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Biosicherheitskonzept zeige weitere Gefährdungsfaktoren auf dem HofGeflügelpest: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Tötungsanweisung ab

FREIENSTEINAU (ol). Sie haben dagegen gekämpft, doch vor Gericht verloren: Auch die restlichen Vögel auf dem Hof von Familie Amend in Freiensteinau dürfen getötet werden – mit Ausnahme der Tauben. So hat es der Hessische Verwaltungsgerichtshof entschieden, der die Beschwerde über den Beschluss am Verwaltungsgericht zurückwies. Anfang des Jahres war auf dem Hof der Privathalter die Geflügelpest ausgebrochen, wodurch mittlerweile alle 17 Pfauen verendeten.

Nachdem Anfang des Jahres 16 der insgesamt 17 Pfauen in der privaten Vogelhaltung der Freiensteinauer Familie verendeten und bei Untersuchungen die Geflügelpest festgestellt wurde, ordnete das Veterinäramt die Tötung des restlichen Vogelbestandes der Familie an – so will es die Geflügelpestverordnung, in der das Vorgehen bei einem Ausbruch des hochansteckenden Virus vorgeschrieben ist. Gegen die Tötungsanordnung kämpfte die Familie vor dem Gießener Verwaltungsgericht und verlor. Doch auch eine Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof blieb erfolglos: Das Gericht hat die Beschwerde zurückgewiesen.

Insgesamt 46 Eulen, zwei Kolkraben, drei Nandus, 18 Gänse, sechs Enten, zehn Hühner, zwei Seriema, zwei Kraniche, Sittiche und 50 Tauben hält die Familie auf dem Hof, der einzige Pfau, der nicht bereits Anfang des Jahres verendete so wie die 16 anderen, starb in dieser Woche ebenfalls. Auch hier wurde, so teilte es der Vogelsbergkreis mit, der Geflügelpesterreger festgestellt.

Geflügelpest: Weiterer positiver Befund beim Freiensteinauer Geflügelhalter

Vor dem Verwaltungsgerichtshof wandte sich die Familie im Wesentlichen gegen die Auffassung des Verwaltungsgerichts, bei ihrer Hobbyhaltung verschiedener Vogelarten handele es sich um einen einheitlichen Seuchenbestand. Da bekannte Symptome des Virus bei einigen Tieren ausblieben, zweifelte die Familie eine größere Ausbreitung des Erregers in ihrem Bestand an. Jedenfalls müsse vorliegend aufgrund einer „gutachterlichen Optimierungsanalyse“ eine Ausnahme von der Tötung des Vogelbestandes gemacht werden, forderte die Familie.

Hessischer Verwaltungsgerichtshof lehnt Beschwerde ab

Das Verwaltungsgericht hatte in seiner Begründung dazu bereits erklärt, dass die Vögel sehr wohl als ein Bestand zu definieren seien, da die „offenen (Durchgangs-) Volieren und Ställe“ nicht die hohen Anforderungen an eine strikte Trennbarkeit der Tiere erfülle. Auch der Verwaltungsgerichtshof ist der Argumentation der Familie nicht gefolgt.

Sinn und Zweck der Geflügelpestverordnung sei es, die Verbreitung der Geflügelpest wirksam zu unterbinden – und zwar im Rahmen einer gebundenen Entscheidung durch Tötung des gesamten Vogelbestandes, für den hinsichtlich eines gehaltenen Vogels die Geflügelpest amtlich festgestellt worden sei, argumentiert der Verwaltungsgerichtshof. Auf die Größe des Bestandes oder eine Gewinnerzielungsabsicht des Halters komme es dabei nicht an. Die Hobbytierhaltung der Familie unterfalle deshalb diesem Gebot, die unterschiedlichen Unterbringungsorte der von ihr gehaltenen Vögel seien im Hinblick auf die weitere Ausbreitung der Vogelgrippe nicht ausreichend räumlich getrennt.

Eilantrag gegen Tötung von über 100 Vögeln abgelehnt

Biosicherheitskonzept zeige weitere Gefährdungsfaktoren auf dem Hof

Das Vogelgrippevirus könne etwa durch einfachen Luftzug oder durch das zur Pflege der Tiere vorgesehene Personal, das zwischen den einzelnen Haltungsorten hin- und herlaufe oder vorliegend sogar durch die Käfige hindurchgehe, übertragen werden. Die Zweifel der Familie an der Ausbreitung der Seuche seien unbegründet, denn nach den Erkenntnissen des Friedrich-Loeffler-Instituts sei der Virus HPAIV H5N5/N8 nicht nur bei toten, sondern auch bei klinisch gesunden Enten und Gänsen beziehungsweise in Kotproben dieser Vögel nachgewiesen worden.

