Sicherheitstipps für ein sicheres NeujahrsfestFeuerwehr Romrod appelliert an die Bevölkerung, mit einfachen Maßnahmen für einen sicheren Start ins neue Jahr zu sorgen
ROMROD (ol). Die Feuerwehr Romrod gibt Tipps und Empfehlungen für ein sicheres Silvester und Neujahr. Mit dem Fokus auf Brandsicherheit und Verantwortungsbewusstsein werden Richtlinien für das Abbrennen von Feuerwerk und den Umgang mit potenziellen Gefahren aufgezeigt.
Volle Kanne ins neue Jahr: Die Feuerwehr Romrod wünscht in einer Pressemitteilung einen guten und sicheren Start ins neue Jahr. Damit die Silvesterfeier und der Neujahrstag ohne einen spontanen Besuch der Feuerwehrleute verlaufen, geben diese einige Sicherheitstipps. Allem voran: „Eine griffbereit mit Wasser gefüllte Gießkanne erspart Feuerwehreinsätze“.
Wie die Feuerwehrleute sagen, können durch Feuerwerk verursachte Entstehungsbrände oft mit einer Gießkanne voll Wasser sicher gelöscht werden. „Wir helfen euch unglaublich gerne, aber auch an Silvester sind wir lieber bei Freunden und Familie“, so die Feuerwehrleute. Wie sie sagen, eignen sich die im Jahr 2022 mithilfe des örtlichen Gewerbe verteilten 600 Gießkannen nicht nur für den Erhalt der Biodiversität, sondern auch zum Löschen von Feuerwerk. „An dieser Stelle ein dickes Danke an das Romröder Gewerbe, dass uns auch im Jahr 2023 super unterstützt hat“, so die Feuerwehrleute.
Tipps der Feuerwehr Romrod zu Silvester und Neujahr
- Eine gemeinnützige Spende bewirkt mehr als jedes Feuerwerk
- Ortsdurchfahrten von Feuerwerk freihalten, sodass Feuerwehrfahrzeuge und Rettungswagen ungehindert passieren können
- Das Abbrennen von Feuerwerk ist in der Nähe von Fachwerkhäusern, Kirchen und Altersheimen gesetzlich verboten
- Feuerwerk darf nur am 31. Dezember und 1. Januar abgebrannt werden
- Sicheres Feuerwerk hat eine Registriernummer, eine Kategorisierung und ein CE-Kennzeichen auf der Verpackung
- Schutzabstände einhalten: bei F1-Feuerwerk ein Meter, bei F2-Feuerwerk acht Meter
- Bei Raketen: keine freistehenden Einzelflaschen verwenden (Standsicherheit!), sondern besser Getränkekästen nutzen
- Blindgänger keinesfalls erneut anzünden, sondern mit einer Gießkanne Wasser überschütten und entsorgen
- F1-Feuerwerk erst ab zwölf Jahren, F2-Feuerwerk nicht an Kinder und Jugendliche weitergeben
- Zuhause (bewohnter Wohnraum) darf maximal ein Kilogramm an Feuerwerk gelagert werden (Anlage 7 zur 2. SprengV)
- Privatpersonen dürfen bis 50 Kilogramm Feuerwerk in einem Fahrzeug transportieren (Gesamtgewicht inklusive aller pyrotechnischen Substanzen und Materialien, einschließlich Verpackung)
Schreibe einen Kommentar
Bitte logge Dich ein, um als registrierter Leser zu kommentieren.
Einloggen Anonym kommentieren