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Eine Katzenschutzverordnung für Alsfeld: Was man darüber wissen sollteKastrations- und Registrierpflicht für Alsfelder Katzen?

ALSFELD (ls). Alsfeld hat ein Katzenproblem, meint zumindestens die Stadt, und will etwas dagegen unternehmen. Konkret geht es um die vielen Katzen und Käter, die oft herrenlos umherstreunen, nicht selten krank sind und angeblich eine Gefahr für andere Haustiere sein können. Geplant ist deshalb eine Kastrations- und Registrierpflicht für die Stubentiger. Heute sollen die Stadtverordneten über die Pläne abstimmen. Was Katzenbesitzer jetzt wissen müssen.

Die neue Katzenschutzverordnung soll – wie der Name schon anklingen lässt – zum Schutz der freilaufenden Katzen verabschiedet werden.  „Diese Katzen sind meist entlaufene, ausgesetzte oder zurückgelassene Hauskatzen und deren Nachkommen“, erklärt Bürgermeister Stephan Paule auf Nachfrage. Bei einem dauerhaften Leben auf der Straße ohne menschliche Obhut, würden diese Tiere über kurz und lang Schmerzen, Leiden oder Schäden erfahren und auch die hohe Vermehrungsrate führe dazu, dass die Tiere schon kurz nach ihrer Geburt unter schlechten und tierschutzwidrigen Verhältnissen leben müssten.

Mit der Katzenschutzverordnung wolle man seitens der Stadt reagieren. Dabei sollen alle Katzenhalter, die ihrem Haustier Zugang ins Freie gewähren, sie bei einem Tierarzt kastrieren lassen und mit dem Mikrochip oder der Tätowierung kennzeichnen sowie registrieren lassen, indem man die Daten in das deutsche Haustierregister einträgt. Das gelte allerdings nicht für Katzen, die jünger sind als fünf Monate. Auf Verlangen sei der Ordnungsverwaltung ein Nachweis der Registrierung und der Kastration vorzulegen. Gleichzeitig gilt man durch die Katzenschutzverordnung der Stadt auch als Katzenhalter, wenn man freilaufende Katzen regelmäßig füttert.

Katzenschutzverordnung: Tierschutzverein und Stadt sind sich einig

Auf Nachfrage bei der Stadt antwortet Bürgermeister Paule zu diesem Punkt deutlich: „Wenn man eine freilaufende Katze regelmäßig füttert, aber sich sonst nicht um sie kümmert, dann tut man nichts gegen die unkontrollierbare Vermehrung und hilft nicht gegen die zwangsweise nachfolgenden Krankheiten und gegen das Leid der Tiere“. Auch der Tierschutzverein Alsfeld steht einer möglichen Schutzverordnung positiv gegenüber. Bereits im Vorfeld soll es laut beidseitigen Aussagen schon zu Gesprächen zwischen dem Verein und der Stadt gekommen.

„So eine Katzenschutzverordnung ist absolut im Sinne unseres Tierschutzvereins“, sagt der Pressesprecher Volker Schwenzfeier. Auch die Ausführungen des Magistrats halte der Tierschutzverein hier für gut begründet. Dort heißt es unter anderem: „Da die freilebende Katzenpopulation auf sich allein gestellt ist und keinerlei Gesundheitsvorsorge – so z.B. Impfungen und Entwurmungen – gegeben ist, verbreiten sich Krankheiten sehr schnell zwischen den Tieren“. Somit seien viele Katzen bereits als Jungtiere mit diversen Krankheiten – entweder von Geburt an, durch die Elterntiere oder durch andere freilaufende Katzen – infiziert.

6. Punkte: Was würde das für Sie als Katzenbesitzer bedeuten?
1. Ihre Katze muss kastriert sein.

2. Ihre Katze muss entweder gechipt oder tätowiert sein.

3. Sie müssen sich im deutschen Haustierregister registrieren.

4. Sie müssen auf Verlangen den entsprechenden Nachweis vorzeigen können.

5. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro.

6. Wenn Sie eine freilaufende Katze regelmäßig füttern, gelten Sie als der verantwortliche Katzenhalter. 

Weiter heißt es in dem Antrag, dass die Zunahme und die Entstehung dieser Katzenpopulation überwiegend auf unkastrierte Katzen von Haltern zurückzuführen ist, die Freigang gewährt bekommen. Durch den Anstieg der Katzenpopulation sei auch die Zahl der kranken Tiere gestiegen – das sei unstrittig. „Durch das Kastrations- und Kennzeichnungsgebot für unkontrolliert freilaufende, in Obhut des Menschen gehaltene Katzen, kann der vorliegende Kreislauf wirkungsvoll unterbrochen werden“, heißt es in dem Antrag.

Tierbesitzer sollen Verantwortung übernehmen

Wer sein Tier weder kastrieren noch registrieren lässt und auch keinen Nachweis dafür erbringen kann, dem könnte ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro drohen. „Wir möchten einfach, dass die Tierbesitzer endlich Verantwortung für ihre Katzen übernehmen“, sagt Paule. Eine Liste – ähnlich wie bei Hundehaltern – soll es dabei allerdings nicht geben. Auch eine „Katzenpolizei“ soll dabei nicht eingesetzt werden. Die Stadt schreite nur im städtischen Gebiet bei echten Missständen ein.

 

Auch der Tierschutzverein würde bei einer solchen Katzenschutzverordnung nur kleine Schwierigkeiten sehen, auf Dauer werde sich das Gebot ihrer Meinung nach allerdings positiv auf die enorme Vermehrung von freilebenden Katzen auswirken. „Es kann natürlich sein, dass es punktuell erst einmal zu einem Anstieg der Fundtiere kommt, da eventuell einige Halter ihr Tier nicht kastrieren lassen wollen und dann sagen, es sei nicht ihres. Hier ist die Stadt gefragt, wie sie mit diesen Tieren dann umgehen will“. Bleibt abzuwarten, wie die Stadtverordneten am heutigen Abend über diesen Antrag entscheiden werden. Fakt ist: den freilaufenden Katzen muss geholfen werden – wenn auch mit Verordnung.

2 Gedanken zu “Kastrations- und Registrierpflicht für Alsfelder Katzen?

  1. Finde ich super.
    Hundesteueranmerkung: Steuer müsste mindestens verdoppelt werden.
    Bezweifle auch, dass alle Hunde erfasst wurden.Werden immer mehr, insbesondere im Rodenberggebiet.

  2. Habe gerade gestern in der Baugasse wieder eine schwarze Katze in erbärmlichem Zustand gesehen.Fellausfall ,kahle Stellen,ruppig und struppig.Die Besitzer sollten sich schämen,erst ein Tier anschaffen und sich dann nicht mehr kümmern.Wenn es den Tieren hilft würde ich so eine Katzenverordnung gutheißen.

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