Eine Ausnahmeentscheidung nach § 20 Absatz 1 Satz 1 der Geflügelpestverodnung, die Ausnahmen für speziell konzipierte Einrichtungen vorsieht, die sich zum Beispiel um die Arterhaltung kümmern und in denen verschiedene Vögel strikt getrennt voneinander leben, könne aufgrund des vorgelegten Biosicherheitskonzepts nicht getroffen werden. Vielmehr zeige diese gutachterliche Analyse mehrere Gefährdungsfaktoren auf, die im Betrieb der Familie nach wie vor vorhanden seien. Dazu gehörten beispielsweise die gleichzeitige Haltung von Enten, Gänsen und sonstigem Geflügel sowie Schweinen oder auch die Tatsache, dass bislang offen sei, ob die die Tiere betreuenden Personen über die erforderlichen Kenntnisse der Biosicherheit verfügten. Der Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist unanfechtbar.

Tötungsanordnung soll im Laufe der Woche umgesetzt werden

Heißt also: Die Tiere müssen getötet werden. Auf Nachfrage heißt es aus der Pressestelle des Landkreises, dass es dazu aber noch keinen festen Termin gebe. Die Mitarbeiter des Kreises haben dennoch gerade viel zu tun. Aus der gesamten Republik würden gerade Tierschützer anrufen und gegen die bevorstehende Tötung der Tiere protestieren, hieß es. Später am Tag veröffentlichte der Kreis noch eine Pressemitteilung dazu und kündigt an, dass die Tötungsanordnung im Laufe der Woche umgesetzt werde.

„Alle rechtlichen Möglichkeiten sind ausgeschöpft, bei allem Verständnis und Bedauern muss die tierseuchenrechtliche Tötungsanordnung im Laufe dieser Woche umgesetzt werden, laut Geflügelpestverordnung müssen alle Tiere im Bestand des Freiensteinauer Geflügelhalters getötet werden, um eine Ausbreitung der hochansteckenden Geflügelpest zu verhindern“, teilt der Vogelsbergkreis in der Pressemitteilung mit.

14 Gedanken zu “Geflügelpest: Verwaltungsgerichtshof weist Beschwerde gegen Tötungsanweisung ab

  1. Wofür gibt es eigentlich ein Tierschutzgesetz? Was passiert mit den Coronakranken, sind ja auch von einer Pest heimgesucht worden, dasselbe wie mit den Tieren. Man sollte die Verantwortlichen auf irgendeine Felseninsel verbannen oder in eine Höhle wo es keine Tiere gibt, mir erleichtert es allerdings die Wahl

  2. Kann mal jemand das Tagebuch von Helge Fitz abschalten? Erst geht’s um tote Vögel, dann um Kinderrechte, dann um eine Veränderung der Machtverhältnisse bei der Bundestagswahl am 26.09.’21, dann um Fitzens zweimalige vergebliche Versuche als Landtagskandidat im MKK, dann um die beruflichen Probleme von Fitzens thailändischer Ehefrau usw., usw. Ich möchte das nicht mehr!

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    1. @das Tagebuch von B.Storch
      AB- bzw. AUSgeschaltet wurde im III.Reich.
      Das SIE da allzu gern wieder hinmoechten, habe ich schon wahrgenommen.
      Warum wandern Sie nicht aus ?
      Herr Bolsonaro in Brasilien würde doch z.Bsp. gern mit Ihnen Ihr Lied singen !
      Gleich und gleich gesellt sich gern.

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  3. Ich habe zu danken im Namen aller Tierfreunde.
    Ich hoffe wir werden immer mehr und dadurch immer stärker.
    Leider ist bei uns aller Einfluss in den Händen der
    Lobbyisten- Verbänden.

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  4. Heute Vormittag soll die Hinrichtung stattfinden. Leider
    hat sich nicht rechtzeitig ein mitleiduger Mensch in hoher Verantwortung gefunden, der diesem sinnlosen Abschlachten Einhalt geboten hätte .
    Diese seltenen Wald- und Wildvögel sollen in Gefangenschaft sterben, weil sie in rechtlichen Sinne “ nur bedrohliche Sachen “ sind.
    Vor meinem Fenster zwitschern die Singvögel in dem Bewusstsein, dass man sie nicht fangen und töten kann.
    Zweimal war ich Landtagskandidat im MKK und ich werde mich ein drittes Mal zur Wahl stellen , in der Hoffnung näher an die Schaltzentrale der Macht heranzurücken.Ich bin nur ein einfacher Bürger, aber mit mir wäre solch eine grausame Entscheidung nicht gefallen.
    Alle WählerInnen, denen solch ein drastisches Vorgehen auch ein Stein auf dem ❤️ ist, sollten sich ein solches fassen und die Verantwortlichen bei der BTW 2021 abwählen.
    Das rate ich in der Erfahrung, dass eine ähnliche Entscheidung die Zukunft meiner Frau zerstört hat. Sie wollte nach 6 1/2 Jahren Pflegearbeit die nächsthöhere Ausbildungsstufe der Pflegeschule in Angriff nehmen , doch das RP Darmstadt hat ihren schulischen Abschluss in Thailand nicht anerkannt. Das hat zwar garnichts mit den Voegeln der Fam. Amend zu tun, weist aber deutlich auf ein Unrechtssystem hin, dem wir alle noch unterworfen sind.
    Lässt Euch das nicht länger bieten und stimmt bei der nächsten Wahl für mehr soziale Gerechtigkeit, für Frieden und Fortschritt ab.

