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GRÜNE im ZOV halten Erhöhung der Sitze in der Verbandsversammlung für nicht nachvollziehbar und für ein falsches SignalZOV: Erhöhung von 44 auf 52 Abgeordnete

VOGELSBERGKREIS (ol). Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Oberhessische Versorgungsbetriebe hat gegen die Stimmen der Grünen und Linken entschieden, die Anzahl der Abgeordneten von 44 auf 52 zu erhöhen. Damit verschiebt sich zugleich die Stimmverteilung zugunsten des Wetteraukreises.

Weshalb dieser Weg gewählt wurde, wollte den Grünen in der Verbandsversammlung niemand erklären. Lediglich Vorstandsvorsitzender Karl-Heinz  Schneider war nach Protesten der Grünen-Vertreter Michael Rückl und Dr. Udo Ornik dazu bereit, dies mit angeblicher höherer Rechtsicherheit zu begründen. Das teilten die Grünen in einer Pressemeldung mit.

Anlass dieser Entscheidung sei ein Fehler in der Hauptsatzung der ZOV gewesen, der die Zusammensetzung des Parlaments regele. Dieser sei im Vogelsbergkreis nach der Wahl der ZOV-Vertreter aufgefallen. Insofern sei eine Überarbeitung der entsprechenden Passage in der Hauptsatzung notwendig geworden. Daraus aber den Schluss zu ziehen, die Sitze in der Verbandsversammlung um acht zu erhöhen, ist für die Grünen in keiner Weise nachvollziehbar.

Sie hätten daher einen alternativen Vorschlag vorgelegt, der ebenfalls Rechtssicherheit dadurch geschaffen hätte, die Verteilung der Sitze nach dem bei Wahlen üblichen Verfahren (Hare-Niemeyer) zu regeln. Damit hätte sich die Anzahl der Sitze lediglich um einen erhöht und hätte die Gewinnausschüttungen des Konzerns an die Kreise nicht weiter verringert. Dies jedoch hätten CDU, SPD, FW und Teilen der FDP abgelehnt. Für die Grünen liegt der Verdacht nahe, dass die Satzungsänderung nur allzu gerne zur stillschweigenden Ausdehnung der Sitzanzahl genutzt wurde, um die Parteikassen nach den schlechten Wahlergebnissen der letzten Kommunalwahl wieder ein bisschen aufzufüllen.

Weshalb Freie Wähler, Teile der FDP sowie die Vertreter aus den Kreisen Gießen und Vogelsberg dieses Verfahren unterstützten, sei ebenfalls unklar gelieben. Sie hätten sich in der Versammlung dazu nicht geäußert. Denn weitere Folge der Neuregelung sei, dass diese beiden Kreise an Einfluss verlieren und die Wetterau als Mehrheitseigentümer dominieren könnte. Deren Kreistag könnte jetzt, auch ohne Einigung mit den beiden Anteilskreisen Gießen und Vogelsberg, Beschlüsse fassen und die von ihm in die Verbandsversammlung entsandten Mitglieder anweisen, diese dort zu vertreten. Diese Möglichkeit habe es bislang nicht gegeben und diese Möglichkeit hätte es auch beim Grünen-Vorschlag nicht gegeben.

Mit ihrer unbegründeten Erhöhung der Verbandssitze setzten insbesondere die großen Parteien CDU und SPD das falsche Signal. Die bisherige Arbeit der Verbandsversammlung rechtfertige diese Erhöhung nicht, der gegenüber politischen Institutionen skeptischen Öffentlichkeit liefere man zusätzliche Nahrung.

Statt mit guter Arbeit in den Gremien der kommunalen Körperschaften ZOV und OVAG der Region zu dienen, erliege man der Versuchung, sich bei diesen Körperschaften zu bedienen.

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