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Eilentscheid gibt Stadt Homberg/Ohm Recht – "Planungsrechtlich unzulässig" – Bürgermeister Dören kündigt Überwachung des Baustopps anVerwaltungsgericht stoppt die Aldi-Erweiterung

HOMBERG/OHM (ol). Die 1.Kammer des Verwaltungsgerichts Gießen hat dem Eilantrag der Stadt Homberg/Ohm gegen die einem Investor aus Lahntal erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung des bestehenden Aldi-Verbrauchermarkts in der Gemarkung Mardorf stattgegeben, heißt es in einer Pressemitteilung.

 

Das Bauamt des Landkreises Marburg-Biedenkopf erteilte im März 2015 dem Investor die Baugenehmigung für die Erweiterung. Die Stadt Homberg legte gegen die Baugenehmigung Widerspruch ein und wandte sich am 10. August mit einem einstweiligen Rechtsschutzantrag, gerichtet gegen den Kreisausschuss des Landkreises Marburg-Biedenkopf, an das Verwaltungsgericht Gießen, das den Investor zum Verfahren beilud (Oberhessen-live berichtete).

Dem Antrag der Stadt Homberg gab das Gericht jetzt statt und ordnete die aufschiebende Wirkung ihres Widerspruchs gegen die dem beigeladenen Investor erteilte Baugenehmigung für die Erweiterung eines Aldi-Markts in Amöneburg an.

Zur Begründung der Entscheidung heißt es, die Erweiterung des Aldi-Verbrauchermarkts zu einem großflächigen Einkaufszentrum sei mangels einer vollziehbaren raumplanerischen Abweichungsentscheidung bauplanungsrechtlich unzulässig und daher werde gegen das interkommunale Abstimmungsgebot verstoßen. Die Kosten des Verfahrens hat der Landkreis Marburg-Biedenkopf zu tragen, der Streitwert wurde auf 15.000 Euro festgesetzt.

Aus dem Urlaub heraus gibt Hombergs Bürgermeister Béla Dören nur eine kurze Stellungnahme zu der Entscheidung ab. Die Stadt werde den Baustopp überwachen, denn immerhin sei ein Hinweis des Regierungspräsidiums zuvor bereits missachtet worden.

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