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RP Gießen: Gefährdung von Vögeln kann nicht ausgeschlossen werdenGenehmigungsverfahren für Windpark Homberg II kurz vor Abschluss

ALSFELD (ol). Auf dem Homberg bei Alsfeld sollen drei Windkraftanlagen für den Windpark Homberg II entstehen. Das Genehmigungsverfahren für den Bau ist fast fertig. Es fehlt nur noch die abschließende Entscheidung der Stadt. Oberhessen-live hat bei Bürgermeister Stephan Paule nachgefragt.

In der Pressemitteilung des Regierungspräsidiums heißt es, zuvor sei die Öffentlichkeit beteiligt, die Umweltverträglichkeit geprüft sowie ein Mediationsverfahren durchgeführt worden. Wichtiger Bestandteil des Genehmigungsverfahrens war laut Pressemitteilung eine umfangreiche Prüfung der Umweltverträglichkeit, die ebenfalls der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wurde und deren Ergebnisse in das Verfahren eingeflossen sind. Hierfür seien auch eine Vielzahl von Umweltbelangen geklärt worden. Dazu zählen der Schutz von Wasser und Boden, Immissionsschutz insbesondere gegenüber Lärm und Schattenwurf, Naturschutz-, Forst- und Baurecht, Denkmalschutz oder auch Luftverkehrssicherheit.

Als wichtigstes Themenfeld habe sich der Naturschutz und hier insbesondere der Artenschutz hinsichtlich sogenannter „windkraftsensibler Vogelarten“ herausgestellt. Bei umfangreichen Untersuchungen habe sich gezeigt gehabt, dass im Umfeld der geplanten Windenergieanlagen naturschutzrechtlich geschützte Vogelarten vorkommen. „Die Untersuchungen vor Ort ergaben, dass eine Gefährdung einzelner Rot- und Schwarzmilane durch den Betrieb der geplanten Windenergieanlagen nicht vollständig ausgeschlossen werden kann“, teilt das Regierungspräsidium mit.

Vögel müssen zurückstecken

Das RP Gießen habe als zuständige Naturschutzbehörde den Sachverhalt intensiv geprüft. Es sei zu dem Ergebnis gekommen, dass der Schutz dieser Vögel in Abwägung gegenüber dem überwiegend öffentlichen Interesse an der Nutzung regenerativer Energien durch den Bau und Betrieb der Windenergieanlagen „zurückzustehen“ habe. Um die Gefährdung der durch das Vorhaben betroffenen Rot- und Schwarzmilane zu minimieren, sei ein umfangreiches Maßnahmenkonzept zum Schutz der Vogelarten erarbeitet worden, das in dem Bescheid aufgenommen werde.

Eine Besonderheit sei in diesem Fall das Mediationsverfahren, das unter Beteiligung der Stadt Alsfeld, der Betreiberfirmen und des Regierungspräsidiums Gießen stattfand. Gemäß des 2016 von den Beteiligten geschlossenen Vertrages soll eine für alle Seiten vertretbare Nutzung der Windenergie ermöglicht werden. Im Rahmen dieser Mediation wurde laut RP vereinbart, einen Interessenausgleich auf die Beine zu stellen. Die Alsfelder und die Energieerzeuger sollen also Kompromisse finden, wenn es um Windanlagen im Alsfelder Stadtgebiet geht.

Zur Vorgeschichte der geplanten Erweiterung: Der Teilregionalplan Energie Mittelhessen legt in Vorranggebieten fest, wo Windkraftanlagen gebaut werden dürfen und wo nicht. Rund 98 Prozent der Fläche im RP-Bezirk bleiben demnach geschützt und in den knapp verbliebenen zwei Prozent der Fläche „müssen Vögel unter Umständen – wie hier der Fall – nach intensiver Abwägung auch einmal zurückstehen“, schreibt die Behörde.

Abschließende Entscheidung der Stadt fehlt noch

Mit dem jetzigen Schritt liegen nunmehr nahezu alle Voraussetzungen zum Abschluss des Genehmigungsverfahrens vor. Es fehlt nun noch die abschließende Entscheidung der Stadt Alsfeld darüber, ob sie das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Selbst wenn Alsfeld sein Okay gibt, rechnet das RP nicht mehr mit einem Baubeginn der Anlage in diesem Jahr.

Die Stadt Alsfeld hat dem RP nach am Dienstag die Unterlagen über das Verfahren erhalten. „Mir liegen die Unterlagen noch nicht vor. Ich gehe davon aus, dass sie heute eintreffen. Wir werden im Bauamt abschließend prüfen, ob städtische Belange betroffen oder beeinträchtigt sind (nur die städtischen Belange dürfen für Erteilung oder Versagen des gemeindlichen Einvernehmens herangezogen werden). Dann werden die Gremien darüber Beschluss fassen“, teilt Bürgermeister Stephan Paule auf Anfrage von Oberhessen-live mit.

