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Tierkrematorium: Verwaltungsgericht entscheidet, der Ofen bleibt stillgelegtDie Grenzwerte wiederholt überschritten

HOMBERG/OHM (ol). Der Betrieb ist seit Jahren Streit-Thema zwischen Betreibern und Nachbarn – und jetzt hat das Verwaltungsgericht Gießen zum Tierkrematorium in Homberg/Ohm eine Entscheidung gefällt, die der Meinung der Gegner entspricht: Es bestätigte eine Stilllegungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen für den Ofen, geht aus einer Pressemitteilung hervor.

Das Verwaltungsgericht habe den einstweiligen Rechtsschutzantrag der Betreiberin des Tierkrematoriums Mittelhessen, Marion Skirlo, abgelehnt, heißt es darin, mit dem sich diese gegen eine sofort vollziehbare Stilllegungsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen gewandt hatte.

Das Regierungspräsidium Gießen hatte mit Bescheid vom 7. August die Stilllegung des Kremierungsofens und die sofortige Vollziehbarkeit des Bescheides angeordnet. Der Verbrennungsofen sei stillzulegen, da die dafür in der Betriebsgenehmigung von 2011 1 festgelegten Emissionsgrenzwerte, Verweilzeiten und Abgasaustrittsgeschwindigkeiten nicht eingehalten würden. Die Überschreitung der für Dioxine und Furane festgelegten Grenzwerte sei bei zwei offiziellen Messungen festgestellt worden. Dabei heißt es unter anderem, dass beim Betrieb des Verbrennungsofens wiederholt die Grenzwerte für Dioxine und Furane, für Staub und für Stickoxide nicht eingehalten worden seien.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Beteiligten können dagegen binnen zwei Wochen Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel einlegen.

Die Betreiber des Tierkrematoriums waren für eine Stellungnahme am Mittwoch nicht mehr erreichbar.

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