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Etappensieg nach 15 Jahren RechtsstreitStadt Homberg siegt im Rechtsstreit vor BGH gegen zwei Bürger

HOMBERG OHM (ls). Für die Stadt Homberg enden mit zwei Urteilen des Bundesgerichtshofs zwei langjährige Rechtsstreits – und zwar zu Gunsten der Stadt. Die nämlich hat in letzter Instanz Recht bekommen, wonach die Kündigung eines Pachtvertrags rechtens ist, der Baugrundstücke in Maulbach verhindert hat. Gebaut werden kann aber immer noch nicht.

Eigentlich war das Urteil des Gerichts schon getroffen – zunächst in 2020 vom Landwirtschaftsgericht am Amtsgericht in Alsfeld, dann blieb auch die Berufung der beiden Beklagten vor dem Senat für Landwirtschaftssachen am Oberlandesgericht in Frankfurt erfolglos und nun hat auch der Bundesgerichtshof im Präzedenzfall die Revisionen zurückgewiesen, die Urteile sind damit rechtskräftig, und die Bauplätze in Maulbach damit auch.

Um genau die ging es bei den Rechtsstreitigkeiten zwischen der Stadt Homberg (Ohm) und zwei Bürgern. Im Zuge der Ausweisung eines neuen Baugebietes in Maulbach wollte die Stadt ein 3.960 Quadratmeter großes Grundstück von einem Landwirt kaufen. Vor über 15 Jahren, genauer gesagt im Oktober 2007, machte der Landwirt der Stadt ein auf drei Jahre befristetes und notariell beglaubigtes Verkaufsangebot in Höhe von 29.700 Euro.

Rückblick auf die vergangenen Jahre

Innerhalb dieser drei Jahre konnte die Stadt also entscheiden, ob sie das Areal kauft oder nicht. Zwischenzeitlich plante die Stadt bereits den Bebauungsplan des künftigen Wohnbaugebiets und nahm am letzten Tag der Frist, am 30. Oktober 2010, das Angebot an – allerdings ohne die Bauplätze dann ausweisen zu können.

Der ehemalige Besitzer hatte bereits Anfang 2009 seinem Sohn das Gelände für die Dauer von 30 Jahren verpachtet. Die Stadt als neues Besitzer übernahm entsprechend den Pachtvertrag und versuchte den 2014 und 2017 zu kündigen, allerdings ohne Erfolg. Eine Annäherung gab es dann in 2018, bei der Stadt und Landwirt eine schriftliche Vereinbarung trafen, wonach der Pächter auf die Pacht des Grundstücks verzichtet und im Gegenzug von der Kommune zu „handelsüblichen Konditionen“ zwei Grundstücke, die dieser Größenordnung entsprechen, erhält. Doch das lehnte der Magistrat ab, der Streitfall ging vors Gericht.

Mit der Klage verlangte die Stadt die Herausgabe des Grundstücks. Sie hielt den Pachtvertrag für unwirksam, weil der Beklagte von dem verbindlichen Verkaufsangebot seines Vaters gewusst habe und es Sinn und Zweck des Pachtvertrages gewesen sei, die Bebauung des Grundstücks unmöglich zu machen. In 2020 entschied das Alsfelder Amtsgericht 2020 in erster Instanz zugunsten der Stadt, was durch das Oberlandesgericht in der zurückgewiesenen Berufung im Juli 2021 und durch die zurückgewiesene Revision vom Bundesgerichtshof im vergangenen Herbst bestätigt wurde.

In der Begründung führte das Gericht aus, dass die Pachtzeit von 30 Jahren gegen geltendes Recht verstoße und auch, dass sich der Pächter „das ihm bekannte widersprüchliche und damit rechtsmissbräuchliche Verhalten seines Vaters zurechnen lassen“ müsse. Der nämlich habe gewusst, dass die Stadt dort ein Baugebiet ausweisen wollte und die Stadt nicht über das Pachtverhältnis ins Kenntnis gesetzt.

Auch im Parallelverfahren, in dem der Landwirt selbst als Pächter ein 2.695 Quadratmeter großes Grundstück in dem Gebiet für 30 Jahre pachtete, habe er die Stadt darüber nicht in Kenntnis gesetzt. Die Klägerin habe darauf vertrauen dürfen, „dass der Vater des Beklagten nicht durch zielgerichtetes, verdecktes Vorgehen eine Vertragslage schaffen werde, die unter Missachtung der Interessen der Klägerin ausschließlich seinem eigenen Vorteil diente“, heißt es dazu in der Urteils-Begründung.

