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Zustimmung der Stadt war Thema im BauausschussAlsfelder Abgeordnete beim Windpark Homberg II gespalten

ALSFELD (akr). Im Bereich des Hombergs bei Alsfeld sollen drei Windkraftanlagen für den Windpark Homberg II entstehen. Das Genehmigungsverfahren für den Bau ist so gut wie abgeschlossen. Das Einzige, das noch fehlt: die abschließende Entscheidung der Stadt – und die wurde am Dienstagabend im Ausschuss für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung diskutiert. Eine Einigung gab es nicht.

Anfang September gab das Regierungspräsidium Gießen bekannt, dass das Genehmigungsverfahren für den Bau der drei Windräder so gut wie abgeschlossen ist. Das RP betonte, die Umwelterträglichkeit der geplanten Anlage genau geprüft zu haben.

Ein wichtiger Aspekt dabei: Der Schutz „windkraftsensibler Vogelarten“. Es hat sich nämlich gezeigt, dass in der Nähe, wo die Windräder errichtet werden sollen, Vogelarten vorkommen, die unter Naturschutz stehen. Nachgewiesen wurden zwei Rotmilanbrutpaare und ein Schwarzmilanbrutpaar, heißt es im Antrag an die Stadtverordnetenversammlung. Beide Arten sind streng geschützt. Mit dem Bau der Windräder liegt ein erhöhtes Tötungsrisiko für die Brutpaare, deren Nachkommen sowie „potentielle Nachrücker“ vor, heißt es weiter.

Maßnahmenkonzept zum Schutz der Vogelarten

„Das RP Gießen prüfte als zuständige Naturschutzbehörde den Sachverhalt intensiv. Mit dem Ergebnis, dass der Schutz dieser Vögel in Abwägung gegenüber dem überwiegend öffentlichen Interesse an der Nutzung regenerativer Energien durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen zurückzustehen habe“, hieß es damals in der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums. Um die Gefährdung der Tiere zu minimieren, beziehungsweise den „Erhaltungszustand“ beider Arten zu gewährleisten, wurde ein Schutzkonzept entworfen.

Dieses Konzept zu sogenannten „populationsschützenden Maßnahmen“ sei von der Oberen Naturschutzbehörde (ONB) als geeignet eingestuft worden. Das Konzept sehe unter anderem eine Aufwertung und Schaffung von geeigneten Nahrungsflächen sowie die Errichtung von künstlichen Horsten und Schutzmaßnahmen im Bereich der Horste vor. Die drei Windräder können also laut ONB aus arten- und naturschutzrechtlicher Sicht zugelassen werden.

„Auf Basis dieser fachlichen Beurteilung ist ein Entgegenstehen natur- und artenschutzrechtlicher Belange insgesamt zu vereinen. Die nötigen Voraussetzungen für eine Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens sind damit als gegeben einzustufen“, heißt es in dem Antrag an die Stadtverordnetenversammlung.

Das meinten allerdings nicht alle Ausschussmitglieder so. Michael Riese sah keinen Grund dafür, sich für das Einvernehmen auszusprechen. Trotz der „populationsschützenden Maßnahmen“ sehe er die Probleme weiterhin existent. Achim Quehl interessierte sich für konkrete Beispiele. Beispiele, wo diese Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich waren. Solche Fälle konnte man ihm allerdings nicht liefern. „Die Wirksamkeit der Maßnahmen ist in Einzelfällen erwiesen. Es gibt aber kein vergleichbares Rundum-Paket, wo man sagt, das passt besonders, das passt weniger“, erklärte Martin Schultheis vom Bauamt.

Stadtplaner Martin Schultheis vom Fachbereich Bauen und Liegenschaften und der Anwalt der Stadt Alsfeld, Johannes Bohl

Zwei Ebenen der Entscheidung

„Die Entscheidung, die am Donnerstag ansteht, ist eine Entscheidung, wo viele von uns geneigt sind, aus dem Bauchgefühl heraus zu entscheiden“, meldete sich Alexander Heinz zu Wort. Es gehe nicht darum, sich dafür zu entscheiden, zu erlauben den Rotmilan zu töten, sondern vielmehr darum, im Kauf zu nehmen, dass der Rotmilan ums Leben kommt. Das sei die eine Ebene dieser Entscheidung, die gefühlsmäßige. „Was für unsere Entscheidung aber die viel wichtigere Ebene ist, ist die sachlich-fachliche Ebene“, betonte Heinz. Man müsse sich ein stückweit darauf verlassen, was das RP bewertet habe. „Alle die gewillt sind, eine Entscheidung aus dem Bauch heraus zu treffen und gegen das gemeindliche Einvernehmen stimmen, die müssen sich fragen: Woher nehme ich selbst die Fachexpertise sagen zu können, `ich lehne das ab`“, hob Heinz hervor.

„Kann ich behaupten, von mir: Ich sage, das RP hat seine Arbeit nicht gemacht, das RP ist nicht in der Lage, die vorliegenden Gutachten fachlich richtig zu prüfen? Ich persönlich sage für mich, ich habe nicht die Fachkompetenz das zu prüfen. Ich kann mich hier auf die juristische Prüfung durch unseren Anwalt verlassen“, sagte Mathis Kruse. Er vertraue dem beratenden Anwalt der Stadt, Johannes Bohl, der die Arbeit, sprich auch das Ausgleichsmaßnahmenkonzept des RP überprüft hat.

