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Antrag auf Akteneinsicht zur Abrissgenehmigung der ehemaligen Kreisberufsschule in Homberg (Ohm)Fraktion DIE LINKE./Klimaliste fordert Akteneinsichtsausschuss zur Prüfung der Rechtmäßigkeit der Abbruchgenehmigung

HOMBERG OHM/VOGELSBERGKREIS (ol). Die Fraktion DIE LINKE./Klimaliste im Vogelsberger Kreistag beantragt die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses. Gegenstand ist die Erteilung der Abbruchgenehmigung für die ehemalige Kreisberufsschule in Homberg (Ohm). Der Ausschuss soll prüfen, ob die Genehmigung rechtmäßig zustande kam, ob das Hessische Denkmalschutzgesetz eingehalten wurde und ob dem Ministerium alle relevanten Unterlagen vollständig vorlagen. Anlass sind Zweifel an der Alternativenprüfung und am Umgang mit dem Denkmalschutz.

Die Fraktion DIE LINKE./Klimaliste beantragt gemäß § 29,2 HKO die Bildung eines Akteneinsichtsausschusses zur Erteilung einer Abrissgenehmigung für die ehemalige Kreisberufsschule in Homberg (Ohm) Friedrichstraße 7, das gibt die Fraktion in einer Pressemitteilung bekannt.

Der Akteneinsichtsausschuss soll unverzüglich eingerichtet werden, spätestens jedoch, sobald die Abbruchgenehmigung durch den Kreis erteilt wurde. Zweck der Einsicht ist die Überprüfung, inwiefern die rechtmäßigen Voraussetzungen zur Erteilung der Abbruchgenehmigung vorliegen und ob in diesem Zusammenhang eine dem Hessischen Denkmalschutzgesetz angemessene Alternativen-Prüfung unter Berücksichtigung der vorhandenen Nachnutzungsmöglichkeiten für das Baudenkmal durchgeführt wurde, heißt es.

Es soll insbesondere Einsicht genommen werden in die Unterlagen, die dem Hessischen Minister für Wissenschaft, Forschung, Kunst und Kultur, Timon Gremmels, als Grundlage für seinen Entscheid vorgelegt wurden. Es soll überprüft werden, ob dem Minister alle relevanten Unterlagen vorgelegt wurden. Einsicht genommen werden soll auch in den Entscheid des Ministers mit den dort verfügten Auflagen für die Genehmigung.

Begründung

Wie aus einer Pressemitteilung des Vogelsbergkreises am 5. September und aus dem letzten Bericht aus dem Kreisausschuss zu erfahren war, habe Minister Timon Gremmels der Unteren Denkmalschutzbehörde des Vogelsbergkreises eine Weisung erteilt, wonach der Landkreis der Gemeinde Homberg (Ohm) die beantragte Abbruchgenehmigung für die ehemalige Kreisberufsschule in der Friedrichtstraße 7 in Homberg (Ohm) erteilen soll. „Wie vom Landkreis beabsichtigt, kann nun die Abbruchgenehmigung für die ehemalige Kreisberufsschule, welche im Eigentum der Stadt Homberg steht, erteilt werden“, so Patrick Krug, Erster Kreisbeigeordneter.

In der Mitteilung werde behauptet, dass man für das Gebäude seit Jahren keine andere belastbare Nachnutzung habe finden können. Das sei falsch, denn seit einem erfolgreichen Bürgerbegehren im Jahre 2015 seien wiederholt ansprechende Vorschläge zur Nachnutzung als Wohnraum vorgelegt worden. Der Bürgerentscheid war mit einem selten hohen Votum für den Erhalt des zuletzt als Grundschule genutzten Gebäudes ausgefallen.

„Uns ist bekannt, dass entsprechende Vorschläge zur Schaffung von Wohnraum im Rahmen des ministeriellen Verfahrens erneut vorgelegt wurden. Wenn jedoch geeignete Alternativen zur unstrittig nötigen Schaffung von Wohnraum mit dem Erhalt des Gebäudes vorhanden sind, dann wäre eine Abrissverfügung zwar vielleicht politisch gewollt, jedoch unrechtmäßig“, so DIE LINKE./Klimaliste.

Geprüft werden soll auch, ob der gesteigerten Sozialbindung des Denkmals Rechnung getragen wurde. Insbesondere, weil das Grundstück mit dem bestehenden Denkmal bereits ohne weitere Verpflichtungen seitens der Stadt Homberg (Ohm) an einen Investor verkauft wurde. Es ist zu klären, warum die Stadt Homberg (Ohm) überhaupt das Verfahren zur Erteilung einer Abrissgenehmigung geführt hat.

Daher halte man eine Prüfung des in der Kreisverwaltung vorliegenden Akteninhaltes für nötig, um zu überprüfen, ob eine mit dem bestehenden Denkmalrecht vereinbare Abrissnotwendigkeit tatsächlich gegeben sei. Da das Hessische Amt für Denkmalpflege Wiesbaden seine Zustimmung zum Abriss bis zuletzt verweigert hat, bestehen erhebliche Zweifel an einem rechtmäßigen Verfahren, heißt es weiter. Auch die äußerst subjektive Presseaussage der Homberger Bürgermeisterin, dass hier der „gesunde Menschenverstand“ gesiegt habe, intensiviere die Zweifel an einem objektiven, am Hessischen Denkmalschutzgesetz orientierten Verfahren.

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