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Stadt Alsfeld weist auf Richtlinien hinHinweise zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

ALSFELD (ol). Viele Bürgerinnen und Bürger in Alsfeld werden auch den kommenden Jahreswechsel mit einem großen Silvesterfeuerwerk feiern. Aufgrund der Gefahren, die von Feuerwerkskörpern ausgehen können, und zur Rücksichtsnahme auf alle Mitbürger teilt die Stadt Alsfeld folgende Sicherheitshinweise in einer Pressemitteilung mit, die unbedingt beachtet werden sollten.

In der Pressemitteilung heißt es, Feuerwerkskörper dürfen nur vom 31. Dezember bis zum 1. Januar abgebrannt werden. Bitte beachten Sie unbedingt die Sicherheitshinweise des Herstellers.

Fachwerkhäuser bieten eine erhöhte Brandgefahr. Bitte halten Sie hier beim Abbrennen von Feuerwerkskörpern laut Pressemitteilung unbedingt einen Mindestabstand von acht Metern ein. Im Besonderen betrifft das die Altstadt der Stadt Alsfeld.

Bei Windgeschwindigkeiten ab neun Metern pro Sekunde, das entspreche einem frischen bis starken Wind, darf laut Stadt aus Sicherheitsgründen nur noch Bodenfeuerwerk abgebrannt werden.

Weiter heißt es, Versager (Knaller, die nicht gezündet haben) dürfen nicht wieder verwendet werden. Man solle eine gewisse Zeit warten, bis man sich ihnen wieder nähert. Um den „Versager“ unschädlich zu machen, soll man ihn mit Wasser überschütten. Als letztes weist die Stadt darauf hin, dass der Abrennplatz sauber zu halten ist, „Die Stadtreinigung wird es Ihnen danken!“.

Ein Gedanke zu “Hinweise zum Abbrennen von Feuerwerk in der Silvesternacht

  1. Da in ich ja mal gespannt wieviele Knallköppe sich wiedermal „nicht“ daran halten! Vieleicht sieht man dieses Jahr mal das Ordnungsamt oder die Polizei in der Altstadt die das kontrollieren.

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