Auf Grundlage des Teilregionalplans sind drei Anlagen mit einer jeweiligen Gesamthöhe von rund 200 Metern im Windpark Homberg I errichtet worden, die klimafreundlichen Strom erzeugen. Die Anlagen vom Typ Vestas V-126 3,3/3,45 haben eine Gesamthöhe von 200 Metern sowie eine Nennleistung von je 3,45 Megawattstunde. Die drei neu beantragten Windkraftanlagen stellen eine Erweiterung des bisherigen Windparks Homberg I dar, der im Dezember 2016 vom RP Gießen genehmigt worden war. Bauen und betreiben will die Anlagen die VSB Windpark Homberg-Buchberg GmbH & Co. KG mit Sitz in Dresden.

7 Gedanken zu “Genehmigungsverfahren für Windpark Homberg II kurz vor Abschluss

  1. Ja, spätestens seit heute sollte jedem klar sein welchen Interessen sich der Artenschutz beugen muss. Unsere Lobbyisten und Wirtschaftsverbände waren mit alt bekannten und ebenso bewährten Argumenten bei Herr Altmaier. „…wenn Sie uns hier nicht helfen dann müssen wir Arbeitnehmer entlassen …..“
    Genehmigungsverfahren scheinen nur noch bei privat Personen Anwendung zu finden.
    An anderer Stelle strotzt man vor Kreativität und erfindet Instanzen wie eine „Clearing-Stelle“ um der Wirtschaft Genüge zu tun.
    Eine Schlag ins Gesicht für alle die hier in Ihre Freizeit die Erhebungen für den Arten- / Naturschutz unterstützt haben.
    Das Waldflächen ebenfalls zum erreichen der Klimaziele notwendig sind wird hier überhaupt nicht berücksichtigt.

    Gruß von einem ehemaligen grün-Wähler

  2. Die Windkraftanlagen die in der Gemarkung der Stadt einschließlich ihrer Stadtteile stehen prodozieren genug Strom für die Region. Stellt die Anlagen dort auf wo der Strom gebraucht wird. Im Taunus zum Beispiel. Das gleiche gillt für Photovoltaik Anlagen in Feld und Flur. Solch Anlagen gehören auf Dächer. Da dpiese Anlagen meist Privat sind können die Geldhaie keine Gewinne abschöpfen. Man kann hier noch mehr Gründe anbringen, aber alles zu seiner Zeit. Ich werde deshalb gegen dieses Vorhaben stimmen.
    Gerd Hebel Stadtverordneter der Stadt Alsfeld

    1. Lieber Gerd, dass nenne ich mal Arsch in der Hose. Mal schauen ob die Anderen auch so denken. Ja und recht hast Du. Am Wochenende sind die Dinger abgeschaltet, weil genug Strom vorhanden ist.

      LG

    2. Das Märchen wird war, dass eine Müllerstochter aus Nichts (Stroh) Gold spinnt. Es ist zwar ein Windmüller und Rumpelstilzchen wird natürlich auch nicht gebraucht. Genauso wenig wie die Flora und Fauna, die der Spinnerei im Wege sind.
      Hauptsache die Königin ist zufrieden und die Ihre Ziele werden erreicht, fragt sich nur zu welchem Preis und ob sie ohne Zauberei überhaupt erreicht werden können. Und sind sie es überhaupt wert, die Ziele. Den Windmüller freut´s jedenfalls und auch die Bauersleute, die ohne zu ernten reichlich einfahren. Ein Stadtverordneter muss da schon sehr mutig sein, wenn er sich einer so Großen Sache entgegen stellt. Vielleicht sind ihm aber die geretteten Tiere und Pflanzen dankbar.
      Ich bins jedenfalls, weil ohne Wälder keine Märchen und kein Rumpelstilzchen.

  3. Die Stadt Alsfeld wird und muß abschließend den Bau der Windkraftanlagen genehmigen. Viel tam tam um nichts. Das Mediationsverfahren ist bereits abgeschlossen. Der Betreiber hat schon Geld investiert. Da macht doch die Stadt keinen Rückzieher mehr. Könnte die Stadt aber. Die Umwelt und die Tierwelt interessiert doch keine Menschenseele. Hauptsache Kohle. Wäre schön wenn ich mich irre. Verschandelt nur unseren schönen Homberg.

  4. Aber ob wohl jeder Ihre „feine Ironie“ versteht? Ich hab‘ da so meine Zweifel!

  5. …dann steht der Windpark vor der Tür. 200 Meter hohe Windmühlen mit der Lizenz zum Schreddern „windkraftsensibler Vogelarten“. Zum Glück geht es ja nur um „eine Gefährdung einzelner Rot- und Schwarzmilane“, die zu faul sind, einfach mal – sagen wir – 300 Meter hoch zu fliegen. Da dürfte es ein Leichtes sein, im Rahmen einer Mediation einen Interessenausgleich mit einzelnen uneinsichtigen Alsfeldern (sog. Schreddervogel-Intolleranten) „auf die Beine zu stellen“. Wie wäre es zum Ausgleich mit 200 Meter hohen Windpark-Bänken, aufgestellt vor den Häusern dieser törichten Mitbürger, die nicht einsehen wollen, dass „Vögel unter Umständen – wie hier der Fall – nach intensiver Abwägung auch einmal zurückstehen“ und geschreddert werden müssen. Da können die dann in luftiger Höhe sitzen und die Rot- und Schwarzmilane mit besonders leckerem Vogelfutter von den todbringenden Rotoren weglocken. Deal? Deal.

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