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Antrag der Freien Wähler zur Verbandsversammlung des ZAVBaum- und Heckenschnitt auch dann abgeben können, wenn er anfällt

In der Zeit vom 1. März bis 30. September verbietet das Bundesnaturschutzgesetz das Schneiden von Hecken und Bäumen. Unpassenderweise sind die Sammelstellen des ZAV genau dann die meiste Zeit geschlossen, finden die Freien Wähler. Deshalb haben sie zur Verbandsversammlung des ZAV einen Antrag gestellt, damit die Abgabe von Baum und Heckenschnitt auch dann möglich ist, wenn er anfällt.

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