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Staatsanwalt Rouven Spieler und Verteidigung plädierten für FreispruchFreispruch im Prozess um den tödlichen Sprung vom „Freefall-Tower“

UPDATE|GIEßEN (akr). Rund dreieinhalb Jahre ist es her, als die damals 12-jährige Sina am Hoherodskopf von einem Freefall-Tower sprang, mit dem Kopf auf einen Fels aufschlug und einen Monat später an den Folgen ihrer Verletzungen verstarb. An diesem Donnerstag ist das Urteil im Prozess um den tödlichen Sprung gefallen: Die Angeklagten wurden von Richter Jost Holtzmann vor dem Gießener Landgericht freigesprochen.

In seiner Urteilsverkündung begründete Richter Jost Holtzmann denn Freispruch damit, dass es für die Errichtung und den Betrieb einer solchen Sprungturm-Anlage keine klaren Normen gebe. Zwar haben, so Richter Holtzmann, die Angeklagten Fehler gemacht, doch die haben nichts mit dem Unfallgeschehen zu tun. Es sei nicht nachzuweisen, dass durch die festgestellten Fehler der Tod von Sina verursacht wurde.

Die 42- und 44-jährigen Betreiber eines Kletterparks in Schotten im Vogelsbergkreis mussten sich seit gut zwei Wochen dem Gießener Landgericht stellen. Auf dem Hoherodskopf war der Sprungturm im Sommer 2015 aufgebaut. Von dort stürzte die damals zwölfjährige Sina in die Tiefe, prallte laut Anklage von dem Luftkissen-Rand ab, schlug mit dem Kopf auf einen Felsen und erlag wenige Wochen später ihren schweren Verletzungen. Zunächst wurde den Betreibern fahrlässige Tötung vorgeworfen, weil Sicherheitsvorkehrungen missachtet worden seien.

Während die Staatsanwaltschaft unter Staatsanwalt Rouven Spieler also zunächst auf fahrlässige Tötung plädierte, änderte sie im Laufe des Prozesses ihre Auffassung und forderte im Schlussplädoyer den Freispruch.

Staatsanwalt plädiert auf Freispruch

„Es ist ein trauriger Anlass, der uns zusammengeführt hat“, eröffnete Staatsanwalt Rouven Spieler sein Plädoyer und ging zugleich auf vier mögliche Anknüpfungspunkte über, die man den Angeklagten als fahrlässiges Handeln vorwerfen könne, zwei schloss Spieler jedoch von vorne rein aus. So zum einen die Tatsache, ob man eine 12-Jährige überhaupt von einem solchen Turm hätte springen lassen dürfen. Man könne ihm zufolge nämlich keine seriösen Angaben darüber machen, dass es nicht auch einem Erwachsenen hätte zustoßen können.

Man hätte den Betreibern auch vorwerfen können, dass sie ein Gitter an der oberen Plattform befestigt haben – das Gitter, an dem sich Sina bei ihrem Absprung versucht habe festzuhalten, sich während des Sprunges drehte und das Unglück passierte. „Das Gitter wurde mit den besten Absichten montiert“, sagte Spieler. Es habe auch Sicherheitsgründen dazu gedient, den Sprung zu zentrieren. „Kein neutraler Beobachter hätte gesagt, dass das Gitter problematisch ist“, sagte Spieler und schloss somit auch den zweiten Anknüpfungspunkt aus.

Als drittes ging Spieler auf die obere Absprungvorrichtung ein, die von der Sina sprang. Laut Gutachten des österreichischen TÜV hätte sie 1,30 Meter lang sein müssen, die des Turmes war jedoch nur 1,09 Meter. Somit war sie zwar zu kurz, doch die 1,3 Meter würden dazu dienen, dass man nicht auf die untere Plattform des Sprungturmes hätte landen können. Wieder ein Punkt, den man den Angeklagten nicht vorwerfen konnte.