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    1. Alle Tiere haben ihr Leben verloren.
      Ich bin für die nächste Zeit erschöpfend bedient.🤮

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      1. Dieser Tag wird in meiner Erinnerung ein schwarzer Tag für Tierrechte bleiben.
        Der Tag als aus dem Vogelsberg ein Vogelgrab würde.

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    2. Das Problem kenne ich, Herr Fitz. Ich war auch schon mit zwei Thailänderinnen verheiratet und beide konnten ihren gelernten Job in Deutschland nicht ausüben. Das ist sehr schade.

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      1. Bei Masseurinnen herrscht inzwischen Inflation, eben weil die thailändische Massage weltweit unanfechtbar gut und gesund ist.
        Gibt es aber SeiteneinsteigerInnen für andere Berufe, die gerne aufsteigen wollen, gibt’s s ordentlich “ Knüppel zwischen die Beine „.
        Sorry, war nicht zweideutig gemeint !

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    3. Ich war geschockt, als ich lass, dass man den Haltern nicht die Möglichkeit gibt, ihre Tiere testen zu lassen. Es wurden mehrfach, alle darin involvierten Institutionen schriftlich, wie auch telefonisch von Bürgern kontaktiert, dass man vorerst die Testung der Tiere veranlasst, damit die gesunden Tiere weiter leben dürfen. Es sind Lebewesen einem Herz und Gefühlen. Ein Tier ist keine Sache. Es wurden auch Gelder gesammelt, um Familie Amend zu unterstützen. Ich selbst habe mich auch an den Landrat und dass Veterinaeramt, mit Bitte dies zu überdenken, gewandt. Leider wurde Ärzten der Zutritt von amtswegen verwährt. Die Testung der Tiere dauert 1-2 Tage. Das hätte man doch wirklich gewähren können. Zumeist führt diese Vogelgrippe nur bei Hühnertieren zum Tode. Es wurden ausschließlich die Pfaue getestet. Man hätte doch bitte erstmal mit Herz entscheiden können.
      Es gab einen solchen Fall 2016 im Opel Zoo Kronberg. Ein Pelikan wurde positiv getestet. Statt den kompletten Bestand zu töten, wurden alle Tiere getestet. Mit dem Ergebnis, dass nur dieser eine Pelikan positiv war.
      Es ist wie bei uns Menschen nicht jeder bekommt den Virus. Und der eine hat ein starkes Immunsystem, wiederum ein anderer ein Schwaches.
      Ich hoffe immer noch auf eine positive Wendung. Man darf nichts unversucht lassen, weiter an die Verantwortlichen appellieren. Das sie doch bitte Gnade vor Recht ergehen lassen, mit Herz agieren.
      Zum Wohle der Tiere und deren Halter. Tiere sind Familienmitglieder.
      Vielen Dank von ganzem Herzen.

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    4. Eben wurde mir von Augenzeugen berichtet, dass die Vogeltötung einen Tag später als angekündigt stattgefunden hat.
      Da mit Sichtschutz bereits die Kontrollmoeglichkeit der Vorgänge verhindert worden war, wurden auf diese Art und Weise Protestaktionen vereitelt.
      Begleitet wurde die Aktion von zahlreichen Beamten, die man sich bei der versuchten Erstürmung des Reichstags auf der Treppe vor wenigen Wochen
      gewünscht hätte.
      War für eine verkehrte Auffassung von Recht und Richtigkeit !
      Nun ruht die ganze Hoffnung auf eine Veränderung der Machtverhältnisse bei der Bundestagswahl am 26.09.’21

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  5. Solange Tiere noch als
    SACHEN !!!
    bezeichnet und behandelt werden, wird sich kein hochrangiger Politiker/ Politikerin ( Julia Klöckner + ihre Bienenkampagne nur auf massiven Druck der Basis ) herablassen, sich für bedrohte Tiere einzusetzen.
    Aber was soll man auch von einer Partei erwarten, die sich über den Willen schwerstkranker Krebspatienten und anderer Todeskandidaten hinwegsetzt und im Gegensatz zu Holland und der Schweiz einen selbstbestimmten Tod versagt !

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    1. Eben habe ich den Heute- Nachrichten entnommen, dass Kinderrechte in der Verfassung der Republik aufgenommen werden sollen.
      Richtig so !
      Aber das Recht der Tiere auf ein schmerz- und leidfreies Dasein auf einem gemeinsamen Planeten wird nach wie vor mit Füssen getreten.
      Hauptsache, der Rubel rollt

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