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Tödliche Schusswechsel in Alsfeld: Erste Details liegen vorStaatsanwalt: Alsfelder von zwei Kugeln getroffen

ALSFELD (ls). Noch immer gibt es offene Fragen über den Schusswechsel in Alsfeld, bei dem ein 54-jähriger Alsfelder in der Nacht von Montag auf Dienstag gestorben ist. Einige davon konnten nun geklärt werden. Die Staatsanwaltschaft Gießen gab weitere Details der Ermittlungen bekannt. Der Mann wurde offenbar von zwei Kugeln der Polizei getroffen. Die Polizei soll außerdem schon am frühen Abend zwei Waffen von dem Mann beschlagnahmt haben, weil er Suizidabsichten äußerte. 

Rückblick: In der Nacht von Montag auf Dienstag kam es zu einem Schusswechsel zwischen der Polizei und einem 54-jährigen Mann in der Grüberger Straße in Alsfeld (Oberhessen-live berichtete ausführlich). Vorher soll der Mann bereits um sich und auch auf die Beamten der Polizei geschossen haben. Beim Schusswechsel wurde der 54-Jährige tödlich getroffen. Lesen Sie hier nochmal die die Reportage vom Tag danach.

„Zwei Kugeln der Polizei haben den Mann im Oberkörper getroffen“, sagte Rouven Spieler, der stellvertretende Pressesprecher der Staatsanwaltschaft Gießen, auf Anfrage von Oberhessen-live. Die Polizei sei mit Maschinenpistolen vor Ort gewesen. Vonseiten der Polizei seien an diesem Abend einzig zwei Schüsse abgefeuert worden, die den Mann im Oberkörper trafen. Die Polizei habe die beiden Schüsse in einem Intervall abgegeben, sagte er. Das heißt: Nach dem ersten Schuss sollen die Beamten den noch ansprechbaren Mann nochmals aufgefordert haben, die Waffe wegzulegen. „Als er nicht reagierte, folgte der zweite Schuss“, so Spieler.

Warnschüsse durch die Beamten seien in dieser Situation der „akuten Bedrohung für Leib und Leben“ nicht zwingend erforderlich gewesen, sagt Spieler. Auch ein Schuss in Arme oder Beine sei in einer solchen Situation nicht dem Zielen auf die Brust zwingend vorzuziehen. „Nach einem Schuss in den Fuß kann der Getroffene ja noch weiter schießen“, sagte Spieler. Ob zwei Polizisten oder nur einer geschossen habe, wollte der Staatsanwalt aus ermittlungstechnischen Gründen aktuell noch nicht sagen.

54-Jähriger soll sich in „wechselhafter Stimmung“ befunden haben

Der Alsfelder selbst habe in der Schlussphase mit einer Pistole sechs Schüsse abgegeben. Ob er die Waffe legal oder illegal besaß, werde aktuell noch überprüft. Außerdem seien zwei Gewehre bei dem Mann gefunden worden, die aktuell analysiert würden. Diese Gewehre habe die Polizei schon am frühen Abend bei dem Mann beschlagnahmt, da die Polizisten bereits gegen 18 Uhr schon einmal aus dem Familienkreis des Mannes alarmiert worden sind. Grund waren Suizidabsichten, die der Mann geäußert haben soll. Warum die Polizisten offenbar die scharfe Pistole nicht mitgenommen haben, konnte der Staatsanwalt nicht sagen. „Ich gehe aber schon davon aus, dass sie ihn gefragt haben, ob er noch andere Waffen besitzt“. Von der Familie sei der Polizei aber nur über die beiden „Langwaffen“ informiert worden. Man gehe derzeit davon aus, dass es sich um Luftgewehre handelte.

Anzeichen für eine psychische Erkrankung des Mannes gebe es derzeit nicht. „Er hat sich an dem Abend in einer sehr wechselhaften Stimmung befunden. Dabei äußerte er mehrmals Suizidabsichten, nahm die allerdings auch wieder zurück“, erklärte der Staatsanwalt. Derartige Äußerungen von Menschen kämen häufiger vor, weshalb nicht jeder, der damit drohe sich umzubringen, von der Polizei in eine psychiatrische Klinik gebracht werde.

Dass der Mann stark alkoholisiert gewesen war, wurde bereits gestern bekannt gegeben. Wie viel Alkohol er tatsächlich im Blut hatte, darüber gibt es ebenfalls noch keine Erkenntnisse.

„Aktuell liegt der Fokus der Ermittlungen darauf, wie der Mann zu Tode gekommen ist“, erklärte Spieler weiter. Derzeit gehe die Staatsanwaltschaft fest davon aus, dass die Polizei in Notwehr gehandelt und sich richtig verhalten habe. „Da haben wir aktuell keine Zweifel“, bekräftigte er.

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4 Gedanken zu “Staatsanwalt: Alsfelder von zwei Kugeln getroffen

  1. …noch vor 2-3 Jahren hätte man mit Psychologen etwas versucht , aber in der heutigen Zeit sitzt der Finger schneller am Abzug , kein Wunder ….

  2. ja musste man, um weiteren Schaden von Polizeibeamten/ Familien Vätern abzuwenden oder Anwohnern / Kinder !!!!!!

  3. Im Bericht wird geschrieben , es sei unklar , mit welcher Waffe er geschossen hat , war er zum Zeitpunkt des tödlichen Schusses unbewaffnet ?

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