Weiterhin beinhalte das Urteil, dass die beiden Grundstücke in Maulbach geräumt und an die Stadt herauszugeben seien. Nach dem Urteil des Amtsgerichts wurde die Stadt zwar im September vom Oberlandesgerichtsvollzieher in den Besitz der beiden Grundstücke eingewiesen, offizieller Eigentümer wurde sie bereits mit dem Abschluss des Kaufvertrages.

Urteil im Präzedenzfall ein wichtiges Zeichen

„Ich bin froh, dass das Urteil nun endlich gefallen ist und vor allem, dass die Stadt mit ihrer Einschätzung Recht bekommen hat“, erklärte Hombergs Bürgermeisterin Simke Ried gegenüber OL. Zeitgleich habe das Urteil in dem Präzedenzfall auch Auswirkungen auf viele weitere Menschen, die künftig wegen ähnlicher Fälle vor Gericht stehen. Das sei ein positiver Nebeneffekt. Auch freue sie sich, dass das Gericht das Vorgehen des Landwirts in dem Urteil ebenfalls als unredlich eingestuft habe, denn das bestätigte mithin, dass die Stadt keinen Fehler gemacht habe. „Das ist ein wichtiges und deutliches Signal“, sagte Ried.

Zwar starteten die Streitigkeiten um das Gelände und die Planungen für die Wohnbauplätze bereits vor einigen Jahren unter dem damaligen Bürgermeister Volker Orth und überdauerte die Amtszeit von Bürgermeister Bela Dören und Nachfolgerin Claudia Blum, doch schon während Rieds Wahlkampfs sei sie mehrfach auf das Baugebiet in Maulbach angesprochen worden.

„Für die Bevölkerung war ist das eine Zumutung“, sagt Ried. Zwar sei seitens der Stadt eine Erschließung in 2020 vorgenommen worden, doch gebaut wurde in dem Baugebiet noch nicht. Die Bürgermeisterin ist sich sicher: Das Baugebiet hätte schon längst vollends bebaut sein können, die Nachfrage bestätige das. Mittlerweile hätten sich einige frühere Interessenten bereits etwas Neues gesucht. Auch die Mitarbeiter der Stadt hätten über einige Jahre viel Kapazitäten, Zeit und Arbeit in das Verfahren gesteckt, während andere Dinge dafür zurückgestellt wurden. 

Hoffnungen, dass es jetzt endlich los gehen kann in dem neuen Baugebiet in Maulbach, werden allerdings weiterhin getrübt: Der gleiche Landwirt hat parallel zunächst Widerspruch und nach dessen Zurückweisung nun eine weitere Klage gegen die Stadt eingereicht – gegen die Bekanntmachung der Unanfechtbarkeit der vereinfachten Umlegung zur Parzellierung der Baugrundstücke. Die Klage liegt beim Landgericht Darmstadt, Kammer für Baulandsachen und das Urteil steht noch aus. Bis hier eine Entscheidung getroffen wurde, wird man sich in Maulbach noch gedulden müssen. „Bei aller Tragik: Der Etappensieg vor dem Bundesgerichtshof ist ein guter und wichtiger Schritt“, freut sich die Bürgermeisterin.

Der Landwirt war für ein Statement auch nach mehreren Versuchen nicht für OL zu erreichen.

2 Gedanken zu “Stadt Homberg siegt im Rechtsstreit vor BGH gegen zwei Bürger

  1. Des Bürgermeisters erste Aufgabe ist der Schutz der Bürger in allen Belangen. Bürgermeister sein ist wie eine Mauer vor allen Bürgern an der man vorbei muss. Unpassende Kommentare welche Persöhnlichkeitsrechte verletzen sind nicht angebracht ich schäme mich dafür wie der Landwirt hier runter gemacht wird. Was der Landwirt mit dem Magistrat zu tun hat geht nur diese Parteien was an.

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    1. Genau das ist hier ja auch passiert – die Bürgermeisterin hat das frevelhafte, egoistische und heimtückische Geschäftsgebaren eines einzelnen zu Lasten der Allgemeinheit entsprechend benannt.

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