„Ich sehe mich leider gezwungen dem Ding zustimmen zu müssen, weil ich für mich persönlich keine Möglichkeit sehe, dass ein Versagen und dementsprechend ein anschließendes Klageverfahren auch nur die geringste Aussicht auf Erfolg hätte“, meldete sich Martin Räther zu Wort. Das sei für ihn der ausschlaggebende Punkt.

Zweifel in Sachen Vogelschutz hatten unter anderem Christoph Stüber und Achim Quehl. „Ich weiß, dass wir nicht die fachliche Expertise haben, das Gutachten anzuzweifeln. Ich sehe auch bei mir nicht die fachliche Expertise“, erklärte Stüber. Er habe ganz einfach Zweifel und aus dem Bauch heraus stimme er dagegen. Ähnlich äußerte sich Quehl.

„Damit begeben wir uns auf dünnes Eis“

Heinz betonte darauf hin, dass man einen Vertrag abgeschlossen habe, das man sich im Mediationsverfahren auf eine Position für die Windräder festgelegt habe – ursprünglich war nämlich der Bau der Windräder auf einer Fläche bei Elbenrod geplant. „Bisher waren alle Seiten verlässliche Vertragspartner und durch ein Nicht-Erteilen des gemeindlichen Einvernehmens begeben wir uns auf dünnes Eis, weil wir an dieser Stelle dann nicht mehr der verlässliche Vertragspartner sind“, betonte er.

Hinzu komme bei der ganzen Angelegenheit, dass das RP trotzdem eine Genehmigung erteilen könne, wenn die Begründung der Ablehnung nicht nachvollziehbar ist. Dann hätte die Stadt noch die Möglichkeit, Klage zu erheben. Ein Verfahren, dass sich über Jahre ziehen würde. Und wie Räther sinngemäß sagte, die Stadt nur den Hauch einer Chance hätte. Dennoch: am Ende der Diskussion gab es vier Ja- und vier Nein-Stimmen sowie eine Enthaltung. Damit wurde der Antrag nicht zur Annahme empfohlen. Die Diskussion in der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag zu dem Punkt könnte also spannend werden.

4 Gedanken zu “Alsfelder Abgeordnete beim Windpark Homberg II gespalten

  1. Kein Eintrag Schock, höhere Fahrschule. Die Gitter für
    die Verfasser für Ihre Zeit und die Bereitschaft zu
    erkunden kein leichtes Thema. Junge weiß nicht einmal,
    wie mein Leben Sie helfen diesen Eintrag.
    Wieder einmal Gratulation und danke Eintritt.

  2. …an dem mir die Energiewende so langsam vorbei geht. Gerade auf meinem Focus-Nachrichtenticker: https://www.focus.de/immobilien/eeg-umlage-steigt-strom-in-deutschland-wird-teurer_id_11237509.html?utm_source=newsletter&utm_medium=email&utm_campaign=newsletter_IMMOBILIEN
    Wer soll diese horrenden Energiekosten, die um die Hälfte niedriger sein könnten, wenn dieser Kleptomanenstaat den Strom nicht durch Steuern und zusätzliche Aufschläge ständig verteuern würde, denn noch bezahlen? Soll doch Andi, der Bescheuerte, die 500 Millionen für das Maut-Desaster aus der CSU-Parteikasse bezahlen und die ganze Sozenblase aus Berlin-Brandenburg ihren Flughafen „Willi-Brandt“ durch ein Sonderopfer für den überversorgten öffentlichen Dienst. Begrünt wegen mir die Glatzköpfe aller Politiker, schafft die fetten Dienstwagen ab (auch Kretschmann sollte sich endlich an einen Fiat gewöhnen!) und rüstet Annegret Natocamp Knarrenbauers Gorch Fock endlich auf Batteriebetrieb um. Dafür kriegen dann alle Leute bis 1500 Euro Monatseinkommen den Strom umsonst.

  3. Jetz gehen die Argumente die für die Errichtung der Windkraftanlagen aus. Nun wird in der Emotionalen Kiste gewühlt um den Bau zu verwirklich. In der Ausgabe OZ Alsfeld vom 17.10.2019 ist folgendes gut seitens der Presse formuliert worden:

    Letztlich war der Ausschuss bei der Abstimmung „geteilter Aufassung“ und versagte einer positive Beschlussempfehlung, die aber in der Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am Donnerstag noch korrigiert werden kann. Denn: die CDU/UWA-Koalition verfügt über eine klare Mehrheit.

    Na hoffentlich sind die Schäfchen in trockenen Tüchern eingewickelt. Man darf gespannt sein, ob sich mindestens eine Gegenstimme bei der Stadtverordnetenversammlung auf Seiten der CDU wiederfindet.

    in eternal remembrance

    Gerd Hebel
    05.09.2019 um 8:45 Uhr

    Die Windkraftanlagen die in der Gemarkung der Stadt einschließlich ihrer Stadtteile stehen prodozieren genug Strom für die Region. Stellt die Anlagen dort auf wo der Strom gebraucht wird. Im Taunus zum Beispiel. Das gleiche gillt für Photovoltaik Anlagen in Feld und Flur. Solch Anlagen gehören auf Dächer. Da dpiese Anlagen meist Privat sind können die Geldhaie keine Gewinne abschöpfen. Man kann hier noch mehr Gründe anbringen, aber alles zu seiner Zeit. Ich werde deshalb gegen dieses Vorhaben stimmen.
    Gerd Hebel Stadtverordneter der Stadt Alsfeld

    In diesem Sinne,

    Greta

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