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Am Standort "Eckmannshain" - jährlicher Strom für fast 16.500 HaushalteRP genehmigt drei Windräder bei Stumpertenrod

STUMPERTENROD/ULRICHSTEIN (ol). Das Regierungspräsidium Gießen hat die Errichtung und den Betrieb von drei Windenergieanlagen am Standort „Eckmannshain“ in Feldatal-Stumpertenrod immissionsschutzrechtlich genehmigt.

Betreiberin der Anlagen ist die MSH Bürger-Windpark-Feldatal GmbH & Co. KG mit Sitz in Gießen, heißt es in der Pressemitteilung des RP Gießen. „Die Windenergieanlagen werden einen wichtigen Beitrag zur Nutzung erneuerbarer Energien und damit zum Erreichen der Energieziele leisten“, sagt Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich.

Gegenstand des Antrags ist die Errichtung und der Betrieb von drei Windenergieanlagen vom Typ Vestas V-150 mit einer Nabenhöhe von 166 Metern, einem Rotordurchmesser von 150 Metern sowie einer Gesamthöhe von 241 Metern. Die Nennleistung der Anlagen beträgt jeweils 4,2 Megawatt.

Nach Angaben der Antragstellerin wird für den Windpark insgesamt ein Stromertrag von circa 41.200 Megawattstunden (MWh) pro Jahr prognostiziert. Damit könnten insgesamt etwa 16.480 Haushalte ihren jährlichen Strombedarf aus erneuerbaren Energien decken. Allein durch den Betrieb einer der Anlagen könnte der gesamte private Stromverbrauch der Gemeinden Ulrichstein und Feldatal mit ihren rund 5.300 Einwohnern abgedeckt werden.

Die Standorte der Windenergieanlagen des Windparks „Feldatal-Eckmannshain“ befinden sich im Vogelsbergkreis in der Gemeinde Feldatal, südlich der Ortsteile Stumpertenrod und Köddingen sowie nördlich von Ulrichstein. In unmittelbarer Nachbarschaft dazu befindet sich der Windpark „Kopf und Köppel“ in den Gemarkungen Ulrichstein und Helpershain, in dem zwei Windenergieanlagen mit einer Nennleistung von je etwas über drei Megawatt betrieben werden. Wegen der räumlichen Nähe und des funktionalen Zusammenhangs, beide liegen im gleichen Windvorranggebiet, bilden die fünf Anlagen eine gemeinsame Windfarm.

Zu dem Antrag gehörten auch Baustellen- und Wartungseinrichtungen, Lager, Kranstell- und Vormontageflächen, notwendige Rodungen und Wiederaufforstungen sowie naturschutzrechtliche Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen. Das Genehmigungsverfahren fand als förmliches Verfahren mit Öffentlichkeitsbeteiligung statt. Interessierte Bürgerinnen und Bürger oder auch Naturschutzverbände konnten laut RP die Antragsunterlagen einsehen und Einwendungen zu dem Vorhaben einbringen.

„Die teils wichtigen Einwendungen wurden entsprechend berücksichtigt“, schreibt das RP weiter. Bestandteil sei auch eine umfangreiche Umweltverträglichkeitsprüfung gewesen, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse eingeflossen seien. Im Rahmen des Verfahrens seien eine Vielzahl von Umweltbelangen geprüft und dadurch aufkommende Fragen geklärt worden.

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