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Michaela Schwohl informiert bei Vortragsabend des KKH-Fördervereins über die PflegeversicherungDemenz-Kranke sind gleichgestellt

ALSFELD (ol). Eins sei klar – Eine Vollkasko-Versicherung sei sie nicht, doch einen Teil der finanziellen Belastung könne sie abfedern: die Pflegeversicherung. Und sie könne dafür sorgen, dass alte Menschen länger zu Hause in ihrer gewohnten Umgebung bleiben könnten, weil dank des Pflegegeldes Hilfsleistungen „eingekauft“ werden könnten, erklärte Michaela Schwohl, die Pflegedienstleiterin der Sozialstation Alsfeld und Romrod, beim jüngsten Krankenhaus-Vortrag am Dienstagabend.

„Pflegeversicherung – was hat sich geändert?“ war diesmal das Thema und mit der Leiterin der Sozialstation hatten die „Freunde und Förderer des Krankenhauses“ eine Expertin als Referentin gewinnen können, wie sie in einer Pressemeldung bekannt geben. „Es ist ein Thema, das erst dann interessant wird, wenn es brennt, vorher setzt man sich nicht so sehr damit auseinander“, sagte Friedhelm Kalbhenn, der Vorsitzende des Fördervereins. Bei der Begrüßung freute er sich daher umso mehr über den guten Besuch in den Räumen der Krankenpflegeschule.

Eingeführt worden sei die Pflegeversicherung schon 1995, hatte die Referentin einen Blick zurück geworfen. Immer wieder seien Anpassungen vorgenommen worden, die Schwohl  detailliert beschrieb. Als größte Reform bislang hatte sie das Pflegestärkungsgesetz 2016 bezeichnet. „Kernstück der Reform ist die Umsetzung des Pflegebedürftigkeitsbegriffs.“ Was sich sperrig anhöre, bedeute: „Man ging früher nur von körperlichen Gebrechen aus, jetzt sind Demenz-Kranke gleichgestellt“, unterstrich die Referentin. Es komme darauf an, was ein Patient noch kann und was er nicht mehr kann – unabhängig davon, ob jemand an Demenz leide oder an körperlichen Einschränkungen. Zudem gebe es seit 2016 ein neues Begutachtungsverfahren. „Minutenwerte haben keine Bedeutung mehr.“ Zukünftig erfasse der Gutachter den Grad der Selbstständigkeit eines Menschen in acht Lebensbereichen. Ebenfalls neu: Die Einstufung erfolge in fünf Pflegegrade, nicht mehr in Pflegestufen.

Umfassende Information ist das A und O

„Pflegebedürftige Menschen bekommen häufig mehr Leistungen aus der Pflegeversicherung“, so die Erfahrung der Expertin. Zudem gebe es in der häuslichen Pflege ein größeres Leistungsangebot und der Bedarf von Menschen mit dementieller Erkrankung werde besser berücksichtigt. Erweitert worden seien zudem die Möglichkeiten der Kurzzeit- und Verhinderungspflege. Die Beratung sei ausgebaut worden und schließlich seien die Entlastungsangebote für pflegende Angehörige erweitert worden.

Wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt werde und welche Kriterien dabei zugrunde gelegt werden, hatte die Referentin ebenfalls geschildert und hatte dabei gleich noch einen wertvollen Tipp für ihre Zuhörer parat gehabt: Beim Besuch des MDK, kurz für: Medizinischer Dienst der Krankenkassen, sei die Vorbereitung ganz wichtig. „Machen sie sich Notizen, schreiben sie sich auf, was sie den ganzen Tag für ihren Angehörigen machen.“ Und dann, so Michaela Schwohl, sehe man auf einen Blick auch einmal, wie viel Zeit in die Pflege investiert werde. Empfehlenswert sei auch, einen Mitarbeiter des Pflegedienstes zum MDK-Gespräch zu bitten und Arztbriefe und Medikamentenplan parat zu legen. Nach der Begutachtung des MDK, der den Pflegegrad festlege, habe man zwei Wochen Zeit für einen Widersprich. „Der muss nicht begründet werden“, wichtig sei, die Frist einzuhalten.

Abschließend sprach Michaela Schwohl noch die vielfältigen Möglichkeiten der finanziellen Unterstützung an. Dabei sei deutlich geworden: Es gebe viele verschiedene Töpfe, die angezapft werden könnten, nicht jeder pflegende Angehörige kennt sie. Deshalb hatte die Referentin dazu aufgerufen, sich umfassend zu informieren.

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