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Schusswaffenaufbewahrung verschärft - illegale Waffen straffrei abgebenWaffengesetz erneut geändert – was ist neu?

REGION (ol). Anfang Juli diesen Jahres hat sich das Waffengesetz geändert. Besonders interessant: Die Vorschriften für die Aufbewahrung von Schusswaffen haben sich dabei verschärft, das teilte die Pressestelle des Lauterbacher Landratsamts mit. Außerdem können illegal besessene Waffen und Munition ein Jahr lang straffrei abgegeben werden.

Die Vorschriften zur Aufbewahrung von Schusswaffen haben sich verschärft: Das gilt laut Pressemitteilung für die Anschaffung neuer Waffenschränke und für einen Wechsel der Besitzer – sprich im Erbfall beispielsweise. Nach den neuen Regelungen gilt: Die neuen Sicherheitsbehältnisse müssen mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 mit einem Widerstandsgrad von 0 entsprechen. Abhängig von Art und Anzahl der Waffen, könne sogar ein höherer Widerstandsgrad erforderlich sein.

Doch auch hier gebe es Ausnahmen: Die meisten Waffenbesitzer müssen keine neuen Waffenschränke besorgen. Für Besitzer, die vor den Änderungen einen entsprechenden Behälter mit den alten, gesetzlichen Bestimmungen hatten und dieser im Besitz bleibt, tritt  Besitzstandswahrung in Kraft. Sie müssen sich also keine neuen Waffenschränke kaufen.

Ziel sei es, dass weniger Waffen abhandenkommen. Aus diesem Grund müssen auch erlaubnisfreie Waffen – also Schreckschuss- oder Luftdruckwaffen – samt Munition in verschlossenen Behältern aufbewahrt werden. Eine Sicherheitsnorm ist laut Pressemitteilung dafür nicht möglich.

Neue Amnestie-Regelung für ein Jahr

Außerdem gilt mit den neuen Änderungen auch ein befristeter Strafverzicht auf illegal besessene Waffen und Munition. Das heißt konkret, wer eine illegale Waffe oder Munition besitzt, kann diese bis zum 1. Juli 2018 bei der Waffenbehörde abgeben, ohne dafür bestraft zu werden. Aber Achtung: Es sei anders als bei der letzten Amnestie 2009 nicht zulässig, illegale Waffen oder Munition Berechtigten zu überlassen.

Außerdem wird mit dem neuen Gesetz auch der Besitz bestimmter Munition verboten, beispielsweise solche mit Hartkern. Auch die könne im Rahmen der Amnestie straffrei abgegeben werden.

 

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