weiteren kurzen Kanal in den Flusslauf der Schwalm. Zum Grund der fehlerhaften Abwassereinleitung auf dem Betriebsgelände machte die Behörde keine Angaben. Die milchige Trübung der Schwalm wurde von einer Spaziergängerin gemeldet, woraufhin die Feuerwehr und die Stadtwerke alarmiert wurden. Diese befanden sich über mehrere Stunden im Einsatz und spülten unter anderem auch die Kanalabschnitte. Nach Angaben der Behörde pumpte die Feuerwehr das Spülwasser ab, sodass ein weiterer Eintrag in das Gewässer verhindert werden konnte.

Laut Angaben der Oberen Wasserbehörde könnte die Einleitung des maisstärkehaltigen Abwassers den Straftatbestand einer unbefugten Gewässerverunreinigung sowie eine wasserrechtliche Ordnungswidrigkeit als nicht zugelassene Gewässerbenutzung für den Betreiber des Abwasserkanals darstellen. Außerdem stelle diese „nicht ordnungsgemäße“ Entsorgung der Maisstärke durch den Gewerbebetrieb als illegale Abfallbeseitigung eine abfallrechtliche Ordnungswidrigkeit dar. Nach Angaben der Behörde dürfte die Einleitung in die Kanalisation auch gegen die maßgebliche kommunale Abwassersatzung verstoßen.

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