Fahrlässiges Handeln wirft Spieler den Angeklagten im Bezug auf die Umgebung des Turmes vor. Vor Gericht sagten die Angeklagten, sie haben sich bei dem Aufbau voll und ganz auf die beauftragten Firmen verlassen. „War es fahrlässig die Steine da zu lassen?“ warf Spieler in den Raum. Seiner Meinung nach schon, denn sie waren so offensichtlich, man hätte die Steine als Gefahr wahrnehmen sollen, „man hätte seinen gesunden Menschenverstand einsetzen können“, sagte er.

Doch das taten sie nicht, sie setzten ihn nicht ein, die Steine blieben liegen. Sina hätte aber auch sterben können, wenn sie anstatt auf den Felsen, auf den Boden aufgeschlagen wäre. Das sagte Dr. Riße vergangene Woche in seinem medizinischen Gutachten. Deswegen könne man nicht sagen, sie haben durchweg fahrlässig gehandelt, es würde nicht ausreichen. „Die Angeklagten sind freizusprechen“, schloss der Staatsanwalt sein Plädoyer.

Nebenklage spricht sich für fahrlässige Tötung aus

Ganz anders sah das die Nebenklage. Sie plädierte auf fahrlässige Tötung, ohne konkretes Strafmaß. Die Auswahl des Platzes mit den Felsen und einem Hydrantenschild sei schon ungeeignet gewesen. Sie bemängelte die schlechten Ermittlungen wozu auch die fehlende Spurensicherung gehörte. Die Angeklagten haben sich der Nebenklage zufolge nicht genug um die Sicherheitstechnik und den Aufbau gekümmert. Die Arbeit sei von dritten erfolgt, die teilweise keine Erfahrungen gehabt haben. Damit spielte er auf den Gerüstbauer an, der den Turm aufbaute – etwas, das er zum ersten Mal gemacht habe. Auch die verwendeten Gerüstteile seien von unterschiedlicher Qualität gewesen. „Man hätte alles kontrollieren müssen“, sagte die Nebenklage.

Auch die Verteidigung durch Rechtsanwalt Frank Richtberg und Rechtsanwalt Henner Maaß sprachen sich im Schlussplädoyer für den Freispruch der Betreiber aus. „Unsere Mandaten sind tief betroffen, der Fall beschäftigt sie bis heute“, beginnt Maaß sein Plädoyer. Der Unfall sei nicht vorhersehbar gewesen, denn alles im Leben sei per se mit einem Risiko ausgestattet. Die Angeklagten treffe keine Schuld. „Keiner geht davon aus, dass jemand das Kissen verfehlt“, sagte Richtberg. Der Stein sei nicht kausal für den Vorgang. „Man hätte es auch auf einem Parkplatz aufstellen können“, sagte Richtberg.

Der Verteidigung zufolge, sei Sina nicht mit dem Kopf auf einen Fels aufgeschlagen, denn Zeugen sollen gesehen haben, dass ihr Kopf vom Stein weg lag, ihr Bein jedoch zum Stein hin. Der Blutfleck, den Dr. Spieß in seiner Zeugenaussage an dem Felsbrocken gesehen habe, könne seiner Ansicht nach auch davon stammen, dass Sina mit ihrem Bein auf den Felsbrocken aufschlug. „Es ist nicht immer jemand verantwortlich, wenn ein Unglück passiert“, schloss Richtberg sein Plädoyer, bevor der Richter das Urteil sprach.

Freispruch des Richters

Eine unzureichende Sicherung von Beweisen, Schwierigkeiten im Ermittlungsverfahren, Verzögerungen, die das Verfahren behindert haben – all das hob Holtzmann in seinen Abschlussworten noch einmal hervor. Ein juristischer Befund, der bei ihm entsetzen hervorrufe, sei die unübersichtliche öffentlich-rechtliche Lage, denn es gebe keine klaren Normen für die Errichtung und den Betrieb solcher Anlagen. Schockiert war Holtzmann auch über die Arbeit des österreichischen TÜV (TÜV Süd): „Das TÜV Gutachten war nicht gut gemacht“, sagte er, milde ausgedrückt.

„Die Angeklagten haben vieles falsch gemacht. Sie haben sich auf Dritte verlassen, sich zu wenig Informationen verschafft, deshalb tragen sie die Verantwortung – allerdings keine strafrechtliche Verantwortung für den Unfall“, sagte Holtzmann zum Abschluss.

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