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Betroffene Autohalter aus dem VogelsbergkreisDieselskandal: Gießener Gericht erklärt Stilllegung nicht nachgebesserter Autos für rechtens

REGION (ol). Das Verwaltungsgericht Gießen hat die Stilllegung mehrerer Autos für rechtens erklärt, in denen Abschalt-Software für Abgastests installiert ist. Die betroffenen Autofahrer hatten die Rückrufaktionen der Hersteller ignoriert, bei denen die Schummel-Programme beseitigt werden sollten. Daraufhin entzogen in mehreren Landkreisen die Zulassungsstellen die Betriebserlaubnis für die Fahrzeuge.

Autohalter aus dem Vogelsberg, dem Landkreis Gießen und dem Lahn-Dill-Kreis hatten sich gegen das Vorgehen ihrer Zulassungsstellen gewehrt. Der Grund für das Handeln der Behörden war eine Entscheidung des Kraftfahrbundesamtes. In Autos der Marken Volkswagen, Audi, Seat und Skoda mit Motor-Aggregaten des Typs EA 189 (Euro 5) war zuvor Software gefunden worden, die die Autos bei Abgastests besser abschneiden lässt und den Ausstoß von Stickoxiden reduziert.

Mit dieser Software entsprächen die Fahrzeuge nicht der erteilten EG- Typengenehmigung, sagte das Bundesamt. Die Mängel sollten in Rückrufaktionen der Hersteller mit entsprechenden Updates behoben werden. Die betroffenen Autofahrer hatten dies nicht machen lassen und verloren als Folge die Zulassung ihrer Autos.

Gericht: Zulassungsstellen handelten „fehlerfrei“

Zurecht, wie die Gießener Richter nun entschieden. Die Kammer hat die Eilanträge, mit denen sich die Fahrzeughalter gegen die sofortige Vollziehung der Betriebsuntersagungen gewandt hatten, sämtlich abgelehnt. Das Gericht bescheinigte den Zulassungsbehörden, aus seiner Sicht fehlerfrei gehandelt zu haben.

Den Antragstellern sei eine ausreichende Frist zum Nachweis der Ausführung der erforderlichen Arbeiten eingeräumt worden. Durch die – nicht beseitigte – Abschalteinrichtung, durch die im Betrieb auf öffentlichen Straßen die entstehenden Emissionen unzulässig erhöht würden, ergebe sich eine Gefahr für die Gesundheit der Allgemeinheit. Die Verpflichtung zur Teilnahme an der Rückrufaktion und bei deren Nichtbeachtung die Betriebsuntersagung sei daher „verhältnismäßig und von den Fahrzeughaltern hinzunehmen“.

Wie stark Abgase tatsächlich gesundheitsschädlich für den Menschen sind, darüber ist gerade auf Bundesebene eine Debatte entbrannt. Ein Pro und Contra zweier Experten zu der Frage, wie sinnvoll die bestehenden Abgas-Grenzwerte sind, lesen Sie hier.

Die Beschlüsse (vom 23. Januar 2019, 6 L 5550/18.GI, 6 L 5936/18.GI u.a.) sind noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Ein Gedanke zu “Dieselskandal: Gießener Gericht erklärt Stilllegung nicht nachgebesserter Autos für rechtens

  1. Manche Leute denken wirklich sie stehen ÜBER dem Gesetz :))()
    Immer nach dem Motto „Geiz ist geil“ leben(die Umwelt verpesten) und wenn man dann auf die Fresse fällt, heulen sie :))

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