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Vogelsberger Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz: Biosicherheit auch in KleinstbeständenSicherheitsmaßnahmen für kleine Geflügelbestände

VOGELSBERGKREIS (ol). Nach Feststellung der Geflügelpest in mehreren Bundesländern in Deutschland ist nun auch in Nordhessen eine Infektion mit einem schnell krankmachenden Vogelgrippe-Virus (Geflügelpestvirus vom Typ H5 N8) bei einem Wildvogel festgestellt worden. Daher gelten auch im Vogelsbergkreis seit Montag einige Maßnahmen.

Durch den Vogelzug muss in ganz Deutschland mit einer erhöhten Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest gerechnet werden. Deshalb habe die Bundesregierung eine in ganz Deutschland geltende Verordnung mit Maßnahmen zur Biosicherheit auch in Kleinstbeständen erlassen. Dies teilt das Vogelsberger Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz in Lauterbach mit.

Seit dem 21. November 2016 sind damit auch im Vogelsbergkreis folgende Maßnahmen vorgeschrieben:

– Jeder Geflügelhalter muss in seinem Bestandsregister die Anzahl der täglich verendeten Tiere dokumentieren.

– Für Halter von eierlegendem Geflügel ist die Dokumentation der täglich gelegten Eier ab einer Bestandsgröße von zehn Tieren vorgeschrieben.

– Jeder Geflügelhalter hat die Ein- und Ausgänge zu den Ställen oder sonstigen Standorte des Geflügels gegen unbefugten Zutritt oder unbefugtes Befahren zu sichern.

– Die Ställe oder die sonstigen Standorte des Geflügels dürfen von betriebsfremden Personen nur mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegkleidung betreten werden, welche nach Verlassen unverzüglich abgelegt werden muss.

– Schutzkleidung muss nach Gebrauch unverzüglich gereinigt und desinfiziert und Einwegkleidung nach Gebrauch unverzüglich unschädlich beseitigt werden.

– Eine betriebsbereite Einrichtung zum Waschen der Hände sowie eine Einrichtung zur Desinfektion der Schuhe muss vorgehalten werden.

Erkrankungen oder Verendungen mehrerer Tiere pro Tag sind von den Geflügelhaltern unverzüglich dem zuständigen Veterinäramt zu melden. Verendetes Geflügel muss nach Absprache mit dem zuständigen Veterinäramt auf Vogelgrippe untersucht werden. Entscheidend für eine schnelle Bekämpfung im Fall des Auftretens der Geflügelpest ist, dass alle Geflügelhalter beim Veterinäramt registriert sind.

Wer das bisher versäumt hat, wird gebeten, sich möglichst unverzüglich beim Veterinäramt zu melden: Telefonnummer 06641 / 977-6800.

 

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